News über Photovoltaik und Solarstrom
Moderator: Mod-Team
von neuharlingerstrom » 25.03.2010, 08:45
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/ ... 89148.htmlDumm gelaufen ...Allerdings bleibt den Betreibern noch eine "Hoffnung" ...Die Anlage abbauen ..neues Grundstück in ggf. anderen Landkreis anpachten und vor dem Aufbau einen Bauantrag stellen. Die Vergütugen müssen bei "Verlagerung" ja weitergezahlt werden ....
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von Südschwabe » 25.03.2010, 08:55
Hallo. neuharlingerstrom hat geschrieben:http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-verden/langwedel/photovoltaik-tuerme-muessen-689148.html Dumm gelaufen ...Allerdings bleibt den Betreibern noch eine "Hoffnung" ...Die Anlage abbauen ..neues Grundstück in ggf. anderen Landkreis anpachten und vor dem Aufbau einen Bauantrag stellen. Die Vergütugen müssen bei "Verlagerung" ja weitergezahlt werden ....
Hm, naja. Ich finde, das war schon ein wenig naiv. Die stellen da zwei Türme im Wert von 50.000€ in den Garten und fragen nicht mal nach, ob da eine Baugenehmigung erforderlich ist. Selbst wenn die in einem §36 Gebiet leben (es liegt kein Bebauungsplan vor), so müssen sich doch sämtliche Bebauungen "in das Bild der benachbarten Wohnbebauung ein[fügen]“, wie das der Richter festgestellt hat. Hey, selbst wenn man einen Carport auf das Grundstück stellt (was die ja offentsichtlich getan haben), braucht man eine Baugenehmigung. Und da kommen die nicht auf die Idee, mal wegen den Trackern nach zu fragen? Schon etwas... leichtgläubig. In deren Fall würde ich mich aber auch mal an den Hersteller wenden, der ja offensichtlich auch versprochen hat, dass das ohne Baugenehmigung geht - und ggfs. auch eine Beteiligung am entstandenen Schaden fordern. Vorausgesetzt, diese Information ist schriftlich fixiert... Aber in erster Linie gilt da für mich: Erst mal selber denken - dann handeln. Ich habe da jetzt nicht wirklich viel Mitleid mit denen. Sorry. Der SüdSchwabe.
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von neuharlingerstrom » 25.03.2010, 09:06
Südschwabe hat geschrieben:Hallo. neuharlingerstrom hat geschrieben:http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-verden/langwedel/photovoltaik-tuerme-muessen-689148.html Dumm gelaufen ...Allerdings bleibt den Betreibern noch eine "Hoffnung" ...Die Anlage abbauen ..neues Grundstück in ggf. anderen Landkreis anpachten und vor dem Aufbau einen Bauantrag stellen. Die Vergütugen müssen bei "Verlagerung" ja weitergezahlt werden ....
Hm, naja. Ich finde, das war schon ein wenig naiv. Die stellen da zwei Türme im Wert von 50.000€ in den Garten und fragen nicht mal nach, ob da eine Baugenehmigung erforderlich ist. Selbst wenn die in einem §36 Gebiet leben (es liegt kein Bebauungsplan vor), so müssen sich doch sämtliche Bebauungen "in das Bild der benachbarten Wohnbebauung ein[fügen]“, wie das der Richter festgestellt hat. Hey, selbst wenn man einen Carport auf das Grundstück stellt (was die ja offentsichtlich getan haben), braucht man eine Baugenehmigung. Und da kommen die nicht auf die Idee, mal wegen den Trackern nach zu fragen? Schon etwas... leichtgläubig. In deren Fall würde ich mich aber auch mal an den Hersteller wenden, der ja offensichtlich auch versprochen hat, dass das ohne Baugenehmigung geht - und ggfs. auch eine Beteiligung am entstandenen Schaden fordern. Vorausgesetzt, diese Information ist schriftlich fixiert... Aber in erster Linie gilt da für mich: Erst mal selber denken - dann handeln. Ich habe da jetzt nicht wirklich viel Mitleid mit denen. Sorry. Der SüdSchwabe.
Moin ... tja für das Errichten ohne vorher einen Bauantrag für diese Außenanlage gestellt zu haben, habe ich auch kein Verständnis. Allerdings sollte man bei allem Kopfschütteln über die Naivität nicht dem Betreiber den wirtschaftlichen Totalverlust denen an den Hals wünschen. Also wenn die Betroffenen auf irgendeinem Wege den Ratschlag bekommen die Anlage zu verlagern und damit nur für einige Monate keine Einspeise-Vergütungen zu bekommen dann sollte dieser kleinere Schaden reichen, um daraus "kluch" zu werden. mfg vom Deich
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von GLu » 25.03.2010, 09:40
Südschwabe hat geschrieben:Hey, selbst wenn man einen Carport auf das Grundstück stellt (was die ja offentsichtlich getan haben), braucht man eine Baugenehmigung.
Nicht unbedingt. Artikel 63 der Bayrischen Bauordnung läßt diese genehmigungsfrei. Es gilt im Umgang mit Behörden grundsätzlich: "wer viel fragt, erhält viele (dumme ?) Antworten". GLu
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von Südschwabe » 25.03.2010, 19:12
Hallo. GLu hat geschrieben:Nicht unbedingt. Artikel 63 der Bayrischen Bauordnung läßt diese genehmigungsfrei.
Das ist ja streng. Hm, bei uns (BaWü) bekommste schon fast bei einem kleinen Garten-Geräteschuppen Probleme. Tja, Förderalismus ist eine feine Sache. Gottseidank ist die Förderalismusreform nicht zuletzt wegen dem "Freistaat" neben uns so klein ausgefallen... GLu hat geschrieben:Es gilt im Umgang mit Behörden grundsätzlich: "wer viel fragt, erhält viele (dumme ?) Antworten".
Tja, das hat dieses Beispiel mal wieder eindrucksvoll widerlegt. Ein kleines Telefonat hätte hier einen längeren Rechtsstreit mit nicht unerheblichen Kosten vermieden und eine galaktische Fehlinvestition verhindert. Bitte nicht falsch verstehen, hinterher ist man natürlich immer schlauer und es soll überhaupt keine Häme oder Spott dabei sein. Mich wundert nur manches mal ob der vermeintlichen Bauernschläue... Grüße, der SüdSchwabe.
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von Atommafia » 25.03.2010, 19:28
Tach Südschwabe hat geschrieben:Hm, naja. Ich finde, das war schon ein wenig naiv. Die stellen da zwei Türme im Wert von 50.000€ in den Garten und fragen nicht mal nach, ob da eine Baugenehmigung erforderlich ist. Selbst wenn die in einem §36 Gebiet leben (es liegt kein Bebauungsplan vor), so müssen sich doch sämtliche Bebauungen "in das Bild der benachbarten Wohnbebauung ein[fügen]“, wie das der Richter festgestellt hat.
Aber in erster Linie gilt da für mich: Erst mal selber denken - dann handeln. Ich habe da jetzt nicht wirklich viel Mitleid mit denen. Sorry.
wie nennt der Hersteller die Baureihe, SNR-300 ? MfG
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von GLu » 26.03.2010, 11:41
Südschwabe hat geschrieben:... bei uns (BaWü) bekommste schon fast bei einem kleinen Garten-Geräteschuppen Probleme.
Baurecht BW: Bestimmte Vorhaben (z. B. Lagerräume, Wandänderungen, Solarzellen, Windkraftanlagen bis 10 Meter Höhe etc.) sind nach § 50 LBO i. V. m. Anhang 1 verfahrensfrei. Seite 16 unten ! GLu
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von jodl » 26.03.2010, 11:59
und was willst du uns jetzt damit sagen?
Gruß, jodl
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von GLu » 26.03.2010, 12:31
jodl hat geschrieben:und was willst du uns jetzt damit sagen?
Daß die meisten Meinungen über komunale Bau-Vorschriften eher Überlieferungen aus Bismarcks Zeiten sind und upgedatet werden sollten. GLu
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