KEV Förderung ab July 2011

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KEV Förderung ab July 2011

Beitragvon CH_Smarthome » 09.06.2011, 10:36

Hoi zusammen

Ich habe eine 8,5 kWp Anlage 2009 installiert und eine Fröderung von 0,75 CHF bekommen, möchte diese nun erweitern.

Ich habe gehört das ab July 2011 alle Anlagen die schon gebaut sind beliebig erweitert werden können und dann direkt die aktuelle Förderung bekommen.

Somit kommt man an der Warteliste vorbei. Stimmt das ?

Sonnige Grüsse aus der ostschweiz
Gruss aus der Schweiz

Rolf
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Re: KEV Förderung ab July 2011

Beitragvon einstein0 » 08.07.2011, 21:03

Ich bin in derselben Situation. Doch habe ich es einmal durchgerechnet, es lohnt sich nicht. Für 2011 angemeldete Anlagen gibt es für Deinen Fall bloss 48 Rp/kWh. Den einzigen Vorteil sehe ich in der Ersparnis eines weiteren KEV-Zählers, aber das macht bloss etwa CHF 125.- p/a aus.
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Re: KEV Förderung ab July 2011

Beitragvon michi_k » 09.07.2011, 07:00

Hier die Info vom Donnerstag dieser Woche ob ich eine Anlage die noch nicht gebaut ist vergrössern kann:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx

Besten Dank für Ihre Mitteilung von heute.

Anbei sende ich Ihnen die beiden Anmeldungen von den beiden Photovoltaikanlagen zu.

Gemäss aktueller Richtlinie der kostendeckenden Einspeisevergütung, Art. 7a EnG, Allgemeiner Teil, beträgt die erlaubte Abweichungstoleranz für Photovoltaikanlagen +/- 20% oder +/- 2kWp. Wird diese Abweichungstoleranz überschritten, widerruft swissgrid den Bescheid.

Im Entwurf der Energieverordnung ist vorgesehen, dass die Begrenzung der Leistung aufgehoben wird. Dies hätte zur Folge, dass Sie Ihre Anlage über die 20% hinaus erweitern könnten, ohne dass Sie den Widerruf des positiven Bescheids zu befürchten hätten. Diese neue Regelung würde, wenn sie tatsächlich so beschlossen wird, ab Inkraftsetzung der neuen Energieverordnung (voraussichtlich im Oktober 2011) gelten. Erst nach der Inkraftsetzung können alle gemeldeten Leistungsüberschreitungen ohne rechtliche Konsequenzen akzeptiert und die KEV-Vergütung für die gesamte Anlage ausbezahlt werden. Wir bitten Sie, alle Änderungen gegenüber Ihrer Anmeldung mitzuteilen. Dies muss zwingend geschehen, damit die korrekte Abwicklung der KEV weiterhin gewährleistet werden kann.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

xxxxxxxxxxxx
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