Hallo,
Ich schreibe im Moment meine Bachelorarbeit über die Wirtschaftlichkeit von Solarparks unter dem Aspekt der Eigennutzung.
Nun hat sich folgendes Problem ergeben:
Ich Untersuche das ganze im Auftrag meines Arbeitgebers, da man auf die Idee kam vereinzelte Anlagen eines kompletten Solarparks mit Eigennutzung einzurichten. Die Anlagen sind verteilt auf mehrere Gebäude im Stadtgebiet. Der komplette Park wird vermutlich mehr als 1 mWp besitzen und somit die 500 kWp Grenze, welche vom Gesetzgeber zur Eigennutzung eingerichtet wurde, deutlich übersteigen.
Falls ich das EEG nun richtig verstanden habe, ist der Betreiber des Solarparks somit nicht berechtigt die Eigennutzungsvergütung in Anspruch zu nehmen, selbst wenn die betroffene Anlage nur 100 kWp besitzen würde.
Liege ich da mit meiner Vermutung richtig?
Falls ja, gibt es trotz allem eine Möglichkeit? Ich dachte kurzzeitig daran einfach den Solarpark aufzutrennen und die Anlagen die Eigennutzung betreiben wollen auf eine Größe von 500 kWp zu beschränken, jedoch besagt ja das EEG das alle Anlagen die innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen wurden zu ein und dem selben Park gehören.
Vielen Dank im Vorraus
und viele Grüße






0.00 (0 Bewertungen)
| 

