Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.
Moderator: Mod-Team
von hotte01 » 01.01.2012, 20:37
Hallo an alle,
leider wurde unsere Anlage dieses Jahr nicht mehr installiert, obwohl es vertraglich vereinbart war. Ich möchte auch keinem die Schuld zuweisen, dies sollen die Firmen unter sich klären. Jedenfalls erscheint mir der Vertragspartner sehr kompetent.
Es geht mir jetzt um meine Berechnung des Gewinnverlustes.
Bei eine Inbetriebnahme im Jahre 2011 hätten wir noch 0,2847 Cent bekommen, ab 2012 weniger. Ich habe mit einer Anlage von 7,20kWp gerechnet pro kwp einen Ertrag von 894. Eingeseist ab 03/2012, da der Hausanschluß noch nicht besteht. Ich habe eine jährliche Degression der Module von 2,5% eingerechnet. Jährlicher Ertrag werden ca. 6450kwh.
Bei einer Inbetriebnahme im Jahre 2011 komme ich auf Einahmen von 35549,00€, ab 2012 würden es Einnahmen in der Höhe von 31819,00€ erreichen. Das macht einen rechnerischen Verlust von 3729,25€, diese werde ich wohl einfordern.
Da ja seit heute das EEG 2012 in Kraft getreten ist und der § 6 Technischen Vorgaben muss ich ja nun auch entweder die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren können oder auf 70% fahren, das zusätzlich benötigte Gerät soll mir die Firma kostenfrei zur erfügung stellen, da der Vertrag nicht eingehalten wurde.
ich hoffe ich hoffe ich habe keine falschen Denkansätze, wenn ja bitte ich um Info...DANKE
Ändert sich für das Jahr 2012 was an der Art der Inbetriebnahme nach § 3 Nr. 5 ???
lg hotte
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von Silicat » 01.01.2012, 21:19
Allerdings nicht vergessen, dass die Einspeisevergütung dafür praktisch 21 Jahre gezahlt wird.
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von hotte01 » 01.01.2012, 21:22
Silicat hat geschrieben:Allerdings nicht vergessen, dass die Einspeisevergütung dafür praktisch 21 Jahre gezahlt wird.
das gabe ich mit eingerechnet...ab dem Jahr der Inbetriebnahme + 20 jahre..habe zu Zeitberechung die ExelDatei von Stiftung Warentest genutzt..
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von Mr.10.000Volt » 01.01.2012, 21:52
Wer, wenn nicht wir....
wann, wenn nicht jetzt?????
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von emma2011 » 01.01.2012, 22:22
Die Reduzierung ist doch nur für Anlagen die ab 30kwp - oder ?
. Wie soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage...
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von Mr.10.000Volt » 01.01.2012, 22:31
Nein emma,
für alle Anlagen!
Wer, wenn nicht wir....
wann, wenn nicht jetzt?????
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von Bento » 01.01.2012, 22:42
Hallo Hotte, Mr.10.000Volt hat geschrieben:Weist eine Differenz von 6-7.000 € über 20 Jahre aus 
Dem schließe ich mich an! Hab dort ca. 6.200,- € raus. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Firma weiterhin deine Anlage errichten soll. Dann würde ich Folgendes vorschlagen: 1) Der abgezinste Betrag beläuft sich übern Daumen auf etwa 3.900,- €. Um diesen Wert sollte die Anlage für dich günstiger werden. 540,- €/kWp weniger sind aber schon kein Pappenstiel mehr! 2) Für den Preis muss dann auch ein Rundsteuerempfänger mit drin sein, denn nur so bleibst du vor Ertragsausfall verschont. hotte01 hat geschrieben:...leider wurde unsere Anlage dieses Jahr nicht mehr installiert, obwohl es vertraglich vereinbart war. Ich möchte auch keinem die Schuld zuweisen, dies sollen die Firmen unter sich klären. Jedenfalls erscheint mir der Vertragspartner sehr kompetent.
Hast du eine Firma für die "schlüsselfertige" Errichtung oder hast du mehrere Aufträge erteilt?
Viele Grüße Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
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von za-ass » 01.01.2012, 22:54
hotte01 hat geschrieben:Ich habe eine jährliche Degression der Module von 2,5% eingerechnet. .... ich hoffe ich hoffe ich habe keine falschen Denkansätze, wenn ja bitte ich um Info...DANKE
Degression ist mit 2,5% p.a. zu hoch angesetzt.....
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von hotte01 » 02.01.2012, 00:08
@za-ass ich habe die 2,5% nur so angenommen und habe dies bei beiden Anlagen angenommen..damit der wert gleich bleibt.. was wäre angebracht?
@Emma bei neuen Anlagen greift das Gesetz schon, Altanlagen unter 30kWp haben Bestandsschutz,...daher sollte ja noch 2011 errichtet werden.
@Bento nein den Auftrag het eine Firma bekomme aber die haben ein Sub-Unter. das montiert und da hackt es wohl...habe mehrmals selber nachgehackt bei der Montagefirma....ich gehe davon aus das zu meinem Modulen und WR ich die Power Control BOX CAN von Sunways bekommen und dies kostenlos...ich weiß jetzt nicht ob ich den Rundfunkempfänger selber zahlen muss oder ob der Netzbetreiber diesen stellt. Aber dies läßt sich ja durch ein Telefonat herrausfinden.
Die Alternative wäre den Vertrag fristlos zu kündigen aber das hilft mir und auch der Firma im moment nicht weiter, den Gewinnverlust werde ich mir aber ersetzen lassen.
Den Rechner werde ich mal testen
vg
hotte
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von Kran01 » 02.01.2012, 08:28
Du kannst nur den tatsächlichen Schaden geltend machen. Zunächst musst Du den Vertragspartner auffordern, den Schadenersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Sodann musst Du Jahr für Jahr den tasächlichen Ertrag zugrunde legen und den tatsächlichen Schaden abrechnen. Eine Vorausberechnung geht nur, wenn Du Dich mit der Firma einigst, dass der zu erwartende Schaden in der Höhe anerkannt wird, wie Du ihn im voraus berechnest.
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