Berechnung Gewinnverlust

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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon za-ass » 02.01.2012, 09:03

hotte01 hat geschrieben:@za-ass ich habe die 2,5% nur so angenommen und habe dies bei beiden Anlagen angenommen..damit der wert gleich bleibt.. was wäre angebracht?

...0,5%
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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon za-ass » 02.01.2012, 09:12

Kran01 hat geschrieben:Du kannst nur den tatsächlichen Schaden geltend machen.
....
Eine Vorausberechnung geht nur, wenn Du Dich mit der Firma einigst, dass der zu erwartende Schaden in der Höhe anerkannt wird, wie Du ihn im voraus berechnest.

Sehe ich anders.
Die projektierende Firma hat doch sicherlich einen zu erwartenden Jahresertrag (in kWh) benannt; wenn man damit einverstanden ist, dann eben noch die Moduldegeneration mit 0,5% ansetzen und diesen Betrag dann in Rechnung stellen bzw. von dieser dann in Abzug bringen.
Da man diesen Ertrag in Euro aber nicht zu Beginn der Inbetriebnahme komplett zur Verfügung gehabt, sondern diesen erst über die Jahre erwirtschaftet hätte, müssten auch noch Zins- und Zinseszinseffekte herausgerechnet werden, aber damit würde ich nicht gleich aufwarten, sondern das als 'Verhandlungsmasse' betrachten.
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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon hotte01 » 02.01.2012, 10:38

za-ass hat geschrieben:
Kran01 hat geschrieben:Du kannst nur den tatsächlichen Schaden geltend machen.
....
Eine Vorausberechnung geht nur, wenn Du Dich mit der Firma einigst, dass der zu erwartende Schaden in der Höhe anerkannt wird, wie Du ihn im voraus berechnest.

Sehe ich anders.
Die projektierende Firma hat doch sicherlich einen zu erwartenden Jahresertrag (in kWh) benannt; wenn man damit einverstanden ist, dann eben noch die Moduldegeneration mit 0,5% ansetzen und diesen Betrag dann in Rechnung stellen bzw. von dieser dann in Abzug bringen.
Da man diesen Ertrag in Euro aber nicht zu Beginn der Inbetriebnahme komplett zur Verfügung gehabt, sondern diesen erst über die Jahre erwirtschaftet hätte, müssten auch noch Zins- und Zinseszinseffekte herausgerechnet werden, aber damit würde ich nicht gleich aufwarten, sondern das als 'Verhandlungsmasse' betrachten.


so sehe ich das auch...es geht nicht darum hier alles anzusetzen es geht um mal eine Summe zu haben mit der man rechnen kann um den Schaden in etwa zu beziffern. Man wird sich dann einigen.....ohne Anwälte oder Gerichte, wenn es möglich ist.

Der Schaden wurde schon anerkannt per Mail...und es wurde geschrieben man wird sich einigen...mir ging es nur um die Summe.

vg
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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon Bento » 02.01.2012, 19:14

hotte01 hat geschrieben:...und da hackt es wohl...habe mehrmals selber nachgehackt bei der Montagefirma....
Kein Wunder, dass die nicht zum Montieren der Anlage erschienen sind! :wink:

..ich weiß jetzt nicht ob ich den Rundfunkempfänger selber zahlen muss oder ob der Netzbetreiber diesen stellt.

Der ist auch nicht schlecht!

Hotte, ich hoffe für dich, dass das alles so klappt, wie du dir das vorstellst.
Ich habe das Gefühl, du gehst da mit einer leichten Unbekümmertheit heran.

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass du der einzige Fall bist, der im letzten Jahr seine Anlage nicht mehr montiert bekommen hat. Immerhin war das Wetter länger gut, als es der größte Optimist vermuten konnte. Einige Solarteure haben sogar noch im Dezember nachträglich Anlagenmontagen angenommen. Bei dir muss irgendwas grottenschlecht gelaufen sein!

Und wenn ich Solarteur wäre und hätte zum Jahresende Probleme, alle angenommenen Anlagen zu verbauen, dann würde ich bestimmt nicht eine übrig lassen, die eine Terminzusage im Vertrag hat.
Irgendwie seltsam das Ganze!
Viele Grüße
Bento

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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon hotte01 » 02.01.2012, 20:37

entschuldigung es heißt wohl Rundsteuerempfänger....

mehr als Nachfragen kann man nicht...da die Module, WR und auch das Montagesystem wurden zügig geliefert. Die Vorgespräche sind gut gelaufen und die Zahlungsbedingungen waren auch optimal aus meiner Sicht.

Und wenn mir der Vertragspartner sagt der Subunternehmer hat den Vertrag nicht eingehalten, ist es nicht meine Aufgabe dies in Frage zustellen. Ich habe mehrmals den Dachdecker angerufen und nachgefragt bezüglich des Montagetermin. Man sendete mir die Unterlagen zu für die Montage und Anfrage beim Netzbetreiber für die Arbeiten am Stromnetz. Somit geht man davon aus es würde alles glatt laufen.

Ich habe meinen Vertragspartner nochmals schriftlich auf den Termin hingewiesen und aufgefordert, diesen einzuhalten obwohl ich dies nicht hätten machen müssen.

Unbekümmert bin ich auf eine Art schon, denn aus meiner Sicht macht es keinen Sinn jetzt in Panik auszubrechen, da der Zug abgefahren ist und ich versuche den Schaden zu begrenzen.

Ich bin der Meinung auch meine Pflicht, den Termin zu halten nachgekommen zu sein. Mehr als anrufen, Fax oder Mailen kann man glaube ich nicht.

vg
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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon Bento » 02.01.2012, 22:05

Hallo Hotte,

bitte nicht falsch verstehen: ich wollte dich damit nicht "angreifen".

Wenn du tatsächlich einen festen Inbetriebnahmetermin schriftlich zugesagt bekommen hast und absolut schuldlos am Verfehlen dieses Termins warst (z.B. den Vertrag rechtzeitig unterschrieben zurückgesandt hast; deine Anzahlungen rechtzeitig geleistet hast; ..........), dann hast du ja tatsächlich gute Karten.
(Etwas kurios ist natürlich, dass du noch im Rohbau bist und der Hausanschluss erst im März 2012 kommen soll.)
Schau auch mal in die AGBs des Solarteurs. Manchmal stehen da so Dinge wie "Sind im Vertrag feste Termine genannt, so gelten sie vorbehaltlich Materialverfügbarkeit, höherer Gewalt oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Einflüsse."

Ich behaupte mal, dass dein Solarteur im Verhältnis zu seinem Nachunternehmer nicht so gute Karten hat, d.h. dort wird es keine schriftlichen Vertrag geben, in dem ein Fertigstellungstermin fixiert ist. Wenn du also jetzt mit einer 4.000,- € -Forderung um die Ecke kommst, dann lacht sich der Suppi evtl. zu Recht schlapp und der Schaden würde bei deinem Auftragnehmer hängen bleiben. Da muss er zumindest ganz schön über seinen eigenen Schatten springen.

Wenns dann so kommt: herzlichen Glückwunsch!
Halte ich aber für sehr optimistisch und genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
Und das erst recht, wenn ich lese:
hotte01 hat geschrieben:...da die Module, WR und auch das Montagesystem wurden zügig geliefert.

Du hast das Material schon vor Ort :?: :?: :?:
Damit scheidet die Möglichkeit für deinen Solarteur aus, durch einen späteren Materialeinkauf zu günstigeren Preisen einen Teil des Schadens zu kompensieren.
Zumindest eine Inbetriebnahme hätte er doch hinkriegen können, oder? Dürfte bei 7,2 kWp doch eigentlich nicht das riesige Problem sein!
Nehme an, es sollte die Solarwatt Anlage werden: http://www.photovoltaikforum.com/angebote-f41/32825-7kwp-2050eur-angebot-plz-32825-fuer-7-20kwp-t71446.html#p616994?
Viele Grüße
Bento

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Re: Berechnung Gewinnverlust

Beitragvon hotte01 » 03.01.2012, 00:44

Hallo Bento,

ich fühle mich nicht angegriffen.... :), ja es sollte die Solarwattanlage werden. Der Preis war ok und die Zahlungsbedingungen auch. Ich hatte Angebote von örtlichen Anbietern aber die auch erst 2012 installieren wollten die lagen um die 2400€(netto) pro kwp.

Es ist und war alles vertraglich geregelt auch die schriftliche Zusage der Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011. Wir wollten die Anlage noch im Rohbau installieren lassen, da wir jetzt anfangen die Elekrtr- und Sanitärinstallation fertig stellen zu lassen bzw. der Gerneralunternehmer. Noch steht auch das Gerüst am Bau und die Dachdecker hätte uns noch fehlende bzw. defekte Betonziegel ersetzt. Wir wollten halt erreichen das die Anlage komplett fertig wäre nur noch Anschluß und gut wäre gewesen.

Sollte es sich jetzt noch ziehen muss wohl noch Leerrohe ziehen, da wohl Anfang Februar der Verputzer kommt und dann den Innenputz macht...und so wäre alles fertig gewesen. Haben heute mit dem Netzbetreiber gesprochen, der Hausanschluss soll, wenn alles klappt (Innenputz) ende 02/2012 kommen.

Was mich aber auch nervt, dadurch das noch das Gerüst steht konnte ich nocht nicht den Abwasseranschluß legen..da das Gerüst davor steht. :evil:

Ich werde und muss mich ja mit der Forderung an meinen Vertragspartner halten aber es wurde per Mail schon signalisiert, dass man sich einige werden wird genauso wie die zusätzlichen Kosten für die Box zur Einspeisungsreduzierung (Power Control Box CAN).

Beid er Firma mit der ich die Verträge geschlossen habe waren auch davon sehr überrascht, dass die Montagefirma abgesprungen ist, so mein persönlicher Eindruck. Ich habe die Zahlungsfristen eingehalten...somit fällt dies als Grund weg. Höhere Gewalt müsste man nachweisen...aber das Wetter war gut das Material vor Ort.

Ich bin auch der Auffassung, bitte korrigiert mich, wenn ich nochnmals einen Termin setzen würde und er diesen wieder nicht einhält, der Termin wäre aus meiner Sicht sobald der Hausanschluss hergestellt ist, könnte ich eine andere Firma beauftragen und die Anlage instllieren lassen und die Mehrkosten einfordern. Da ab dem Zeitpunkt der Herstellung des Hausanschluss ich definitiv nicht einspeisen könnte aber ich hoffe bzw. bin davon überzeugt, dass die Firma das schafft.

Ich muss mir nur was einfallen lassen wo ich die Module lagere, da der Hausbau ja bald weiter geht und ich die Module nicht im Haus belassen kann.

Es geht auch nicht darum, die Firma schlecht darzustellen da ich nicht weiß was mit der ausführenden Firma an Verträge bzw. Vereinbarungen getroffen wurden...es geht mir nur um die Darstellung meiner Denkweise und ob diese der Realität entspricht..

danke

Vg
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