Liebe PV-Freunde,
ich habe zur Zeit Stress mit dem Finanzamt wegen dem Eigenverbrauch und der Besteuerung bzw. Gewinnermittlung
Aussagen des Finanzamtes Ibbenbüren:
1. Die Umsatz wird so versteuert als wenn ein keinen Eigenverbrauch gäbe!
=> die gesamte Stromerzeugung in KW x Vergütung x 19%Steuer = zu leistende Steuer
Ist das so korrekt?
2. Die Abschreibung + die sonstigen Kosten der PV-Anlage dürfen nur anteilmäßig angesetzt werden
=> Die Abschreibung, Zinsen, etc. werden von Finanzamt um den Anteil des Eigenverbrauchs gekürzt. Bei mir sind das über 30%.
Ist das korrekt, ist das eine Eigeninterpretierung des Finanzamtes Ibbenbüren?
Fazit:
Mit der o.g. Rechnung (vor allen Dingen Punkt 2) macht der Eigenverbrauch keinen Sinn und ist ein klares Minusgeschäft. Das kann so nicht gewollt sein, da gerade der Eigenverbrauch besonders gewünscht ist.
Viele Grüße






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