Alles, was zwar PV ist, aber nicht in die anderen Foren paßt.
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von FreakSand » 25.11.2011, 16:56
Hallo zusammen, ich hätte da mal eine nicht ganz unwichtige Frage: Und zwar wurde mir eine 17,06 Kwp Anlage verkauft was mit 88 Modulen berechnet wurde, diese wurden auch geliefert. Allerdings habe ich den Monteuren bei der Montage gut über die Finger geschaut und gesehen das laut Stringplan nur 86 Module montiert werden. (Anlage nioch nicht ganz fertig)
Ich habe gehört das der Verkäufer verpflichtet sei das was er mir anbietet auch zu montieren, angeblich auch laut Gerichtsurteil, auch wenn er das Dach entsprechend umbauen müsse auf seine Kosten. Leider habe ich darüber nichts im Internet gefunden. Kennt oder weiß jemand so etwas über ein solches Urteil? Was ist eure Meinung wie ich mit der Firma nun verhandeln soll? Da ja unterm strich alles abweichend ist, und der Monteur die beiden Module einfach mitnehmen soll ohne mir es zu sagen. Klingt alles nicht ganz seriös für mich. Danke schon mal für eure Antworten.
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von buergersolar » 25.11.2011, 17:30
Also im Normalfall sollte doch der Solarteur vorher das Dach angeschaut haben und einen Dachbelegungsplan erstellt haben. Wenn es Änderungen gibt, muss er dich zumindest informieren. Davon gehe ich zumindest aus. Aber wenn tatsächlich sogar versucht wird, dir das bewusst zu verheimlichen, will er womöglich sogar versuchen, alle 88 Module in Rechnung zu stellen. Die WR-Auslegung ist dann ggf. auch hinfällig?
Sonnige Grüße
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von modila » 25.11.2011, 17:53
..,es wird dir sicherlich noch mitteilen, das 2 Module weniger auf dem Dach sind, alles andere wäre ja................ ..,allerdings kann es mal passieren, das so ein Dach vom ausmessen, bis zum einmessen, kleiner wird, habe ich auch schon gehabt !! mfg
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von FreakSand » 25.11.2011, 18:22
nun soweit ich von dem Monteur (Subunternehmer) erfahren habe soll ich nicht informiert werden. Und bezahlt sind 88 Module da diese Firma 95% auf vorkasse arbeitet. Ich werde mal den Montag abwarten ob ich informiert werde oder nicht. Jedenfalls werde ich ihn darauf ansprechen wenn er es nicht tut. Aber Gerichtsurteils mäßig weiß niemand was? weil goggle hat mich nicht wirklich schlau gemacht.
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von shiharo » 25.11.2011, 21:36
Hallo,
wenn du in deinem Angebot 88 Module stehen hast, müssen auch 88 Module angeschlossen werden. Da es sich bei einer Photovoltaikanlage meistens um einen Kaufvertrag handelt. Somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich ganz klar um einen Mangel.
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von Kran01 » 25.11.2011, 22:09
Wow, 95 % Vorkasse...
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von jodl » 25.11.2011, 22:19
shiharo hat geschrieben:Hallo,
wenn du in deinem Angebot 88 Module stehen hast, müssen auch 88 Module angeschlossen werden. Da es sich bei einer Photovoltaikanlage meistens um einen Kaufvertrag handelt. Somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich ganz klar um einen Mangel.
klarer Fall für einen Mangel weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt also, wenn jetzt einer schlau ist, dann kauft er 100 Module wenn er jetzt kein Dach hat, muß ihm der Solateur ein Haus bauen weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt und somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden und wenn kein Dach da ist, laut Gerichtsurteil, muß der Solateur halt eines bauen, auf seine Kosten oder so Leute, gehts euch eigentlich schon noch gut?
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von smoker59 » 25.11.2011, 22:33
Kran01 hat geschrieben:Wow, 95 % Vorkasse...
Genau da liegt dein Problem. Und klagen kann dauern.... und kostet Geld! UNd wie`s ausgeht ist offen.....sogar mehr als offen! mit freundlichem Gruß smoker59
mit freundlichem Gruß smoker59
Falls mich jemand vermissen sollte, ich bin ab 02.04.13 ca. 8 Wochen ausser Landes und ohne Internetzugang. Also wenn ihr mich beschimpfen wollt, dann ist das jetzt die Chance dafür, ich kann mich ja nicht wehren :-)
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von shiharo » 26.11.2011, 10:21
jodl hat geschrieben:shiharo hat geschrieben:Hallo,
wenn du in deinem Angebot 88 Module stehen hast, müssen auch 88 Module angeschlossen werden. Da es sich bei einer Photovoltaikanlage meistens um einen Kaufvertrag handelt. Somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich ganz klar um einen Mangel.
klarer Fall für einen Mangel weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt also, wenn jetzt einer schlau ist, dann kauft er 100 Module wenn er jetzt kein Dach hat, muß ihm der Solateur ein Haus bauen weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt und somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden und wenn kein Dach da ist, laut Gerichtsurteil, muß der Solateur halt eines bauen, auf seine Kosten oder so Leute, gehts euch eigentlich schon noch gut?
Ich glaube, du verkennst komplett die Situation. In deinem Fall wäre das Vortäuschung falscher Tatsachen und somit würde es sich um Betrug handeln. Es handelt sich um einen Kaufvertrag, wenn 60% der Gesamtleistung aus Warenlieferung besteht.Dies ist im Fall Photovoltaik auch so, dies sogar vom OLG so festgelegt wurde. Der Solateur ist verpflichtet, das Dach vorher aufzumessen um sein Angebot abgeben zu können. Dies nennt sich dann eine einseitige Willenserklärung. Stimmt der Käufer dann dem Angebot zu, kommt ein Vertrag zu stande.
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von jodl » 26.11.2011, 10:41
ja natürlich, ist schon klar
anderes Beispiel: wenn ich mir ein Auto kaufe, dann ist der Verkäufer natürlich auch verpflichtet, daß er meine Garage messen muß wahrscheinlich wurde dies sogar auch vom OLG so festgelegt, oder so..
wenn dann das Auto nicht in die Garage hineinpasst, muß der Verkäufer mir eine neue Garage bauen weil sonst wäre das ja Vortäuschung falscher Tatsachen und somit würde es sich um Betrug handeln
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