News über Photovoltaik und Solarstrom
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von cephalotus » 29.09.2010, 11:00
SMI - Sächsisches Staatsministerium des Innern 28.09.2010
Umwelt | Sicherheit & Inneres | Bau, Immobilien
Solaranlagen und Kleinwindenergieanlagen sollen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen
Staatsregierung setzt sich für leichtere Nutzung erneuerbarer Energiequellen ein
Wer eine Solaranlage bauen möchte, soll dafür in Zukunft keine Baugenehmigung mehr benötigen – und zwar auch dann, wenn er die erzeugte Energie ins öffentliche Netz einspeisen will. Gleiches soll für die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen gelten. Der dazu erforderliche Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung wurde heute von der Staatsregierung zur Anhörung freigegeben und soll baldmöglichst in den Landtag eingebracht werden.
Innenminister Markus Ulbig: „Wir brauchen noch mehr Energie aus erneuerbaren Quellen. Deshalb soll energiebewussten Bürgern künftig beim Bau entsprechender Anlagen das Genehmigungsverfahren erspart bleiben. Damit werden wir im Freistaat hoffentlich bald noch mehr Solar- und Kleinwindenergieanlagen haben.“
Nach bisher geltendem Recht durften entsprechende Anlagen nur dann ohne Genehmigung gebaut werden, wenn die Energie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Das soll sich nun ändern.
Mit dem Gesetz wird die Richtlinie „Erneuerbare Energien“ der EU umgesetzt.
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von glx2009 » 29.09.2010, 11:09
Wer eine Solaranlage bauen möchte, soll dafür in Zukunft keine Baugenehmigung mehr benötigen – und zwar auch dann, wenn er die erzeugte Energie ins öffentliche Netz einspeisen will.
Oh je, ich wusste doch, dass ich was vergessen habe. Hoffentlich lässt das Bauamt meine Anlagen nicht abbauen, weil ich auch keine Baugenehmigung habe. Und falls das Sächsisches Staatsministerium damit Freifächenanlagen meint, ist ja auch ein wenig blöd, das EVU muss den Strom ja nicht mehr abnehmen.
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von cephalotus » 29.09.2010, 11:38
glx2009 hat geschrieben:Wer eine Solaranlage bauen möchte, soll dafür in Zukunft keine Baugenehmigung mehr benötigen – und zwar auch dann, wenn er die erzeugte Energie ins öffentliche Netz einspeisen will.
Oh je, ich wusste doch, dass ich was vergessen habe. Hoffentlich lässt das Bauamt meine Anlagen nicht abbauen, weil ich auch keine Baugenehmigung habe.  .
Sei froh, dass Du nun (wahrscheinlich) darüber lachen kannst.
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von Photonensammler13 » 29.09.2010, 11:44
cephalotus hat geschrieben:SMI - Sächsisches Staatsministerium des Innern 28.09.2010
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Solaranlagen und Kleinwindenergieanlagen sollen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen
Staatsregierung setzt sich für leichtere Nutzung erneuerbarer Energiequellen ein
Wer eine Solaranlage bauen möchte, soll dafür in Zukunft keine Baugenehmigung mehr benötigen – und zwar auch dann, wenn er die erzeugte Energie ins öffentliche Netz einspeisen will. Gleiches soll für die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen gelten. Der dazu erforderliche Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung wurde heute von der Staatsregierung zur Anhörung freigegeben und soll baldmöglichst in den Landtag eingebracht werden.
Innenminister Markus Ulbig: „Wir brauchen noch mehr Energie aus erneuerbaren Quellen. Deshalb soll energiebewussten Bürgern künftig beim Bau entsprechender Anlagen das Genehmigungsverfahren erspart bleiben. Damit werden wir im Freistaat hoffentlich bald noch mehr Solar- und Kleinwindenergieanlagen haben.“
Nach bisher geltendem Recht durften entsprechende Anlagen nur dann ohne Genehmigung gebaut werden, wenn die Energie nicht ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Das soll sich nun ändern.
Mit dem Gesetz wird die Richtlinie „Erneuerbare Energien“ der EU umgesetzt.
Da sollen sich mal ganz schnell die anderen Länder anschließen und ebenfalls solche Gesetze beschließen. Das OVG in Münster für NRW wird dann ganz schnell sehen, wie blöd und einsam ihre Beschlüsse (siehe entsprechender Thread) aussehen. Kann ich nur sagen "bravo Sachsen, weiter so!" Das ist die beste Reaktion auf die Beschlusslage des 7. Senats des OVG in NRW. Sonnige Grüße
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von Sonnenstevie » 29.09.2010, 11:56
Danke für den Hinweis!
Je länger ich über die Sache nachdenke, desto mehr meine ich, dass die Politik tätig werden muss. Deswegen habe ich eine Mail an Herrn Reiner Priggen geschickt. Er ist Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag NRW und wurde mir als Ansprechpartner benannt.
Die Mail:
Sehr geehrter Herr Priggen,
darf ich mich wegen des folgenden Anliegen an Sie wenden?
Nach dem Beschluss des OVG Münster vom 20.9.2010 sind für viele Photovoltaikanlagen Baugenehmigungen erforderlich. In vielen Fällen (Außenbereich) ist sehr zweifelhaft, ob Baugenehmigungen erteilt werden können.
Zahlreiche Anlagenbetreiber haben Photovoltaikanlagen im Außenbereich errichtet, dafür viel Geld investiert und sich verschuldet. Daher ist es m.E. nicht übertrieben, wenn man sagt: Es geht um tausende Existenzen - und das kann es doch nicht sein.
Meines Erachtens bekommt man das Thema nur in den Griff, wenn die Landesbauordnung geändert wird. Es erscheint mir nicht ausreichend, wenn die Verwaltung tätig wird. Es gibt bereits eine Mitteilung aus dem Bauministerium, die ich aber als unzureichend ansehe.
Meine Frage bzw. Anregung an Sie: Inwieweit beabsichtigen Sie, das Thema anzugehen? Es sollte nicht so weit kommen, dass erst Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden, Kredite fällig gestellt werden, Insolvenzanträge gestellt werden usw..
Ich erlaube mir, Ihnen ein Memo zu übersenden, was ich zu dem Beschluss des OVG verfasst habe. Gern höre ich wieder von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Rode
Dr. Stefan Rode Rechtsanwalt und Steuerberater
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von Max » 29.09.2010, 12:33
Hallo, in NRW passiert in Sachsen reagiert !!!! Na, das passt doch gut zum 03.Oktober- jetzt muss sich nur der Rest und vorallem der Westen der Republik anschliessen ! Super gelöst und so schnell Grüße Max
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von Wendelin » 29.09.2010, 12:50
In Baden-Württemberg ist die Verfahrensfreiheit der Solaranlagen unterschiedlich geregelt je nachdem,ob die Solaranlage gebäudeabhänging oder gebäudeunabhängig ist.Werden Solaranlagen in,an oder auf Dach-und Außenwandflächen sowie Flachdächern angebracht,sind sie als gebäudeabhängige Anlagen ohne Höhen-und Längenbegrenzung verfahrensfrei.Erfolgt die Aufstellung der Solaranlage dagegen gebäudeunabhängig,ist die Anlage aus städtebaulichen Gründen nur dann verfahrensfrei wenn ihre Höhe 3m und ihre Gesamtlänge 9m nicht überschreitet.Finde eine gute Lösung und könnte auch Vorbild für andere Länder sein. Gruß Wendelin
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von mwanton » 29.09.2010, 15:19
Wendelin hat geschrieben:In Baden-Württemberg ist die Verfahrensfreiheit der Solaranlagen unterschiedlich geregelt je nachdem,ob die Solaranlage gebäudeabhänging oder gebäudeunabhängig ist.Werden Solaranlagen in,an oder auf Dach-und Außenwandflächen sowie Flachdächern angebracht,sind sie als gebäudeabhängige Anlagen ohne Höhen-und Längenbegrenzung verfahrensfrei.Erfolgt die Aufstellung der Solaranlage dagegen gebäudeunabhängig,ist die Anlage aus städtebaulichen Gründen nur dann verfahrensfrei wenn ihre Höhe 3m und ihre Gesamtlänge 9m nicht überschreitet.Finde eine gute Lösung und könnte auch Vorbild für andere Länder sein. Gruß Wendelin
Das steht für die Errichtung einer Solaranlage als solches so oder ähnlich in verschiedenen Landesbauordnungen (auch in der BauO NRW in § 65 (1) 44 mit "Genehmigungsfrei sind ... Solarenergieanlagen auf oder an Gebäuden oder als untergeordnete Nebenanlagen"). Das löst aber das Problem nicht welches das OVG Münster mit dem Urteil losgetreten hat: Nämlich die Nutzungsänderung des Gebäudes wenn dieses vorher nicht gewerblich genutzt worden ist und nun für die gewerbliche Tätigkeit der Produktion und dem Verkauf von elektrischer Energie genutzt werden soll. Diese Nutzungsänderung des Gebäudes Bedarf nach OVG Münster Urteil einer Baugenehmigung, die insbesondere im Außenbereich schwierig bis gar nicht zu bekommen ist.
Gruß mwanton
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von Wendelin » 30.09.2010, 06:24
Ja Außenbereich,was ist im Außenbereich? hauptsächlich landwirtschaftliche Betriebe,ist das nicht auch Gewerbe?oder müßte man unterscheiden zwischen aktiver und passiver(hobbymäßiger)Landwirtschaft?Also ich kann mir nicht vorstellen,dass eine Behörde kommt und sagt Deine 5,8 oder 10 Jhre alte Solaranlage ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Gruß Wendelin
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von Zentralschmiertechnik » 01.10.2010, 21:06
Wendelin hat geschrieben:Erfolgt die Aufstellung der Solaranlage dagegen gebäudeunabhängig,ist die Anlage aus städtebaulichen Gründen nur dann verfahrensfrei wenn ihre Höhe 3m und ihre Gesamtlänge 9m nicht überschreitet.
Gruß Wendelin
WAS genau ist denn "Gebäudeunabhängig"? Gruß ZST
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