solarfan10 hat geschrieben:open source energy hat geschrieben:CFAR hat geschrieben:open source energy hat geschrieben:
Es geht ja nicht darum, ob es Liebhaberei ist, sondern ob man Unternehmer im Sinne des UStG ist.
Meine letzte Vorlesung selbständige Berufstätigkeit ist schon ein paar Jahre her. Was sind denn die Voraussetzungen?Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer
Der Link erhellt mich jetzt nicht. Erzielung von Einnahmen habe ich doch dann auch noch bei hohem EV. Natürlcih keinen Gewinn mehr.
Mich würde auch interessieren, welchen Nachteil das hätte. Ist es "nur" die nicht sofort erstattete USt vom Finanzamt? Also der "Kredit vom Finanzamt"?
Viele Grüße
Michael
Im Moment ist die EV Regelung noch als unternehmerisches Handeln darstellbar aber NUR über diese EEG Regelung. Ohne diese Regelung sieht es anders aus!






5.00 (5 Bewertungen)
| 
