Ich habe gerade im Internet gelesen, dass es eine Gesetzesänderung zum Einspeisemanagement gibt. Spitzeneinspeisung max. 70% der kWp oder Hardware zum Runterregeln durch den Energieversorger. Mir ist nun nicht klar, ob dies auch rückwirkend für meine Anlage gilt:
Leistung: 9.4 kWp
Inbetriebnahme 19.12.2011.
Herzliche Grüße,
Heiko






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