News über Photovoltaik und Solarstrom
Moderator: Mod-Team
von tfv » 25.02.2012, 16:49
Mal als Vorschlag: Es gibt recht einfach eine Möglichkeit, eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen. Auch wenn viele Zustimmungen da nicht notwendig bedeuten, dass wir irgendetwas aufhalten können, wäre doch die Zahl der Unterstützer objektiv sichtbar (auch im Vergleich mit anderen Bundestagspetitionen, bei der Internet-Gesetzgebung vor ein bis zwei Jahren hatte das durchaus mal Einfluß). https://epetitionen.bundestag.de/index. ... n=petitionIch wollte jetzt nur nicht sofort irgendwas reinstellen, die Forderung sollte breit mehrheitsfähig sein und auch eine konkrete inhaltliche Forderung enthalten. Mögliche Forderungen: * Gesetz unverändert lassen (unrealisitisch) * Gesetz modifizieren wie in einem Thesenpapier gefordert (Photon-Thesen http://www.photon.de/newsletter/document/22385.pdf ? wohl veraltet) * Gesetz modifizieren wie in irgendeinem Kompromiß mit der Solarindustrie ausgehandelt. Meinungen? Viele Grüße, tfv
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von halbeparadies » 25.02.2012, 17:40
Die würde ich gerne unterzeichnen, auch wenn ich selbst vermutlich nicht in der Lage bin, die genauen Fakten darzulegen, da ich leider nur betroffenener bin und mitten im ersten Projekt stehe, welches aber vermutlich nächste Woche storniert wird, sollte sich nichts neues ergeben.
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von michael091963 » 25.02.2012, 17:54
Hier im Forum ist ja schon breit diskutiert worden, welche Änderungen des EEG sinnvoll wären. Wenn ich die verschiedenen Threads zu den aktuellen Ankündigungen lese, richtet sich der Zorn in allererster Linie gegen das massive Vorziehen des Änderungstermins und die künftige Möglichkeit, gänzlich ohne Bundestag die Vergütungssätze anzupassen.
Um hier etwas zu bewirken, ist die Online-Petition einschließlich der hier vorgeschalteten Diskussion schon aus Zeitgründen das falsche Mittel.
Da hilft nur öffentlicher Protest und später der Versuch, auf dem Klageweg den Vertrauensschutz (der aktuell in der Vorbereitung befindlichen Betreiber).
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von Wolfgang Neumann » 25.02.2012, 18:03
Hallo tfv, sehr gute Idee. Der SFV versucht derzeit Material für ein Klage zusammeln, ich hatte gerade meinen Kommentar dazu geschrieben: sonstiges-f13/sfv-stoffsammlung-fuer-eine-verfassungsbeschwerde-t75376.html. Man kann aber auch das Medium der Online Petition dafür verwenden. Wolfgang Neumann hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin jetzt kein Jurist, aber nach meinen Empfinden liegt hier ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 20 vor.
Wir haben hier im Forum schön ofters über den Punkt rückwirkende Änderungen und Vertrauensschutz diskutiert. Laut Rechtsprechung ist ist der Artikel 20 des Grundgesetzes zuständig. Das Volk muß sich auf die Gesetze des Staates verlassen können.
Auch gibt es hier nach Auslegung der Gerichte noch eine Unterteilung in
Echte Rückwirkung: z.B. wenn der Gesetzgeber vorhandene Gesetze rückwirkend ändert. Dies trifft hier nicht zu, auch wenn das Gesetz evt. erst im Juli rechtskräftig verabschiedet wird, liegt keine Rückwirkung vor, da die Ankündgung für den 09.03.2012 noch in der Zukunft liegt und somit rechtskonform ist.
oder
Unechte Rückwirkung: z.B. wenn der Gestzgeber die Gesetze so kurzfristig ändert, dass volkswirtschaftliche Schäden dadurch auftreten. Dies ist meiner Meinung nach der treffende Punkte, weil sich der Markt nicht auf die Gesetzesänderung einstellen kann. Im Vertrauen auf das EEG 2012 haben Bauherren, Handwerker und Industrie Verträge abgeschlossen und Material eingekauft. Durch die vorzeitigen Reduzierungen entstehen nun einseits Verluste, anderseits sogar teilweise der wirtschaftliche Ruin, da Firmen hier durch Abnahmepflichten die auf Basis des noch geltenden Rechts abgeschlossen wurden nur nocht Verlust machen können. Pleiten führen dann zu Arbeitslösigkeit die zu Lasten des Sozialstaates gehen und somit auch zu einem volkswirtschaftlichen Schaden führen.
Der Staat hat nur das Recht einer rückwirkenden Gesetzesänderung, wenn dadurch ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden vermieden wird. Dies trifft meiner Meinung hier aber nicht zu, da die Kürzung für Mitte 2012 geplant waren und somit durch die vorzeitige Änderung im Volk daraus kein Schaden entsteht, der die Verletzugn des Grundgesetzes rechtfertig. Es entsteht aber wohl ein Schaden für die durch die Gesetzesänderung betroffenden Bürger durch die vorzeitige Einführung.
Somit sehe ich hier eine Verstoß gegen unser Grundgesetz und somit einen Fall für das Verfassungsgericht.
Mein Vorschlag wäre, dass wir hier im Forum eine Petition erstellen das Gesetz abzulehnen und eine Alternative aufzeigen. Meiner Meinung nach ist eine Absenkung der Einspeisevergütung schon der richtige Weg und im EEG2012 ja auch festgelegt. Dies sollte man auch nicht verhindern wollen. Allerdings ist die Art und Weise in der kurzen Zeit meiner Meinung nach nicht rechtskonform. Auch gibt es Ausführungen in dem neuen Gesetz die die geplante Energiewende behindern. Wir sollten hier zusammen einen Petitionstext erstellen, ausdiskutieren, optimieren und ins Netz stellen. Wenn es uns schon gelinkt bei der ARD-Abstimmung schon über 25.000 Stimmen zu bekommen, dann wird man dies hier auch hinbekommen. Jeder Versuch die gesetzlichen Möglichkeiten unser Demokratie zu nutzen ist der richtige Weg. Wir dürfen uns nicht länger von manipolierbaren Politikern alles gefallen lassen. Also ich bin dabei! Viele Grüße Wolfgang
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von susi » 25.02.2012, 18:12
Wolfgang Neumann hat geschrieben:Mein Vorschlag wäre, dass wir hier im Forum eine Petition erstellen das Gesetz abzulehnen und eine Alternative aufzeigen.
Eine Alternative aufzeigen halte ich für eine gute Idee. Wie könnte die aussehen?
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von firestarter » 25.02.2012, 18:21
Mein Vorschlag wäre, dass wir hier im Forum eine Petition erstellen das Gesetz abzulehnen und eine Alternative aufzeigen.
Eine Alternative aufzeigen halte ich für eine gute Idee. Wie könnte die aussehen?
Das wäre eine interessante Variante, auch wenn ich es in einem "Interessen"-geleiteten Forum für schwer halte. Doch gerade in Foren wie hier, habe ich in der vergangenen Zeit festgestellt, dass durchaus sehr vernüftige Leute unterwegs sind... Leute, die nicht in der Politik ihr Geld verdienen, die nicht von Branchenvertretern bezahlt werden und selbst Branchenleute wie Solarteure durchaus realistische Visionen für einen gangbaren Weg in der Energiepolitik vertreten. Gab hier einige, die frühzeitig eine stärkere Senkung vertraten, obwohl sie damit ihre Brötchen verdienen. Soviel Weitsicht wünscht man sich auch bei anderen Entscheidern, denn frühzeitiges Gegensteuern hätte uns bestimmt die Diskussion um so einen harten Schnitt erspart...zumindest abgemildert. Dem SFV trau ich das erbringen sinnvoller Konzepte schlicht und einfach ncith zu die haben gegen jede Kürzung gewttert und sogar in Hochzeiten der Blase um Erhöhungen gebeten und wollten gleich noch dick oben drauf packen für Speicher... Also Vorshcläöge die in die Richtung gehen, werde ich ncith unterstützen und mich auch ncith beteiligen... Ansonsten bin ich gern bereit input zu liefern insbesondere würde ich auch gern die bisher im Forum diskutierten Modelle nochmal unter die Lupe nehmen ...hier halte ich perönlich die kwh/kwp Deckel (mit Überschüssvergütung nach EEX) immernoch für die beste Variante.
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von Wolfgang Neumann » 25.02.2012, 18:51
firestarter hat geschrieben:Dem SFV trau ich das erbringen sinnvoller Konzepte schlicht und einfach ncith zu die haben gegen jede Kürzung gewttert und sogar in Hochzeiten der Blase um Erhöhungen gebeten und wollten gleich noch dick oben drauf packen für Speicher... Also Vorshcläöge die in die Richtung gehen, werde ich ncith unterstützen und mich auch ncith beteiligen...
Um den SFV geht es auch hier nicht, der muss selber sehen wie er sich aus seinen Problemen herausbringt. Da stimme ich dir zu, sofern er sich nicht ändert, wird da nichts passieren. So und nun zurück zum Thema. Als Einleitung der Petition und Grund der Ablehung des neuen Gesetzesentwurfs sehe ich hier schon mal die Verletzung des Grundgesetzes durch die extrem kurze Umsetzung. Eine Veränderung dürfte meiner Meinung erst zum 01.07.2012 erfolgen, damit sich der Markt hierauf einstellen kann. - Das Gesetz soll eine feste und verbindliche Laufzeit bekommen und dann auslaufen - Weitere Kürzungen sollten in festen planbaren Intervallen erfolgen - Die Höhe der Kürzungen sollte auch Abhängig des Zubaus sein - Eine Leitungskappung sollte nicht stattfinden, da dies die Entwicklung neuer und leistungstärkere Technik behindert - Für das technisch notwendige Einspeisemanagement (70% oder Abregelung) muss eine einheitliche bundesweite technische Regelung festgelegt werden, damit sich die Industrie darauf einstellen kann und nicht jeder Netzbetreiber vorschreiben kann was er gerade möchte. - Bundesweit einheitliche Abrechungsregelung - Systeme, die in Europa gefertigt werden (Deutschland darf laut EU Recht nicht mehr sein) bekommen einen kleinen Bonus (könnte ein heikles Thema in der Aussen- und Wirtschaftspolitik werden) - Eigenverbrauch und der Aufbau von privaten Speichersystemen (Föderung einer schnelleren Entwicklung) sollte ebenfalls einen kleinen Bonus bekommen Über die Höhe der Reduzierungen kann ich nicht viel sagen, dazu sollten sich mal ehrlich die Solarteure und Hersteller zu Wort melden was Ihrer Meinung vertretbar aber auch volkwirtschaftlich notwendig ist um von den Subventionen herunterzukommen. (ist schwierig, da der Bock hier zum Gärtner werden muß). Das wäre mal so mein erster Grobvorschlag was mir in der Schnelle eingefallen ist. Viele Grüße Wolfgang
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von FeinerFug » 25.02.2012, 21:24
Wolfgang Neumann hat geschrieben:- Eine Leitungskappung sollte nicht stattfinden, da dies die Entwicklung neuer und leistungstärkere Technik behindert
Besser wäre eine Obergrenze der insgesamt pro kWp vergüteten Strommenge von etwa 16000 bis 18000kWh. Alles danach sollte mit dem durchschnittlichen Börsenpreis des letzten Jahres vergütet werden. Aber auch eine laufende Begrenzung der Einspeisevergütung auf z.B. 800 oder 900kWh pro Jahr wäre noch hinnehmbar, wenn alles darüber hinaus, wie oben vorgeschlagen, mit dem durchschnittlichen Börsenpreis vergütet würde. Beide Regeln würden bessere Standorte im Süden nicht mehr so überfördern im Vergleich zu schlechteren Standorten. Trotzdem würde die Entwicklung besserer Wirkungsgrade nicht übermäßig behindert, wie es bei einem festen jährlichen Einspeisungsdeckel der Fall wäre. Gruß, Andi
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von rundumadum » 25.02.2012, 21:43
Lasst doch mal den Süden aus dem Spiel, können doch auch nichts dafür.  Was im Süden die Sonne, ist im Norden der Wind Auf jeden Fall gehört der Eigenverbrauch weiter gefördert!
Zuletzt geändert von rundumadum am 25.02.2012, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
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von JayM » 25.02.2012, 21:43
FeinerFug hat geschrieben:Wolfgang Neumann hat geschrieben:- Eine Leitungskappung sollte nicht stattfinden, da dies die Entwicklung neuer und leistungstärkere Technik behindert
Besser wäre eine Obergrenze der insgesamt pro kWp vergüteten Strommenge von etwa 16000 bis 18000kWh. Alles danach sollte mit dem durchschnittlichen Börsenpreis des letzten Jahres vergütet werden. Aber auch eine laufende Begrenzung der Einspeisevergütung auf z.B. 800 oder 900kWh pro Jahr wäre noch hinnehmbar, wenn alles darüber hinaus, wie oben vorgeschlagen, mit dem durchschnittlichen Börsenpreis vergütet würde. Beide Regeln würden bessere Standorte im Süden nicht mehr so überfördern im Vergleich zu schlechteren Standorten. Trotzdem würde die Entwicklung besserer Wirkungsgrade nicht übermäßig behindert, wie es bei einem festen jährlichen Einspeisungsdeckel der Fall wäre. Gruß, Andi
Hallo zusammen, hallo Andi, dem kann ich genau so voll zustimmen. Was jetzt angedacht ist, macht PV in D gerade dann kaputt wenn maximale Lerninvestitionen bereits geflossen sind (die 100 Mrd über 20 Jahre) und wir kurz davor stehen die volkswirtschaftlichen Gewinne einzufahren. Die Regelungen sind so schlecht durchdacht, dass ich wirklich denke dies ist ein verkapptes PV Ausstiegsgesetz ohne ehrliche Intentionen die Energiewende mit Maß voranzubringen. Ein Vorschlag könnte so aussehen: 1) Begrenzung der Vergütung auf 18000 kWh/kWp, wenn's sein muß auch 900 kWh/kWp/a (stärkere regionale Steuerung, früher Anreiz von Eigenverbrauch, Speicherung und Marktbildung). Begründung: regionale Vergleichmäßigung des Zubaus 2) schnellere und öftere Reaktion auf Zubauzahlen. Wenn's sein muß auch mit kurzer Warnung sofern es einen Maximalbetrag gibt, z.B. gleitender Durchschnitt des Zubaus der vorangegangenen 6 Monate. Senkung der Vergütung mit 1 Monat Warnung um 0 - 3%/Monat je nachdem wo man im Zubaukorridor liegt. Begründung: angemessenes Maß an Planungssicherheit bei Vermeidung von Endralleys. Ermöglicht eine sehr schnelle Absenkung (bis zu 36% im Jahr) sofern der Markt das hergibt. 3) Zielkorridor bei 3 GWp/a. Begründung: PV ist nach der vorgezogenen 15% Kürzung (siehe 4) eine der billigeren EEs, mit schnellem Abwärtstrend, und produziert auch noch zur Spitzenlastzeit. 4) Einmalkürzung von 15% auf 1.4. vorziehen. 5) Bei Einbau eines Speichers mit einer Mindestgröße von einer Volllaststunde (bei 8 kWp also 8 kWh) der zentral angesteuert werden kann wird Netmetering erlaubt. 6) Untersuchung marktverzerrender Subventionen für Hersteller durch das Kartellamt und Einführung von Strafzöllen wenn (und nur wenn!) exzessive Subventionierung festgestellt wird. Damit könnte die Branche glaube ich ganz gut leben, die Bevölkerung auch, und die Volkswirtschaft sowieso. Gruß Jochen
14,8 kWp, 80 Solar Fabrik 150/10A 185 Wp, Fronius IG 150 Plus 23 kWp, 96 Bosch cSi 60M 240 Wp, Danfoss TLX+ Pro 55 kWp, 282 Frankfurt Solar 195 Wp, Danfoss TLX+ Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH
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