Hallo,
thlubi hat geschrieben:Den Installateur möchte ich kennen lernen, der auf ein Zählerfeld für „Steckmontage“ einen Zähler mir Schraubklemmen knuselt.
Mir wurde versichert, dass dieser „Eingriff“ nicht rechtens sei.
natürlich, einfach ohne Absprache mit dem VNB etwas machen geht nicht.
thlubi hat geschrieben:Obwohl, vielleicht hätte ich auch ja selber etwas bauen können?!
Wenn`s um Schadenersatz geht, wird mit Sicherheit auf Deine Pflicht, entstehende Schäden zu mindern, geschaut.
Hast Du etwas unternommen, um den Schaden zu mindern, gut für Dich. Dann ist die Chance einer Entschädigung höher.
Da gibt es z.B. die Möglichkeit, den VNB schriftlich darauf hinzuweisen, dass ein Schaden entsteht und eine Lösung vorzuschlagen.
Die kann z.B. den Einbau zwei eigener Zähler beinhalten.
Dann kannst Du einspeisen, und es kann korrekt abgerechnet werden.
Selbst das, was der Bezugszähler rückwärts dreht kann man damit ermitteln und herausrechnen.
Dein Schaden entsteht dann in Deinem Aufwand, die Zähler zu setzen, falls der VNB später deren Austausch fordert.
Oder Du beauftragst einen Messstellenbetreiber, die Zähler zu setzen.
Der kann sogar den Bezugszähler vom VNB tauschen.
Wenn der VNB so eine Lösung ablehnt und keinen anderen Weg vorschlägt, wird er voll schadenersatzpflichtig.
Hast Du dagegen gar nix gemacht, lohnt eine Schadenersatzforderung bzw. Klage wohl eher nicht.
Frag` mal einen Anwalt, wenn es sich um eine nennenswerte Summe handelt.