Abweichung Module bestellt und Montiert

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Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon FreakSand » 25.11.2011, 16:56

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine nicht ganz unwichtige Frage:
Und zwar wurde mir eine 17,06 Kwp Anlage verkauft was mit 88 Modulen berechnet wurde, diese wurden auch geliefert.
Allerdings habe ich den Monteuren bei der Montage gut über die Finger geschaut und gesehen das laut Stringplan nur 86 Module montiert werden. (Anlage nioch nicht ganz fertig)

Ich habe gehört das der Verkäufer verpflichtet sei das was er mir anbietet auch zu montieren, angeblich auch laut Gerichtsurteil, auch wenn er das Dach entsprechend umbauen müsse auf seine Kosten. Leider habe ich darüber nichts im Internet gefunden. Kennt oder weiß jemand so etwas über ein solches Urteil?
Was ist eure Meinung wie ich mit der Firma nun verhandeln soll? Da ja unterm strich alles abweichend ist, und der Monteur die beiden Module einfach mitnehmen soll ohne mir es zu sagen. Klingt alles nicht ganz seriös für mich.
Danke schon mal für eure Antworten.

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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon buergersolar » 25.11.2011, 17:30

Also im Normalfall sollte doch der Solarteur vorher das Dach angeschaut haben und einen Dachbelegungsplan erstellt haben. Wenn es Änderungen gibt, muss er dich zumindest informieren. Davon gehe ich zumindest aus.
Aber wenn tatsächlich sogar versucht wird, dir das bewusst zu verheimlichen, will er womöglich sogar versuchen, alle 88 Module in Rechnung zu stellen.
Die WR-Auslegung ist dann ggf. auch hinfällig?

Sonnige Grüße
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon modila » 25.11.2011, 17:53

..,es wird dir sicherlich noch mitteilen, das 2 Module weniger auf dem Dach sind, alles andere wäre ja................

..,allerdings kann es mal passieren, das so ein Dach vom ausmessen, bis zum einmessen, kleiner wird, habe ich auch schon gehabt !! :? 8)

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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon FreakSand » 25.11.2011, 18:22

nun soweit ich von dem Monteur (Subunternehmer) erfahren habe soll ich nicht informiert werden. Und bezahlt sind 88 Module da diese Firma 95% auf vorkasse arbeitet.
Ich werde mal den Montag abwarten ob ich informiert werde oder nicht. Jedenfalls werde ich ihn darauf ansprechen wenn er es nicht tut.
Aber Gerichtsurteils mäßig weiß niemand was? weil goggle hat mich nicht wirklich schlau gemacht.
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon shiharo » 25.11.2011, 21:36

Hallo,

wenn du in deinem Angebot 88 Module stehen hast, müssen auch 88 Module angeschlossen werden.
Da es sich bei einer Photovoltaikanlage meistens um einen Kaufvertrag handelt.
Somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich ganz klar um einen Mangel.
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon Kran01 » 25.11.2011, 22:09

Wow, 95 % Vorkasse...
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon jodl » 25.11.2011, 22:19

shiharo hat geschrieben:Hallo,

wenn du in deinem Angebot 88 Module stehen hast, müssen auch 88 Module angeschlossen werden.
Da es sich bei einer Photovoltaikanlage meistens um einen Kaufvertrag handelt.
Somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich ganz klar um einen Mangel.


klarer Fall für einen Mangel
weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt :roll:

also, wenn jetzt einer schlau ist, dann kauft er 100 Module
wenn er jetzt kein Dach hat, muß ihm der Solateur ein Haus bauen
weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt
und somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden
und wenn kein Dach da ist, laut Gerichtsurteil, muß der Solateur halt eines bauen, auf seine Kosten

oder so

Leute, gehts euch eigentlich schon noch gut?
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon smoker59 » 25.11.2011, 22:33

Kran01 hat geschrieben:Wow, 95 % Vorkasse...


Genau da liegt dein Problem. Und klagen kann dauern.... und kostet Geld! UNd wie`s ausgeht ist offen.....sogar mehr als offen!

mit freundlichem Gruß
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon shiharo » 26.11.2011, 10:21

jodl hat geschrieben:
shiharo hat geschrieben:Hallo,

wenn du in deinem Angebot 88 Module stehen hast, müssen auch 88 Module angeschlossen werden.
Da es sich bei einer Photovoltaikanlage meistens um einen Kaufvertrag handelt.
Somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich ganz klar um einen Mangel.


klarer Fall für einen Mangel
weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt :roll:

also, wenn jetzt einer schlau ist, dann kauft er 100 Module
wenn er jetzt kein Dach hat, muß ihm der Solateur ein Haus bauen
weil es sich ja meist um einen Kaufvertrag handelt
und somit muss auch das, was geliefert wird, auch angeschlossen werden
und wenn kein Dach da ist, laut Gerichtsurteil, muß der Solateur halt eines bauen, auf seine Kosten

oder so

Leute, gehts euch eigentlich schon noch gut?


Ich glaube, du verkennst komplett die Situation.
In deinem Fall wäre das Vortäuschung falscher Tatsachen und somit würde es sich um Betrug handeln.

Es handelt sich um einen Kaufvertrag, wenn 60% der Gesamtleistung aus Warenlieferung besteht.Dies ist im Fall Photovoltaik auch so, dies sogar vom OLG so festgelegt wurde.

Der Solateur ist verpflichtet, das Dach vorher aufzumessen um sein Angebot abgeben zu können.
Dies nennt sich dann eine einseitige Willenserklärung.
Stimmt der Käufer dann dem Angebot zu, kommt ein Vertrag zu stande.
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon jodl » 26.11.2011, 10:41

ja natürlich, ist schon klar

anderes Beispiel:
wenn ich mir ein Auto kaufe, dann ist der Verkäufer natürlich auch verpflichtet, daß er meine Garage messen muß
wahrscheinlich wurde dies sogar auch vom OLG so festgelegt, oder so..

wenn dann das Auto nicht in die Garage hineinpasst, muß der Verkäufer mir eine neue Garage bauen
weil sonst wäre das ja Vortäuschung falscher Tatsachen und somit würde es sich um Betrug handeln
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