PVA größer als Dach nicht genehmigungsfähig

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Re: PVA größer als Dach nicht genehmigungsfähig

Beitragvon finkus » 11.10.2011, 18:15

Boelckmoeller3 hat geschrieben:das stimmt so nicht,
ein Haus kann auch höher werden wenn die PV-Anlage nicht über den First reicht. Relativ flaches Dach. Wie kommst du darauf das man dann eine Genehmigung brauchte ? Und wie sieht es aus wenn nach deiner Version ein Kamin Alles überragt ?


Hallo,

also ein Kamin dürfte im Bauplan, der zur Genehmigung vorgelegt wird, schon da gewesen sein. :wink:
Die einzelnen Bauordnungen hier rein zu stellen führt wohl zu weit.
Aber hier kann man schon mal schauen, : http://cs-solarsystems.com/files/Landesbauordnungen.pdf

Die „schlichte“ Genehmigungsfreiheit
Der Großteil der Photovoltaikanlagen ist „schlicht“ genehmigungsfrei. Die „schlichte“
Genehmigungsfreiheit ist der formal einfachste Weg zum Bauen. Ist ein Vorhaben
„schlicht“ genehmigungsfrei, braucht der Bauherr niemanden zu fragen, bevor er
mit dem Bauen beginnt; er benötigt keine Bauvorlagen – und damit auch keinen
Bauvorlageberechtigten – er muss keinen Antrag stellen und keine Anzeige bei
einer Behörde oder der Gemeinde abgeben. Alle Bundesländer besitzen in unterschiedlicher
Reichweite und mit unterschiedlichen Voraussetzungen Tatbestände,
die eine solche Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen enthalten.
Eine Übersicht über „schlicht“ genehmigungsfreie PV-Anlagen in den einzelnen
Bundesländern findet sich auf der gegenüberliegenden Seite.
ABER: Genehmigungsfreiheit bedeutet nur, dass das Vorhaben – bevor es entsteht –
von der Behörde nicht auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Das
materielle Baurecht (siehe dazu vor allem Seite 9 ff.) muss der Bauherr selbstverständlich
auch bei genehmigungsfreien Vorhaben beachten.

Ist das Vorhaben genehmigungsfrei, ist für die Einhaltung
der baurechtlichen Vorschriften ausschließlich der Bauherr
verantwortlich.
Und natürlich behalten die Aufsichtsbehörden
auch bei genehmigungsfreien Vorhaben ihre Eingriffsmöglichkeiten:
Ist eine bauliche Anlage rechtswidrig, (d. h. mit den
materiellrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar) kann die
Behörde unter Androhung eines Zwangsgeldes die Beseitigung
fordern; zudem muss der Bauherr unter bestimmten
Voraussetzungen damit rechnen, dass er ein Ordnungsgeld
zu zahlen hat (z. B. wenn die Statik nicht stimmt und dadurch
die Öffentlichkeit gefährdet wird).
sonnige Grüße
Stephan Königstein
finKUs Energiemanagement GmbH & Co.KG
- Tüv geprüfter Sachverständiger und Bauleiter für Photovoltaik Anlagen
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Re: PVA größer als Dach nicht genehmigungsfähig

Beitragvon jodl » 11.10.2011, 18:26

finkus hat geschrieben:Tja, das stimmt so auch nicht :)

Also grundsätzlich genehmigen lassen, muss man die PV nicht. - Stimmt, natürlich.

Wenn die PV z.B. über den First geht, wird das Haus höher, dann brauchste Genehmigung. :D



hm
wo steht sowas?
ich würde jetzt eher sagen, für die Gebäudehöhe ist die Dachfläche entscheidend
und die ändert sich ja nicht

ein Foto von der beanstandeten Anlage wäre vielleicht hilfreich
jodl
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Re: PVA größer als Dach nicht genehmigungsfähig

Beitragvon GAST » 11.10.2011, 19:19

jodl hat geschrieben:
finkus hat geschrieben:Tja, das stimmt so auch nicht :)

Also grundsätzlich genehmigen lassen, muss man die PV nicht. - Stimmt, natürlich.

Wenn die PV z.B. über den First geht, wird das Haus höher, dann brauchste Genehmigung. :D



hm
wo steht sowas?
ich würde jetzt eher sagen, für die Gebäudehöhe ist die Dachfläche entscheidend
und die ändert sich ja nicht

ein Foto von der beanstandeten Anlage wäre vielleicht hilfreich


In weiten teilen unserer Republik darf man zu Energiesparzwecken die Gebäudehöhe und Form verändern und benötigt dazu nicht mal eine Genehmigung des direkten Nachbarn (bei Reihen+Doppelhäusern sonst zwingend notwendig)
Die Montage einer PV ist im gewissen Mass eine Energiesparmassnahme ;)

Wäre vielleicht bei Streitigkeiten eine Argumentationshilfe.

Gruß
Jörg
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Re: PVA größer als Dach nicht genehmigungsfähig

Beitragvon Sonnenfinsternis » 11.10.2011, 20:20

finkus hat geschrieben:Aber hier kann man schon mal schauen, : http://cs-solarsystems.com/files/Landesbauordnungen.pdf

Musst du mal aktualisieren: in Sachsen wurden diesen Sommer, auch zum Abschnitt PV, Änderungen vorgenommen!

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