Benötige Bewertung einer Anlage für eine Erbschaft

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Benötige Bewertung einer Anlage für eine Erbschaft

Beitragvon The Wall » 13.01.2012, 11:01

Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Mein Schwiegervater ist im August 2011 gestorben. Für die Klärung der Erbschaft benötige ich nun den Wert seiner PV - Anlage zum Todeszeitpunkt.
Ein ungefährer Wert wäre da vollkommen ausreichend, aber leider gibt es ja keinen offenen Markt für gebrauchte PV - Anlagen. Vielleicht hat ja hier jemand eine gute Idee...

Die Daten der Anlage:

Fertigstellung: 04.11.2009
48 PerfectEnergy PV-Module "PEM 180", je 180 Wp, mit monokristallinen Zellen
8640 Wp Gesamtnennleistung
Stringwechselrichter Typ Solutronic SolPlus IP 21
Montage und alle Anschlüsse
Nettopreis: 27.228.- €

Bis jetzt favorisiere ich, die Anschaffungskosten abzüglich der in Anspruch genommenen Abschreibung anzusetzen, aber das muss ja nicht unbedingt den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Bin also für jede brauchbare Hilfestellung dankbar.

Grüsse
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Re: Benötige Bewertung einer Anlage für eine Erbschaft

Beitragvon Kran01 » 13.01.2012, 15:07

Voraussichtlicher Jahresertrag x7 oder 8
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Re: Benötige Bewertung einer Anlage für eine Erbschaft

Beitragvon Lodda60 » 13.01.2012, 16:12

Hallo The Wall,

es gibt verschiedene Herangehensweisen. Willst du eher einen niedrigen Restwert oder einen hohen Restwert? Der von dir selbst vorgeschlagene Betrag ist ganz ok. Wenn aber bereits hohe Sonderabschreibungen gelaufen sind, wird dadurch der Restwert niedrig sein, obwohl die Anlage noch genau so viel Strom erzeugen wird als wenn nur die normale Abschreibung gelaufen wäre.

Ich denke es gibt schon einen Markt für gebrauchte FV Anlagen, die müssen aber mit Pacht- oder Mietvertrag angeboten werden, denn ein Wechsel der Anlage auf ein anderes Dach lässt sich nicht darstellen.

Der Ansatz, den vorraussichtlichen Jahresertrag als Grundlage zu nehmen wird auch gemacht. Da hängt es aber von der Restlaufzeit und dem durchschnittlichen Ertrag der vergangenen Jahre ab. Bei der Anlage deines Schwiegervaters ist ein durchschnittliches und ein sehr gutes Jahr aufgetreten. Der Mittelwert aus dem Ertrag der beiden Jahre ist aber deutlich überdurchschnittlich. Wenn du mal auf der Homepage vom Steuerberater Dr. Stefan Rode nachschaust findest du unter Downloads auch ein Dokument was sich mit diesem Thema beschäftigt.
Gruß
Lothar
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http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda63/pfungstadt/4564/4784.html
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Re: Benötige Bewertung einer Anlage für eine Erbschaft

Beitragvon The Wall » 15.01.2012, 18:02

Ja, das werde ich machen, danke.

Ich hatte mich seinerzeit für eine degressive AfA ohne Sonder - AfA entschieden, da es bei der damaligen Einkommensstituation die beste Lösung war, von daher müsste der Wertansatz schon brauchbar sein.

Grüsse
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