VDE-AR-N 4105 Inbetriebnahmedatum Planungs-Problematik!?

  • - Ohne Einleitung mit bitte um rege Diskussion -


    Die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 gilt erst verpflichtend ab Januar 2012.


    Da nun die (voraussichtliche) Einspeisevergütung für 2012 seitens der BNA bekannt gegeben wurde, stellt sich für mich (ich denke auch für andere) die Frage ob sich ein "sich beeilen und noch dieses Jahr bauen" nicht nur Sinn, sondern sogar sehr sehr sehr viel Sinn macht.


    Folgend meine Überlegungen/Fragen/Problematiken:


    Wechselrichter, welche ab 2012 nicht mehr eingesetzt werden dürfen z.B. Fronius IG TL 5.0 (keine Bereitstellung von Blindleistung) sind momentan sehr günstig. (obendrauf gibt es die fronius garantieaktion) Gilt diese für den Fronius IG TL 5.0 ? Die Bedingungen kann ich leider als "Hobbyist" nicht sicher "lesen";).
    KwP/Stringplanung/Module sollen hier in diesem Thread mal keine Rolle spielen. Wäre jedoch eine theoretische kombination von 4x Fronius IG TL 5.0 zulässig? bis 31.12.2011 schon, oder?


    Problematisch ist jedoch der Richtlinien-Satz: "Ab dem 01.01.2012 wird ausschließlich die neue Niederspannungsrichtlinie angewandt, es gilt das [[Inbetriebnahmedatum]]."
    Was bedeutet nun dieses Inbetriebnahmedatum? Netzanschluss? oder erster Elektronenfluss? 2 Szenarien:
    Der Elektriker kommt zu spät dazu, die AC-Seite fertig zu machen. Eon(bei mir)-Abnahme erst 2012: Müssen nun die WR wieder raus und andere eingebaut werden??
    EON schafft es nicht, obwohl genügend zeit im Dezember(Definition von genügend?=) den Anschluss fertig zu machen. Eon-Abnahme erst 2012: WR wieder raus, bzw. auch kein Abnahme?
    Ein EON-Netzcenter Mitarbeiter teilte mir mit: Müsste schon noch gehen.... Er hatte keine Ahnung und er wusste auch keine Stelle/Person, welche diese Frage rechtssicher beantworten könnte.


    Abschließend noch die Frage, welche in mehreren Beiträgen unterschiedlich diskutiert wurde:
    Anschluss des Fronius IG TL 5.0 in 2011. Defekt des WR im Jahr 2012 oder später: Muss nun ein anderer WR eingebaut werden oder gilt auch hier definitiv der Bestandsschutz?


    Ich hoffe dass meine FRagen auch anderen "Schwankenden" zukünftigen PV-Betreibern weiterhelfen können.


    grüße
    senfti

  • Hallo,


    für mich liegt eine wesentliche Grenze zur Beantwortung der Frage bei 10kW. Es gibt Forderungen der Netzbetreiber die 4105 auf alle (NS-)Anlagen unter Aufhebung des Bestandsschutzes anzuwenden mit einer Bagatellgrenze von 10kWp.


    Daher würde ich bereits jetzt darauf achten, bei Anlagen über 10kW WRs einzusetzen, die technisch die 4105 erfüllen können (Zertifikate lassen ohnehin noch auf sich warten), um bei einer evtl. späteren Aufhebung des Bestandsschutzes nicht zu einem Update/Zusatzausrüstung gezwungen zu sein.


    Für unter 10kW macht es durchaus Sinn, auch den Aspekt Vermeidung der 4105 einzubeziehen..... (sollte m.E. aber kein Hauptargument sein).


    Grüße


    bskf


    P.S. Bei Solarmax laufen auch einige Modelle aus....

    Einmal editiert, zuletzt von bskf ()

  • Vielen Dank bskf!


    Diese Forderungenn sind mir bisher entgangen. Es wäre auch gut, wenn Nutzer, welche "sehr nahe am Netzbetreiber" agieren die Erfolgsaussichten dieser "Bestandsschutzaufhebung" einschätzen könnten.


    bskf: Welche Modelle Genau würdest zu z.b. für 14-16,5 kwP empfehlen mit bitte um möglichst konkrete Bezugsquelle. ;)


    grüße
    senfti

  • Zitat von senfti

    Welche Modelle Genau würdest zu z.b. für 14-16,5 kwP empfehlen


    Ohne die üblichen Daten (Größe, Module, mögliche Strings, Verschattung, etc.) macht eine Empfehlung keinen Sinn ;)


    Grüße


    bskf


    P.S.: Lesefutter

  • @ bskf: Die Studie klingt ja nicht soo gut :-/ Bitte ändere doch den Link noch ab, so dass die Datei ohne löschen des "Lesefutter" zu öffnen ist.


    Mir ist bewusst, dass deine angegebenen Parameter entscheidend sind. Mir würde es jedoch schon weiterhelfen, wenn du kurz 3-4 Solarmax WR nennen könntest, welche eben in 2012 nicht mehr verbaut werden dürfen!.


    Vielen dank!


    grüße


    senfti

  • sorry.....


    P.S.: Lesefutter


    Und gleich noch ein Nachtrag ;)


    Schau Dir mal die Wirkungsgrade der Modelle an, die auslaufen, und die von denen, die nicht auslaufen... Ist auch ein Argument ;)


    Grüße


    bskf

    • Offizieller Beitrag

    Ich schließe mich der Frage an:


    Wie ist "Inbetriebnahme" gemäß der Richtlinie definiert? Kann man sch da auf das EEG beziehen, also Modulinbetriebnahme?


    Falls es sich um die WR-Inbetriebnahme handelt: Reicht wohl eine kurze, ungenehmigte Einspeisung ins Hausnetzt (vorher alle E-Herde etc. anschalten sodass mehr Verbrauch als PV-Leistung)?

    sonnige Grüße,
    -Weidemann-

  • Zitat von Weidemann

    Wie ist "Inbetriebnahme" gemäß der Richtlinie definiert?


    <spekulier>
    Da wir hier nicht über die Vergütung, sondern über die NETZanschlussbedingungen sprechen, ist die (rechtzeitige) Anforderung des Zählersetzungstermins mit Terminvorschlag 31.12. spätestens beim NB bzw. der Termin des tatsächlichen Setzens durch einen konzessionierten Externen relevant.
    </spekulier>


    Grüße


    bskf

  • Zitat von senfti

    - Ohne Einleitung mit bitte um rege Diskussion -


    Die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 gilt erst verpflichtend ab Januar 2012.


    Da nun die (voraussichtliche) Einspeisevergütung für 2012 seitens der BNA bekannt gegeben wurde, stellt sich für mich (ich denke auch für andere) die Frage ob sich ein "sich beeilen und noch dieses Jahr bauen" nicht nur Sinn, sondern sogar sehr sehr sehr viel Sinn macht.


    Ab 2012 gilt auch der neue §6 EEG, welcher eine technische Einrichtung zur Abregelung fordert oder bei Anlagen bis 30kW die 70% Regelung als Alternative zulässt. Was kostet ein Rundsteuerempfänger samt Kommunikationsbox?


    Gruß,
    Gunnar