Boelckmoeller3 hat geschrieben:
.....Allerdings - es gibt ja nach EEG §6 die Forderung, nicht nur PV Anlagen von 30-100 kW mit einem Empfänger zum Einspeisemanagement auszustatten, sondern sogar auch die Anlagen mit einer Leistung kleiner gleich 30 kW.
Ab wann denn ? Mein Stand ist zunächst einmal für Anlagen > 30kwP ab 2012 und Nachrüstungen von Altanlagen bis Ende 2013.
Ab 1.1.2012 müssen Neuanlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduktion ausgestattet werden. Bis 30 kW gibt's die 70% Alternative, d.h. auf 100% Modulleistung 70% Wechselrichterleistung.
Die 70% Regel und auch eine 60% Regel sind Humbug und die Forderung dass auch kleine Anlagen mit Fernsteuerung auszustatten sind ist absoluter Quatsch. Da stehen die Kosten dann in keinem Verhältnis mehr zu den Kosten der Anlagen, aber vielleicht willst du das ja erreichen ? Gunnar, beschäftigt euch doch mal lieber mit den Regelungen für eure alten Dreckschleudern und entwickelt die weiter anstatt permanent Umrüstungen und Aufrüstungen von EEG-Anlagen zu fordern und zu versuchen den EEG-Anlagenbetreibern permanent weitere Kosten zuzuschustern.
Dass die Vielzahl von Kleinanlagen im Notfall auch abgeschaltet werden müssen, ist kein Quatsch, dafür sind sie zu systemrelevant - schau Dir mal den Bericht zur Netzauftrennung 2006 an (Emsland-Störung). Die Vattenfallzone hatte enorme Schwierigkeiten, mit den Leistungsüberschüssen fertig zu werden und die Frequenz zur Resynchronisation auf 50 Hz wieder runter zu bekommen. Ersetze Windstrom durch Solarstrom und lass mal eine Teilnetz mit viel PV-Einspeisung und Stromexporte in die Nachbarregelzonen entstehen. Das ist das gleiche in Grün. Was m.E. allerdings Quatsch ist, ist die Forderung die Abschaltung überall per Rundsteuerempfänger zu realisieren - das wird als momentan
verfügbarer Stand der Technik angesehen.
Wie man beim
50,2 Hz-Problem gesehen hat, rührte diese Einstellung in der VDE 0126-1-1 daher, dass die VNB im Inselnetzbetrieb per Netzersatzanlage dezentrale Erzeugungsanlagen (DEA) gerne durch das Anheben der Frequenz abschalten. Damit muss man nicht von Tür zu Tür gehen und jeden bitten, den PV-Wechselrichter zu deaktivieren.
Von Tür zu Tür gehen muss man schonmal garnicht, denn wozu hat man denn eigentlich eine ENS und allzeit zugängliche Trenneinrichtung bei Anlagen > 30 KW bisher schon gefordert und auch bekommen ?
Entweder man hat eine selbsttätige Schaltstelle oder eine allzeit zugängliche Trenneinrichtung, obwohl letztere Option für Netzbetreiber bei zig tausenden von abzuschaltenden Anlagen keine praktikable Möglichkeit ist. Außerdem spricht das
EEG 2012 in §6 von technischen Einrichtungen, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
Man sollte bei der Spannung nicht wieder den gleichen Fehler machen wie bei den 50,2 Hz, oder hat ihn ja schon gemacht. Die Geräte sollten keinesfalls schlagartig abschalten sondern linear bei Überschreitung von Schwellen die Einspeiseleistung reduzieren.
Das sehe ich bei der Spannung nicht ganz so kritisch, da die Spannung im Gegensatz zur Frequenz nicht überall gleich ist und somit einige Anlagen früher abschalten als andere. Trotzdem gebe ich dir Recht, dass regelungstechnisch ein lineares Reduzieren der Einspeiseleistung auf den letzten Volt vor der 110% U_nenn Grenze besser ist als ein schlagartiges Abschalten. Diskrete Schaltstöße sind immer schlecht für das Systemverhalten.
Gruß,
Gunnar