Abweichung Module bestellt und Montiert

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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon eggis » 26.11.2011, 17:23

Elektro und Umwelt hat geschrieben:
shiharo hat geschrieben:Urteil vom 03.03.2004 BGH BauR 2004, 995-997



:roll: :roll:
Vielleicht kannst Du mir auch noch kurz mitteilen, was da nun genau drin steht.
Entweder stelle ich mich zu blöd an, aber ich finde nichts dergleichen....

Gruß E&U

Ich hab´ ´was gefunden.
BGH Az.: VIII ZR 76/03 vom 03.03.2004
Da geht´s aber um Kauf- oder Werkvertrag bei einer Solarthermieanlage.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon shiharo » 26.11.2011, 17:37

Das ist zwar richtig, hat aber dadurch in Anwendung des BGB 651 für Photovoltaikanlagen entschieden:

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen der Schwerpunkt liegt. Deibei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage auf die Besonderheien des geschuldeten Ergebnisses abzustellen. je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Besteller im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten.
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon Bento » 26.11.2011, 19:00

Hallo shiharo,
das hat natürlich nichts damit zu tun, dass ein Solarteur verpflichtet sein soll, ein Dach aufzumessen.

Ich vermute, du meintest Folgendes:
Wenn ein Solarteur ein selbst erstelltes Angebot (dürfte die Regel sein) abgibt, dann muss er auch dafür geradestehen, dass es funktioniert.

@FreakSand:
Ich glaube, du machst aus einer Mücke einen Elefanten. Warte erst einmal ab, wieviel Module tatsächlich verbaut werden und wenn es weniger als vertraglich vereinbart sind, weil auf die Dachfläche nicht mehr draufgehen, dann verrechnet das und fertig. Hierbei unterstelle ich natürlich, dass die WR-Auslegung weiterhin passt.

Verstehen muss das Ganze aber trotzdem nicht, oder:
- Anzahl der Module und Gesamtleistung passen irgendwie nicht zusammen.
- Warum bekommst du 88 Module geliefert, wenn nur 86 im Stringplan stehen?
- Falsch aufgemessene Dächer werden eigentlich immer erst zum Zeitpunkt der Montage ein Problem, da der Fehler normalerweise erst dann erkannt wird. Dann müsstest du aber einen Stringplan mit 88 Modulen haben.

Alles irgendwie seltsam!
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon jodl » 26.11.2011, 19:31

Bento hat geschrieben:Hallo shiharo,
das hat natürlich nichts damit zu tun, dass ein Solarteur verpflichtet sein soll, ein Dach aufzumessen.


und natürlich schon garnicht, daß er das Dach so ändern muß. daß eine bestimmte Anzahl von Modulen draufpassen soll
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon shiharo » 26.11.2011, 20:48

jodl hat geschrieben:
Bento hat geschrieben:Hallo shiharo,
das hat natürlich nichts damit zu tun, dass ein Solarteur verpflichtet sein soll, ein Dach aufzumessen.


und natürlich schon garnicht, daß er das Dach so ändern muß. daß eine bestimmte Anzahl von Modulen draufpassen soll


Das nicht, aber man kann ihn für die fehlende Wp-Zahl verantwortlich machen und das für umgerechnet 20 Jahre
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon FreakSand » 26.11.2011, 21:03

Bento hat geschrieben:
Verstehen muss das Ganze aber trotzdem nicht, oder:
- Anzahl der Module und Gesamtleistung passen irgendwie nicht zusammen.
- Warum bekommst du 88 Module geliefert, wenn nur 86 im Stringplan stehen?
- Falsch aufgemessene Dächer werden eigentlich immer erst zum Zeitpunkt der Montage ein Problem, da der Fehler normalerweise erst dann erkannt wird. Dann müsstest du aber einen Stringplan mit 88 Modulen haben.

Alles irgendwie seltsam!



Ok ich habe 88 stk Luxra PV 72 (195Wp) Module verkauft bekommen, aufteilung 45 Dach west & 43 Dach ost. Sind 17,16kwp sorry.

Warum ich zuviele Module bekomme weiß ich noch nicht. Da wird mir der Verkäufer noch rede und antwort stehen müssen.

Montiert ist fast fertig, es sind noch 14 Module am Boden. Und platz ist halt keiner mehr um die übrigen 2 zu montieren. Zumal der Monteur (Subunternehmer) gesagt hatte zähle mal deine Module nach .
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon Bento » 26.11.2011, 21:12

shiharo hat geschrieben:Der Solateur ist verpflichtet, das Dach vorher aufzumessen um sein Angebot abgeben zu können.

Warum schreibst du dann so was?

shiharo hat geschrieben:.....aber man kann ihn für die fehlende Wp-Zahl verantwortlich machen und das für umgerechnet 20 Jahre

Also Schadensersatz!
Habs gerade mal überschlagen und bin auf ca. 160 € gekommen. Nur mal so, damit wir wissen, worüber wir sprechen.
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon Elektro und Umwelt » 26.11.2011, 22:16

shiharo hat geschrieben:Das ist zwar richtig, hat aber dadurch in Anwendung des BGB 651 für Photovoltaikanlagen entschieden:

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen der Schwerpunkt liegt. Deibei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage auf die Besonderheien des geschuldeten Ergebnisses abzustellen. je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Besteller im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten.


:roll: :roll: :roll:
Was hat jetzt das mit Deiner Behauptung zu tun, der Solarteur ist verpflichtet das Dach auszumessen?
Wenn Du Dich schon "so weit aus dem Fenster lehnst", wäre ich Dir dankbar dies auch entsprechend nachzuweisen! :wink:

Gruß E&U
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon shiharo » 26.11.2011, 23:02

Bento hat geschrieben:
shiharo hat geschrieben:Der Solateur ist verpflichtet, das Dach vorher aufzumessen um sein Angebot abgeben zu können.

Warum schreibst du dann so was?

shiharo hat geschrieben:.....aber man kann ihn für die fehlende Wp-Zahl verantwortlich machen und das für umgerechnet 20 Jahre

Also Schadensersatz!
Habs gerade mal überschlagen und bin auf ca. 160 € gekommen. Nur mal so, damit wir wissen, worüber wir sprechen.

Nee du
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Re: Abweichung Module bestellt und Montiert

Beitragvon jodl » 26.11.2011, 23:37

shiharo hat geschrieben:
Bento hat geschrieben:
shiharo hat geschrieben:Der Solateur ist verpflichtet, das Dach vorher aufzumessen um sein Angebot abgeben zu können.

Warum schreibst du dann so was?

shiharo hat geschrieben:.....aber man kann ihn für die fehlende Wp-Zahl verantwortlich machen und das für umgerechnet 20 Jahre

Also Schadensersatz!
Habs gerade mal überschlagen und bin auf ca. 160 € gekommen. Nur mal so, damit wir wissen, worüber wir sprechen.

Nee du
0,195 KWp x2 ca. 900 pa x 20 Jahre x 0,2874 = ca 2.000,-€


das ist ja ein interessanter Ansatz
nicht montierte Module werden für den Schadenersatz mit ca. 1000 Euro pro Modul bewertet
das sind dann 5.263 Euro pro kWp
für die montierten Module zahlt man aber nur angenommene ca. 1.800 Euro pro kW, einschließlich Wechselrichter usw.

da wäre es doch am Besten, wenn der Solateur überhaupt keine Module installiert und die komplette Anlage als Schadenersatz ausbezahlt
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