einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon diwtmar930 » 03.04.2012, 07:43

Vieleicht bringt dieser Abschnitt Klarheit:

Das EEG 2012 wurde durch Vorgaben zur Netzintegration
und neuen Abrechnungsmodellen deutlich umfänglicher :
EEG Novelle
Laut § 7 des EEG müssen ab dem 01.01.2012 Messeeinrichtungen zur
Erfassung der erneuerbaren Energien, die Vorgaben laut § 21b bis 21h des
Energiewirtschaftsgesetzes im vollem Umfang erfüllen!
Dies bedeutet, dass für den Messtellenbetrieb auch einer Erzeugungsanlage,
Netzbetreiber oder der 3. Messtellenbetreiber zuständig ist.
Der Betrieb von kundeneigenen Meseinrichtungen ohne Messtellenbetreiber
ist somit ab 01.01.2012 für Neuanlagen nicht mehr möglich!
Die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen der
örtlichen VNB sind einzuhalten. z.B. Zählerplatz nach DIN 43870.

Gruß Dietmar
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon jodl » 03.04.2012, 08:11

diwtmar930 hat geschrieben:Laut § 7 des EEG müssen ab dem 01.01.2012 Messeeinrichtungen zur
Erfassung der erneuerbaren Energien, die Vorgaben laut § 21b bis 21h des
Energiewirtschaftsgesetzes im vollem Umfang erfüllen!
Dies bedeutet, dass für den Messtellenbetrieb auch einer Erzeugungsanlage,
Netzbetreiber oder der 3. Messtellenbetreiber zuständig ist.
Der Betrieb von kundeneigenen Meseinrichtungen ohne Messtellenbetreiber
ist somit ab 01.01.2012 für Neuanlagen nicht mehr möglich!
Die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen der
örtlichen VNB sind einzuhalten. z.B. Zählerplatz nach DIN 43870.


ich weiß nicht welches EEG du da gelesen hast, aber ich finde solche Aussagen nicht

"EEG
§ 7 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
(1) 1 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind berechtigt, den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen zu lassen. 2 Für Messstellenbetrieb und Messung gelten die Vorschriften der §§ 21b bis 21h des Energiewirtschaftsgesetzes und der auf Grund von § 21i des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen."

wo steht da das von dir behauptete?

das steht, daß ich einen Meßstellenbetreiber beauftragen KANN, es steht aber nicht da, daß ich das MUSS
wenn ich einen Meßstellenbetreiber beauftrage, dann muß dieser die genannten §§ erfüllen
aber warum sollte ich das?
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon ionenbeschleuniger » 03.04.2012, 08:27

Moin Moin ,
jo sehe ich genauso wie Dietmar ,vergiss den ganzen krempel und nehm den Zähler von deinem Energieversorger das dürfte wohl die schmerzfreiste Methode sein

Gruss vom ionenbeschleuniger
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon jodl » 03.04.2012, 08:39

ionenbeschleuniger hat geschrieben:Moin Moin ,
jo sehe ich genauso wie Dietmar ,vergiss den ganzen krempel und nehm den Zähler von deinem Energieversorger das dürfte wohl die schmerzfreiste Methode sein

Gruss vom ionenbeschleuniger


es geht nicht drum was schmerzfrei sein dürfte etc. sondern ob das so in Ordnung ist oder nicht
und das ist es eben nicht
wenn jeder den Zähler vom Netzbetreiber nehmen muß, und der kann dann natürlich dafür auch das verlangen was er lustig ist, dann braucht man bald überhaupt keine kleine PV-Anlage mehr bauen, weil die gesamte Einspeisevergütung für die Zählergebühren draufgeht

aber wenn du das machen willst, darfst du das natürlich
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon ionenbeschleuniger » 03.04.2012, 09:05

Hi Jodle ,
du mußt nicht den deines Energieversorgers nehmen du kannst dir einen Messstellenbetreiber suchen oder aber beantragen selbst Messstellenbetreiber zu werden Recht haben muß man sich auch leisten können und manchmal gibt der klügere dann eben nach

das hier sind doch alles bloss Meinungen und Erfahrungen wie und was du dann letztendlich machst ist deine Sache

gruss vom ionenbeschleuniger
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon jodl » 03.04.2012, 09:27

schon richtig, du KANNST dir einen Meßstellenbetreiber suchen
aber du MUSST nicht

(der klügere gibt solange nach bis er der dümmere ist)
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon ionenbeschleuniger » 03.04.2012, 11:17

Hi Jodl , du kannst mir nich wirklich erzählen das du auf die Nummer Bock hast
2010-11-04_MSB_Internetdokument.pdf


Gruss vom ionenmbeschleuniger
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon jodl » 03.04.2012, 11:22

wozu denn auch?

"1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den
Messstellen von Letztverbrauchern in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas
durch einen vom
Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der
Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und
behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung. "

ein PV-Erzeugungszähler ist keine "Meßstelle von Letztverbrauchern"
deshalb ist dafür diese ganze Meßstellen-Thematik nicht zutreffend
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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon ionenbeschleuniger » 03.04.2012, 11:32

jodl ,
Wow bei einer solchen Diskussion mit deinen Energieversorger wäre ich gern dabei gewesen ,da wäre ich aus dem grinsen garnicht mehr heraus gekommen :D :D

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Re: einige Fragen offen/Zählerschrank/Glübirnentest

Beitragvon u831401 » 17.06.2012, 06:38

Servus,

das Thema steht bei mir jetzt auch an - 2 kwp Erweiterung, EON Bayern akzeptiert angeblich nur noch eingene Zähler" fürs Einspeisen.(Kostenpunkt EUR 96 p.a. - ein Witz bei 2 kwp)
Hat sich heuer schon jemand gegen EON Bayern (oder andere) durchgesetzt und beutzt einen eigenen Einspeisezähler - wenn ja, wie ?

Gruß
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