News über Photovoltaik und Solarstrom
Moderator: Mod-Team
von JayM » 25.02.2012, 10:36
jodl hat geschrieben:das gilt aber erst nach dem 09.03. bis dahin gilt das bisherige EEG und da steht nichts von einer ortsfesten Montage drin und auch nichts von einem Wechselrichter
Hallo jodl, das wird ein paar sehr interessant Diskussionen geben. Es ging ja um folgendes "..,da wird eine " Einspeisebesicherung " gemacht, wie es vorgeschrieben ist u. gut ist u. dann wird die PVA von mir aus im April aufgebaut, wo sind die Probleme ??????" Wenn die PV Anlage im April gebaut wird, welches Recht gilt dann? Gruß Jochen
14,8 kWp, 80 Solar Fabrik 150/10A 185 Wp, Fronius IG 150 Plus 23 kWp, 96 Bosch cSi 60M 240 Wp, Danfoss TLX+ Pro 55 kWp, 282 Frankfurt Solar 195 Wp, Danfoss TLX+ Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH
-

JayM
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 2549
- Registriert: 13.09.2009, 12:52
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
- PV-Anlage [kWp]: 92,8
- Info: Solarteur
von Boelckmoeller3 » 25.02.2012, 10:43
Hallo,
bisher war es noch immer so dass das Recht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zählte, oder anders ausgedrückt, auch nach einer Inbetriebnahme auf dem Hof ist die Anlage in Betrieb genommen und zählt jetzt zum Anlagenbestand. Ich überlege gerade, es wäre schon eine Meisterleistung wenn das PV-Austiegsgesetz zum 09.03. rechtkräftig wird. Wahrscheinlich werden die es nur rückwirkend schaffen, die Zeit arbeitet schon gegen sie. Und ob das Rückwirkende dann nach Meinung der Gerichte rechtsfest in Deutschland bleiben wird, da müssten die Herren schon über sich hinauswachsen bei der Gesetzgebung.
Viele Grüße:
Klaus
Zuletzt geändert von Boelckmoeller3 am 25.02.2012, 10:50, insgesamt 3-mal geändert.
"Ich hatte nie zuvor ein Produkt um das ich so betteln musste um es zu bekommen um später so kämpfen zu müssen und alles zu versuchen um es nur behalten zu dürfen" Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"
-

Boelckmoeller3
- PV-Forum Einstein

-
- Beiträge: 10772
- Registriert: 23.03.2006, 12:14
- Wohnort: Hessen
- Info: Betreiber
von Solarstrom_Simon » 25.02.2012, 10:44
Dies kann nicht im Sinn des EEG sein..... Module mit Vergütungsanspruch verkaufen ....... Super Verkaufsargument... Aber ob dies Rechtlich möglich ist habe ich Zweifel..... mit sonnigen Grüßen Josef Simon 
Für Energie Alternativen Solarstrom Simon aus Bayern München / Olching
-

Solarstrom_Simon
- Fleißiges Mitglied

-
- Beiträge: 460
- Registriert: 22.04.2008, 05:07
- Wohnort: Olching
- PV-Anlage [kWp]: 10
- Info: Berater
-
von Solarstrom_Simon » 25.02.2012, 10:46
Wird eine Anlage von einem Dach demontiert und an einem anderen Ort wieder Installiert bekält man die Vergütung Aber dafür muss die Anlage schon mal installiert worden sein.... Also kann die Solaranlage mit Umziehen... mit sonnigen Grüßen Josef Simon 
Für Energie Alternativen Solarstrom Simon aus Bayern München / Olching
-

Solarstrom_Simon
- Fleißiges Mitglied

-
- Beiträge: 460
- Registriert: 22.04.2008, 05:07
- Wohnort: Olching
- PV-Anlage [kWp]: 10
- Info: Berater
-
von irgendwer » 25.02.2012, 10:51
Irritierend finde ich die Kritik von Manuel Frondel an der Offshore, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Wieso? Die Klimaerwärmung ist doch angeblich ein Schwindel und Kohle hat's ja noch genug - wer braucht da noch EE...
-
irgendwer
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 1318
- Registriert: 21.01.2010, 11:22
- Info: Interessent
von Sunstegen » 25.02.2012, 11:05
Boelckmoeller3 hat geschrieben:Hallo,
bisher war es noch immer so dass das Recht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zählte, oder anders aus gedrückt, auch nach einer Inbetriebnahme auf dem Hof ist die Anlage in Betrieb genommen und zählt jetzt zum Anlagenbestand.
Viele Grüße:
Klaus
Diese Diskusionen wie die heutige Regelung auszulegen ist, wann eine PV- Anlage inbetriebgenommen ist, zeigt doch das eine genauer Definition wie es jetzt durch den Gesetzgeber vorgenommen wird längst überfällig war. Natürlich ist für alle die in Q1/2012 noch investieren wollen die jetzige Situation ein Hammer und wie Röttgen und Co. dies kommunizieren ist eine Frechheit. Was wir erreichen müssen, ist das für Betreiber die einen Vertrag zur Finanzierung/Installation bis 30.3.2012 bereits rechtkräftig geschlossen haben eine Übergangsregelung gilt d.h. die alten Förderbedingungen. Dies denke ich ist auch politisch Durchsetzbar. Hat den schon jemand aus dem die Forum z.b. mit Herren Fell von den Grünen Kontakt. Für alle die nach dem 8.3.2012 einen Vertrag schliessen oder nicht stornieren falls möglich, wird die neue Regulung gelten bzw. der Zeitpunkt des Kabinetsbeschluss. Gruss aus dem Schwarzwald .
Gruss Martin 4,1kwp, 32xSolpowerGM572 , 1x SMA 4000 Dach Süd-5Grad Ost 42 Grad GPS: 47,59/7,58 396müMeer
-
Sunstegen
- Stammmitglied

-
- Beiträge: 57
- Registriert: 02.06.2010, 20:10
- PV-Anlage [kWp]: 4,1
- Info: Betreiber
von jodl » 25.02.2012, 11:17
ich sehe da keine Unklarheiten in der zur Zeit geltenden Regelung für die Inbetriebnahme zumindest was die Höhe der Vergütung betrifft ob jemand das für sinnvoll oder mit seinem "gesunden Menschenverstand" vereinbar hält, sei ihm unbenommen für eine Vergütungsgewährung nach dem Termin des Vertragsabschlusses sehe ich keine gesetzliche Möglichkeit da könnte ja jeder irgendwann einen Vertrag abschließen und als Datum den 08.03.2012 draufschreiben und wenn er schlau ist schreibt er 2004 drauf
Diskussionen, wie die jetzige Regelung zur Inbetriebnahme auszulegen ist, kommen doch nur von Leuten, die meinen, daß es das nicht geben kann oder soll oder von Netzbetreibern, die das nicht haben wollen an sich ist das was dazu im Gesetz steht doch klar, warum sollte das genauer definiert werden?
-
jodl
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 4942
- Registriert: 02.07.2007, 16:58
- PV-Anlage [kWp]: 107,7
- Info: Betreiber
von Speedstrom » 25.02.2012, 11:27
der 09.03. ist ein Witz an und sich!
Ich hab die Gesamtkalkulation am 18.02. erhalten über 1,2 Mio....Umsetzung bis 30.06. Was soll ich mit 01.04. anfangen????
Für den "Depp" möchte ich mich entschuldigen. Jedoch werdet ihr meine Wut verstehen. Da muss nicht noch jemand daher kommen und mir die Meinung verbieten.
Schönes Wochenende
Man tut niemals etwas Großes, Schönes, Außerordentliches, wenn man nicht mehr und besser als alle anderen darüber nachgedacht hat. Ludwig XIV., (1638 - 1715), genannt der Sonnenkönig
-

Speedstrom
- Stammmitglied

-
- Beiträge: 120
- Registriert: 30.06.2011, 15:36
- Info: Interessent
von za-ass » 25.02.2012, 11:33
Solarstrom_Simon hat geschrieben:Dies kann nicht im Sinn des EEG sein.....
Module mit Vergütungsanspruch verkaufen .......
Super Verkaufsargument...
Aber ob dies Rechtlich möglich ist habe ich Zweifel.....
Deine Zweifel kannst du dir sparen, der Verkauf von Modulen mit Vergütungsanspruch war noch NIE möglich. Grundvoraussetzung für eine Inbetriebnahme nach § 3 Nr.5 EEG ist, dass der Produktions- UND Vertriebsprozess abgeschlossen ist; dazu gibt's auch schon lange einen Hinweis der EEG-Clearingstelle.
-
za-ass
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 5642
- Registriert: 20.07.2007, 14:57
- Info: Betreiber
Zurück zu PV-News
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Miraculix und 0 Gäste
|