Abschaltung Solaranlage

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Abschaltung Solaranlage

Beitragvon uwe1964 » 18.10.2012, 11:42

Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Spezialisten. Die technische Betriebsbereitschaft für meine Anlage wurde am 22.12.2011 durch den Anlagenbauer und dafür zuständigen Elektrier an den Netzbetreiber(Stadtwerke)gemeldet.Zum Anschluss ans Netz kam es am 17.01.2012. Jetzt bekam ich ein Schreiben von den Stadtwerken, dass ich laut EEG2012 eine Anlagezur Absenkung der Einspeiseleistung bzw. Abschaltung bis zum 01.01.2013 errichten soll.Dafür soll ich 1000,€ zahlen. Ist das rechtens?

Mfg uwe1964
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon eggis » 18.10.2012, 12:16

Moin Uwe und Willkommen im Forum!

Das Schreiben hat nur zu Teil seine Richtigkeit und trifft aber auf dich und deine Anlage nicht zu.
Schau mal ins EEG von 2012 "§ 66 Übergangsbestimmungen"
http://www.erneuerbare-energien.de/file ... 012_bf.pdf
Nur Anlagen ab 30kWp müssen nachgerüstet werden.

Für dich gilt das EEG von 2009, da die Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 stattfand.
Siehe auch die Forum-FAQs
checkliste-faq-f33/2012-neue-schieflast-leistungsbegrenzung-blindleis-t70335.html
Unter Punkt 2 "EEG 2012, Leistungsbegrenzung"
Nachrüstung Altanlagen:
über 100 KW: Nachrüstung bis 1. Juli 2012 vorgeschrieben.
30 bis 100 KW und Inbetriebnahme nach dem 31.12.2008: Nachrüstung bis 1. Januar 2014 vorgeschrieben.
unter 30 kW: müssen nicht nachgerüstet werden.
Nachrüst-Kosten trägt der Anlagenbetreiber.

Lege Widerspruch gegen das Schreiben vom Netzbetreiber ein und teile ihm mit, dass die Inbetriebnahme am 22.12.2011 stattfand und deine Anlage damit nicht unter die Übergangsbestimmungen des §66 (EEG 2012) fällt.
Mit sonnigen Grüßen
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon uwe1964 » 19.10.2012, 10:29

Hallo,
ich bins nochmal, nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber, erkennt er die Inbetriebssetzung vom 20.12.2011 durch die Solaranlagenfirma und den dafür zuständigen Elektriker nicht an, weil der Netzbetreiber nicht dabei war und somit das Inbetriebsetzungsprotokoll nicht unterschrieben hat.Für den Netzbetreiber ist der 18.01.2012 maßgebend, wo die Anlage ans Netz ging. Was soll ich tun ?????

Mfg uwe
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon eggis » 19.10.2012, 10:41

Moin Uwe!
uwe1964 hat geschrieben:Was soll ich tun ?????

Ja, was soll man tun, wenn der Netzbetreiber die gütige Rechtslage nicht anerkennt.
Welche Vergütung bekommst du eigentlich - 28,74ct/kWh oder 24,43ct/kWh?
uwe1964 hat geschrieben:weil der Netzbetreiber nicht dabei war und somit das Inbetriebsetzungsprotokoll nicht unterschrieben hat.

Der Netzbetreiber möchte dir bitte die Stelle im EEG nennen, wo drin steht, dass eine Inbetriebnahme nur unter den oben genannten Bedingungen stattfinden kann.
Bitte kommuniziere wegen der besseren Beweisbarkeit schriftlich mit deinem Kunden, denn sonst führt man einen langen Streit und zum Schluss behauptet der Netzbetreiber einfach so eine Aussagen habe er nie gemacht oder der Mitarbeiter hat hier seine eigene Meinung vertreten.

Hier noch eine Aussage der Clearingstell zur Rechtslage bei der Inbetriebsetzung.
Wann ist eine PV-Anlage in Betrieb genommen?
So ist eine ortsfeste Installation für die Inbetriebnahme nicht erforderlich, eine PV-Anlage kann somit auch schon in Betrieb genommen werden, bevor sie bspw. fest auf dem Dach eines Wohnhauses verschraubt worden ist. Allerdings kann eine PV-Anlage ausschließlich durch eine aktive Handlung der Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber oder auf deren Geheiß nach Abschluss des Produktions- und Vertriebsprozesses der PV-Module in Betrieb genommen werden.

Einen Zeugen für die Inbetriebnahme solltest du aber schon haben. :wink:
Mit sonnigen Grüßen
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon jodl » 19.10.2012, 10:55

Zeugen wird er wohl haben, wenn die Inbetriebnahme durch "die Solaranlagenfirma und den dafür zuständigen Elektriker" erfolgt ist, nämlich zumindest diese beiden :wink:
ansonsten will es hier ein Mitarbeiter beim Netzbetreiber wohl nicht anders, und dann sollte er es denn auch so kriegen
natürlich ist es am Besten den ganzen Zirkus schriftlich abzuwickeln
dann hat der Anwalt später auch was auf der Hand...
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon uwe1964 » 19.10.2012, 13:04

Hallo ich bins Uwe,
zugesagt wurden mir im Januar 2012 28,74 Cent. Im Moment bin ich mir ziemlich unsicher, da ich nichts schriftlich habe

Gruss Uwe
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon eggis » 19.10.2012, 13:17

uwe1964 hat geschrieben:zugesagt wurden mir im Januar 2012 28,74 Cent. Im Moment bin ich mir ziemlich unsicher, da ich nichts schriftlich habe

Du musst doch Abschläge bekommen. Da wird doch auch eine Berechnung dabei sein, mit welcher Vergütung diese errechnet wurden.
Solltest du 28,74ct bekommen, hat der Netzbetreiber doch schon die Inbetriebnahme in 2011 akzeptiert.
Somit kann er auch nicht mehr Regelungen aus dem neuen EEG verlangen.
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon uwe1964 » 19.10.2012, 13:30

Hallo Eggis,
auf meiner Abschlagsrechnung steht nicht mit welcher Vergütung der Abschlagsbetrag errechnet wurde. Es steht dort geschätzte Jahresmenge von 3000kwh, dafür bekomme ich monatlich 168,07€ netto.

Gruss Uwe
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon eggis » 19.10.2012, 15:40

Ups, wo ist den meine Antwort? .roll:

Dann eben nochmal. :D
uwe1964 hat geschrieben:Es steht dort geschätzte Jahresmenge von 3000kwh,

Ich hatte geschrieben, dass 3000kWh im Jahr arg wenig für eine 8kWp Anlage sind.
uwe1964 hat geschrieben:dafür bekomme ich monatlich 168,07€ netto.

Dafür sind 2000€/Jahr Vergütung viel zu hoch. Das wären ja über 60ct/kWh.

Rechne ich die 2000€ auf die Anlagengröße und einem angenommenen Ertrag von 900kWh/kwp hoch, dann kommt man in etwa auf die 28,xx ct/kWh. Was für eine Vergütung nach EEG 2011 spricht.

Hast du denn kein "Begrüßungsschreiben mit Vertragsangebot" vom Netzbetreiber bekommen? Da sollten sich doch noch weitere Regelungen drin finden lassen. Meine Glaskugel wird auf einmal ganz trüb! :?
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Re: Abschaltung Solaranlage

Beitragvon donnermeister1 » 19.10.2012, 16:03

Du könntest jetzt anfangen den VNB zu ärgern. Teile ihm mit, dass du ab sofort die Abrechnungslast übernimmst. Dann schreibst du Rechnungen. Z.B. jede Woche eine, wird nicht fristgerecht gezahlt, Mahnung, Anwalt, Mahnbescheid. Sollte es dann vor Gericht gehen, kann man gleich den Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit klären. :twisted:
http://www.neubauer-sonnenstrom.de/PV/
http://www.sonnenertrag.eu/de/berlin/wernerbad/16877/16534.html
7,616 kWp, 06/2011, 32 x Sunpower SPR-238, WR Sunpower SPR-8001-F2
3,0 kWp, 05/2013, 12 x Yingli YL250P-29b, WR SMA SB-2100TL, 70% hart
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