Übernahme von Pv anlage

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Übernahme von Pv anlage

Beitragvon Sperlinger » 11.07.2012, 08:53

Hallo,
Mir wurde von einem Arbeitskolegen angeboten,das ich seine Solaranlage übernehmen könne.Die Pv anlage( 33,25 )kwp wurde auf einer Lagerhalle deren Dach angemietet ist errichtet.
Da diese Anlage bereits 2007 in Betrieb genommen wurde,Ist die Einspeisevergütung noch relativ hoch.Auch der Kaufpreis ist akzeptabel.Allerdings ist der Ertrag für Südbayern nur leicht mittelmäßig (ca 930 kwp/J).Darauf angesprochen meinte mein Kolege das dies an einem Baum liege der an der Ostseite der Lagerhalle stehe.
Meine Frage: Kann ich vom Verpächter der Halle verlangen das dieser Baum beseitigt wird.

Der Pachtvertrag der laut meinem Kolegen von der Vermitelnden bzw.der Anlageerrichtenden Firma so übernohmen wurde sagt aus:
"Bepflanzungen,vor allem Bäume auf der Südseite des Gebäudes die eine Beschattung der Solaranlage bewirken,müssen unbedingt Vermieden oder beseitigt werden.Andernfalls kann der Pächter die Pachtzahlung um den in dadurch entstandenen Minderertrag kürzen.

Da hier doch etliche Leute unterwegs sind die sich in solchen Sachen auskennen, wäre ich über eure Meinungen sehr dankbar.
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon markga » 11.07.2012, 09:20

...hmmmm,
was mich etwas stutzig macht ist die Tatsache, das Dein Kollege so eine Anlage erkaufen möchte...
Das hier ist allerdings "Vertragswerk" und das bedeutet das diese Frage im Grunde nur von einem RA geklärt werden kann.
Was meint den der Besitzer der Halle/Grundstück dazu??

930 kwh/J seid 2007 ??
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon Boelckmoeller3 » 11.07.2012, 09:33

Hallo,
du siehst das schon richtig, was du verlangen kannst hängt von deinem Pachtvertrag ab. Die von dir hier angeführte Klausel könnte man aber durchaus so interpretieren dass sie sich nur auf Neuanpflanzungen bezieht.
Sich da gleich auf Klauseln im Vertrag zu beziehen bringt meiner Ansicht nach nichts und macht keinen guten Eindruck.
Du solltest zum einen mit dem derzeit erzielbaren Ertrag deine wirtschaftliche Entscheidung treffen ob du nun kaufst oder nicht.
Wenn es sich für dich rechnet, dann kaufe.
Kann auch sein dass der Baum nicht alleine die Ursache für die mittelmäßigen Erträge darstellt. Dann war deine Mühe vergebens.
Wenn du gekauft hast solltest du zum Anderen das Gespräch mit dem Verpächter über den Baum suchen. Nicht mit Vertragsklauseln winken ! Das könnte zu Trotzreaktionen führen ! Biete ihm an den Baum auf deine Rechnung entfernen zu lassen beziehungsweise selber zu entfernen, vielleicht nutzt er noch Brennholz, das kannst du ihm dann servieren. Auch kannst ihm anbieten an einer (nicht die Anlage beeinträchtigenden) Stelle seiner Wahl einen neuen Baum ersatzweise anzupflanzen.

Viele Grüße:

Klaus
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon bluesbrother » 11.07.2012, 11:35

Was mir auffällt ist ,das im Pachtvertrag von der Südseite die rede ist .Der Baum allerdings auf der Ostseite steht.Hat das irgendwelche konseqenzen?
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon eggis » 11.07.2012, 11:54

Moin!

Ist ein Datenlogger vorhanden der Online einsehbar ist? So kann man besser abschätzen zu welcher Jahres oder Uhrzeit die Verschattungen auftreten, oder ob evtl.doch andere Ursachen am schlechten Ertrag schuld sind.
Mit sonnigen Grüßen
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon Sperlinger » 11.07.2012, 20:16

Danke für eure Mithilfe.
Also der Baum ist schon zumindest für einen Teil verantwortlich für den Minderertrag.Laut jetzigem Besitzer wäre der Verpächter auch bereit den Baum beseitigen zu lassen.Allerdings nicht auf seine Kosten.
Mich würde halt die allgemeine Sachlage interessieren ob ich die Kosten wirklich tragen muss,oder ob der Verpächter dazu verpflichtet ist.
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon Strahli » 11.07.2012, 20:26

In Anbetracht der paar Euro für die Baumfällung im Hinblick auf den Kaufpreis und die noch zu erzielenden Einnahmen würde ich da nicht lange fackeln und den Baum umlegen lassen! Kannst ja als Betriebsausgaben absetzen
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon SolarEdgeSteff » 11.07.2012, 20:38

Hallo zusammen

Meine Frage: Kann ich vom Verpächter der Halle verlangen das dieser Baum beseitigt wird.


Meines Erachtens "Nein", wenn er vor der Inbetriebnahme gepflanzt wurde :!:
Wurde er nach Inbetriebnahme gepflanzt, dann schon.

Und auf mündl. Aussagen würde ich mich eh nicht verlassen.
Den Vertrag sehen, lesen und sich absichern.
"Schwarz auf Weiß" und in der Hand sind klare Voraussetzungen um eine, Streitfall zu vermeiden.

Sollte das Fällen des Baumes durch eine Fachkraft problemlos sein,
würde ich einen Forstwirt aus der Gegend fragen, der mind. ein Kleingewerbe angemeldet hat. (weg. Versicherung!)
Vielleicht reicht es auch, mal radikal zurück zu schneiden.
Käme auch auf die Holzart an, wie schnell der Baum nach wächst.

Ist ´s aber eine Problemfällung, kann ´s richtig teuer werden.

Dafür hat nicht jeder Forstwirt eine Zulassung!
Sonnige Grüße aus dem Hunsrück
Stefan

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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon donnermeister1 » 11.07.2012, 21:03

SolarEdgeSteff hat geschrieben:...
Meines Erachtens "Nein", wenn er vor der Inbetriebnahme gepflanzt wurde :!:
Wurde er nach Inbetriebnahme gepflanzt, dann schon.
...


Im Vertrag verpflichtet sich der Verpächter die Südseite frei zu halten. Da der Baum aber nun auf der Ostseite steht ist er zu gar nix verpflichtet.

Sperlinger hat geschrieben:...
Laut jetzigem Besitzer wäre der Verpächter auch bereit den Baum beseitigen zu lassen.Allerdings nicht auf seine Kosten.
Mich würde halt die allgemeine Sachlage interessieren ob ich die Kosten wirklich tragen muss,oder ob der Verpächter dazu verpflichtet ist.


Mal ehrlich, der Verpächter ist mit der Fällung einverstanden, obwohl er sich lt. Pachtvertrag nur für die Südseite verpflichtet hat und du fragst noch, wer die Kosten tragen muss?

Lass es dir vorher schriftl. vom Verpächter zusichern, dass er der Fällung nach Kauf durch dich zustimmt und gut ist.
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Re: Übernahme von Pv anlage

Beitragvon Sonnnenklar » 11.07.2012, 22:18

Sperlinger hat geschrieben:Hallo,
Mir wurde von einem Arbeitskolegen angeboten,das ich seine Solaranlage übernehmen könne.Die Pv anlage( 33,25 )kwp wurde auf einer Lagerhalle deren Dach angemietet ist errichtet.
Da diese Anlage bereits 2007 in Betrieb genommen wurde,Ist die Einspeisevergütung noch relativ hoch.Auch der Kaufpreis ist akzeptabel.Allerdings ist der Ertrag für Südbayern nur leicht mittelmäßig (ca 930 kwp/J)

hallo sperlinger,

auch wenn sich deine fragen bisher um diesen baum drehen und ich dir dazu nicht weiterhelfen kann, möchte ich dir ein paar andere anregungen nahelegen. zum baum wurde ja bereits einiges geschrieben und vielleicht gibt es ja noch andere aspekte beim kauf dieser pv-anlage, die eine rolle spielen können für dich. zumal der baum ja gefällt werden kann, nur die frage wer diese kosten übernimmt ist wohl noch offen. und bei einem anlagenpreis irgendwo in der größenordnung von mehreren 10-tausend euro dürften ein paar hundert zur baumfällung wohl weniger eine rolle spielen.

930 kwh/kwp ist für südbayern wohl kein besonders guter ertrag, ob da nur die verschattung durch den baum eine rolle spielt oder nicht würde ich versuchen zu klären. der wert sollte eher deutlich über 1.000 kwh/kwp liegen, der durchschnittliche spezifische ertrag für deutschland in 2011 lag meines wissens bei ca. 1.050 kwh/kwp.

für mich wären auch folgende punkte zu prüfen soweit möglich, z.b.:
- anlagenzustand allgemein, gepflegt, sauber, ordentlich, module gereinigt,...
- installationszustand anlage, dc-leitungen korrekt und geschützt verlegt, kein tierverbiss feststellbar, unterkonstruktion
- wr i.o., strings i.o., kennlinien durchmessen falls möglich
- module alle i.o, vorder-/rückseiten,delaminationen, schneckenspuren, hot spots, dc-stecker, anschlussdosen, bypassdioden, isolationsprüfung, thermographie falls möglich
- einspeisenachweise seit 2007 geben lassen und prüfen
-.evtl. solarlog vorhanden, daten geben lassen und anschauen
- alle rechnungen zur anlage geben lassen und anschauen, wurde was geändert, nachgerüstet, garantie module + wr
- blitz-/überspannungsschutz vorhanden, welcher art, wo (ac, dc, dach)
- gesamte anlagendokumentation geben lassen und anschauen, stringpläne, flash-listen, datenblätter, leistungsgarantien
- abnahmeprotokoll der anlage von inbetriebnahme, waren mängel vorhanden, beseitigt
- die anlage ist 5 jahre alt, d.h. nach 4 jahren (in 2011) sollte eine wiederholungsprüfung gemäß BGV A3 durchgeführt werden, geben lassen und prüfen, waren mängel vorhanden, beseitigt
- hatte die anlage mängel oder schäden seit 2007, welche und wie behoben
- (vor-) versicherung der anlage, schäden abfragen, prämie und deckungsumfang, evtl. übernahme versicherung attraktiv
- gründe für den verkauf
- ....

-pachtvertrag:
- wer haftet für schäden an pv oder evtl. ertragsausfall falls dach oder gebäude repariert wird oder gar abbrennt, was passiert, falls gebäude danach nicht wieder aufgebaut wird, oder andere dachart
- was geschieht bei besitzerwechsel gebäude, hat der neue besitzer evtl. ein sonderkündigungsrecht pv
- ....

bestimmt fällt dir und anderen hier noch ein paar weitere punkte zur klärung ein.

natürlich sind da ein paar punkte dabei, die sind nicht ohne weiteres zu prüfen, z.b. bypassdioden, isolationsprüfung, thermographie, kennlinien durchmessen,...
doch es könnte ja auch an ausgewählten modulen exemplarisch geprüft werden und vielleicht muss ja auch nicht alles gemacht werden, es sind anregungen von meiner seite, mehr nicht.

vielleicht hilft dir das weiter, würde mich freuen,
grüße,
sonnnenklar
Wer in meinen Beiträgen etwas findet das ihn stört, der darf es behalten.
Sonnnenklar
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