Versteuerung des Stromertrags

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Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon Iolo » 03.10.2011, 21:06

Hallo zusammen

Letzthin habe ich mich gefragt, wie man eigentlich den monetären Ertrag (z.B. KEV) einer Photovoltaik-Anlage versteuern muss/sollte.
- Kommt zum normalen Einkommen hinzu
- Teil des Eigenmietwerts (analog zu einem vermieteten Zimmer)
- Gar nicht :wink:

Ueber dieses Thema findet man praktisch keine Infos, es wird immer nur geschrieben, wieviel man bei der Investition abziehen kann.

Was sind eure Erfahrungen? Gibt es andere (gangbare) Varianten?

Danke und Gruss
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Re: Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon Bento » 03.10.2011, 21:16

Die Frage kommt doch jetzt nicht von einem Betreiber, oder?
Viele Grüße
Bento

Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
(Arnaud Desjardins)
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Re: Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon trilobyte » 03.10.2011, 21:20

hmm... gute Frage!

zusatzeinkommen über 2000.- Fr pro Jahr sind grundsätzlich zu versteuern?
da müsste man sich allenfalls überlegen eine einzelfirma zu eröffnen damit man auch die aufwendungen abziehen kann?
anlage abschreiben etc.

gruss
siegi
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Re: Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon chris_zh » 07.10.2011, 09:13

Ich habe es mal so gelöst: Die Netto-Investitionskosten werden über 20 (oder 25) Jahre abgeschrieben und demgegenüber hat man Einnahmen durch Stromverkauf (entweder vom EW oder aus der KEV oder woher auch immer). Je nach dem resultiert daraus ein Verlust (negatives Einkommen) oder ein Gewinn (dann ist dieser als zusätzliches Einkommen zu versteuern). Falls ich etwas von den Steuerbehörden höre oder die Veranlagung definitiv wird, werde ich mich wieder melden :-)
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Re: Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon einstein0 » 08.10.2011, 06:59

Ja, wirklich gute Frage. Es soll ja Leute geben, welche den Solarstrom selber nutzen und da PV in nächster Zukunft Grid-Parity erreicht, fallen dannzumal auch all die Rücklieferungsabkommen und KEV dahin. Aber gut muss man der Sonne keine Mwst zahlen, oder werden keine Zollgebühren fällig :mrgreen:
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Re: Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon eposepos » 12.10.2011, 10:48

Mein Steueramt (Kt. SZ) sagt, dass ich für die eine PV-Anlage (gemietetes Dach von einem Bauern) "wahrscheinlich" als Selbständiger veranlagt werde, d.h. Investitionen können nach den einschlägigen Verordnungen recht aggressiv abgeschrieben werden, Unterhalt wird als Aufwand und Zahlungen von EW/KEV/andere als Ertrag verbucht.

Für die andere Anlage auf dem eigenen Dach gilt folgendes: Investition voll absetzbar im ersten Jahr (je nach Kanton auch tiefere %-Werte möglich). Laufender Aufwand/Ertrag absetzbar/anrechenbar beim Einkommen.
10.5 kWp (auf eigenem Dach): 44x Sunpower 238, 1x Fronius IGplus 120 V
45.8 kWp (auf gemietetem Dach): 144x Sunpower 318, 6x SMA SMC 7000 HV
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Re: Versteuerung des Stromertrags

Beitragvon einstein0 » 10.02.2012, 10:00

Im Kt Bern ist man für verkauften Solarstrom steuerpflichtig: "Einkommen aus unbeweglichem Vermögen," so der Gesetzestext.
Anders sieht es aus, wenn der Ertrag gespeichert wird und als Eigenverbrauch gilt. In dem Fall erhöht sich der Eigenmietwert der Liegenschaft (wie bei thermischen Solaranlagen). Ein Hintertürchen öffnet sich, wenn das EVU nur den überschüssig ins Netz zurückgespeisten Solarstrom marginal vergütet wie z.B. Onyx mit einem Vierregisterzähler. Da wird der Eigenverbrauch von erzeugtem Solarstrom vom Gesetz nicht erfasst...
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