News über Photovoltaik und Solarstrom
Moderator: Mod-Team
von PV-Berlin » 28.02.2012, 14:24
Au Backe, der Schmusekurs der örtlichen Mitarbeiter (gute sachliche und pragmatische Zusammenarbeit) mit uns wurde wohl von ganz Oben gekanzelt. Es würde extrem nett sein, wenn jemand die entsprechende interne Dienstanweisung besorgen könnte. Über eine Aufwandsentschädigung können wir uns sehr gerne unterhalten. Die Chinesen werden hoch erfreut sein, wenn sie jetzt je Wp nicht nur 10 US Cent daraufpacken dürfen, sondern 20 Cent. Es ist immer richtig und wichtig seine eigene starke Verhandlungsposition (Potential für 2012 bis 2014) optimal einzuschätzen zu können. *Händler und Großhändler (pure Player) werden die ersten Opfer des R&R Vorstoßes sein.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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von Futuretec » 28.02.2012, 15:06
Auch mein Installateur, der heute hier war wegen einem anderen Elektroproblem berichtete mir, das seit letzter Woche aufgrund irgendeiner Dienstanweisung (Gerücht!) keine Notinbetriebnahme mehr akzeptiert wird. Und angeblich können viele Netzbetreiber bis zum 9.3 keine Zähler mehr liefern oder verbauen. Was für eine Sauerei!!! Futuretec
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von PV-Berlin » 28.02.2012, 15:19
Im letzten Jahr hatte ich mal das Wort Krieg ins Spiel gebracht.
Der Krieg hat als Ziel: Die ökonomische Niederlage des Gegners, durch die Zerstörung seiner Grundlagen.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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von Ralf Hofmann » 28.02.2012, 15:27
Hallo zusammen, Futuretec hat geschrieben:Auch mein Installateur berichtete mir, das seit letzter Woche aufgrund irgendeiner Dienstanweisung (Gerücht!) keine Notinbetriebnahme mehr akzeptiert wird. jetzt nicht irre machen lassen!Dieses Verhalten der Netzbetreiber ist klar rechtswidrig und wird offenbar jetzt systematisch angewendet, um so viele Bauherren wie möglich zu verunsichern! Da hilft nur eins: Trotzdem bauen, Inbetriebnahme so gut wie möglich dokumentieren und notfalls klagen! Die Chance, dabei vor Gericht zu scheitern ist imho nahe bei Null, wenn man dabei keine Fehler macht oder es zu dreist versucht. Ein zu großes Risiko ist ja auch nicht dabei: Zahlen müssen die VNB die Einspeisevergütung nach dem neuen EEG sowieso. Das, was in der Zeit an Geld fehlt bis das Urteil vom Gericht gesprochen wird ist also gerade bei kleineren Anlagen nicht zu groß!
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
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von Chiemseer75 » 28.02.2012, 15:33
Wenn jetz Krieg herrscht dann versteh ich nicht wieso man für einen lächerlichen nicht ernst zu nehmenden Gegner gleich die "Dicke Bertha" auffahren muss, wenn der nicht mal sein "I-Pad laden kann" ?
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von PV-Berlin » 28.02.2012, 15:36
Ihnen ist schon klar, um welchen Streitwert es geht?
Da wird der eine oder andere kleine EFH Betreiber schon einen Schock bekommen, wenn ihm sein Anwalt die Kosten (Gericht, seine) mitteilt. Und lassen sie mal nur aus Boshaftigkeit die EVU in die zweite Instanz gehen.
Hier im Forum und am Stammtisch sind die Leute immer schnell dabei. Wenn man wirklich sich mit "Oberen" anlegen soll, dann zucken die meisten zurück.
Dazu kommt, dass die normalen RA gar keine Lust haben für 2 bis 3 TEUR sich Stress zu machen. Der Normale Bürger ist im Grunde vor Gericht ohne Chancen, weil er in der Regel mit einem Wald und Wiesen Anwalt gegen Ultra teuer Profis antritt.
Ich gebe es ja zu, ich nutze das ja auch ab und an gnadenlos aus. Selbst Berlin ( Die Stadt) kann sich nur Mittelmaß leisten.
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von halbeparadies » 28.02.2012, 16:06
PV-Berlin hat geschrieben:Ihnen ist schon klar, um welchen Streitwert es geht?
Da wird der eine oder andere kleine EFH Betreiber schon einen Schock bekommen, wenn ihm sein Anwalt die Kosten (Gericht, seine) mitteilt. Und lassen sie mal nur aus Boshaftigkeit die EVU in die zweite Instanz gehen.
Hier im Forum und am Stammtisch sind die Leute immer schnell dabei. Wenn man wirklich sich mit "Oberen" anlegen soll, dann zucken die meisten zurück.
Dazu kommt, dass die normalen RA gar keine Lust haben für 2 bis 3 TEUR sich Stress zu machen. Der Normale Bürger ist im Grunde vor Gericht ohne Chancen, weil er in der Regel mit einem Wald und Wiesen Anwalt gegen Ultra teuer Profis antritt.
Ich gebe es ja zu, ich nutze das ja auch ab und an gnadenlos aus. Selbst Berlin ( Die Stadt) kann sich nur Mittelmaß leisten.
Das sehe ich ähnlich. Nach dem Anwalt und Richter schreit jeder recht schnell. Aber zuerst mal muss ein Vernünftiger Anwalt gefunden werden und mit den Kosten ist mit zweifelhaften Aussichten auf Erfolg in der Realität auch anderst umzugehen, als am Stammtisch. Da werden die meisten dann doch den Schw... einziehen und klein beigeben. Mein Solateur steht einer Notinbetriebnahme ebenfalls skeptisch gegenüber, da dies eben eingeklagt werden müsste und er keinen Fall kennt, der Erfolg hatte, wenn das EVU nicht vorher eingelenkt hatte. Und vor Gericht und auf hoher See.........
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von Ralf Hofmann » 28.02.2012, 16:25
Hallo zusammen, halbeparadies hat geschrieben:Aber zuerst mal muss ein Vernünftiger Anwalt gefunden werden und mit den Kosten ist mit zweifelhaften Aussichten auf Erfolg in der Realität auch anderst umzugehen, als am Stammtisch.
hier im Forum gibt`s imho doch zwei Fachanwälte, die sich mit dieser Materie besonders gut auskennen. Da sollte es doch kein Problem sein, mehrere Fälle als Musterprozess zusammenzufassen. Die Clearingstelle kann man ja vorher noch als Schiedsstelle einschalten, eigentlich sollte das Verfahren schon dort erledigt werden. Dass der Glühlampentest als Inbetriebnahme nicht rechtssicher ist, kann mir keiner erzählen. Im EEG ist klar die Erzeugung und der Verbrauch von Strom als Erstinbetriebnahme gefordert. Von Wechselstrom steht da kein Wort! Die Strategie der VNB, die den Glühlampentest jetzt ablehnen ist die gleiche wie die von RöRö: Maximale Verunsicherung schaffen, damit so viele PV-Bauherren wie möglich abspringen. Dann ist das angepeilte Ziel, einen Schlußspurt vor dem Stichtag erfolgreich zu unterbinden auch geglückt. Dass die VNB danach wirklich die Auszahlung der Vergütung nach EEG 2012 verweigern wegen der Nichtanerkennung des Lampentests wage ich stark zu bezweifeln. Die verbrennen auch nicht gern sinnlos Geld vor Gericht.
MfG Ralf Hofmann _________________________________________________________________________ 30 kwp seit 12/2011 (Suntech STP 250er / SolarMax MT / SL 1000) + 23,6 kwp seit 4/2013 Meine Anlagen: viewtopic.php?t=72378.html
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von solarfan10 » 28.02.2012, 16:48
Hallo, mein örtlicher VNB (e.on Bayern) hat mir gestern unverbindlich mitgeteilt, dass bisher das auf den Rasen legen gereicht hat. Derjenige, der verbindliche Aussagen machen kann, war aber erst heute da. Von ihm kam heute die Aussage, dass die Notinbetriebnahme erst mal nicht mehr akzeptiert wird. Klärungsanfrage bei der e.on Zentrale ist erbeten worden. Grund: Seit 1.1.2012 gilt eine neue VDE-Regelung AR4105, die besagt, dass der Generator zur Inbetriebnahme montiert sein muss! Da die VDE ja eine Verbandsvorgabe ist, sollte sie dem EEG unterliegen. Aber wenn sich die e.on trotzdem weigert, eine Notinbetriebnahme zu akzeptieren, läuft es auf eine gerichtliche Entscheidung hinaus. Eine Aussage der e.on Zentrale wird Ende dieser Woche erwartet. Beim googeln nach VDE AR4105 bin ich auf folgenden Link gestoßen: http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiet ... n4105.aspxDort wird unten angemerkt, dass die "VDE AR-N 4105 als Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen (TAB) eines Netzbetreibers vorgesehen" ist. Da sich EEG und die VDE-Regel in dem Punkt "Inbetriebnahme" widersprechen, ist wohl der Klärungsbedarf bei der e.on Zentrale nötig. Viele Grüße Michael
Jeder fängt mal klein an.
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von halbeparadies » 28.02.2012, 16:56
Ralf Hofmann hat geschrieben:Hallo zusammen, halbeparadies hat geschrieben:Aber zuerst mal muss ein Vernünftiger Anwalt gefunden werden und mit den Kosten ist mit zweifelhaften Aussichten auf Erfolg in der Realität auch anderst umzugehen, als am Stammtisch.
hier im Forum gibt`s imho doch zwei Fachanwälte, die sich mit dieser Materie besonders gut auskennen. Da sollte es doch kein Problem sein, mehrere Fälle als Musterprozess zusammenzufassen. Die Clearingstelle kann man ja vorher noch als Schiedsstelle einschalten, eigentlich sollte das Verfahren schon dort erledigt werden. Dass der Glühlampentest als Inbetriebnahme nicht rechtssicher ist, kann mir keiner erzählen. Im EEG ist klar die Erzeugung und der Verbrauch von Strom als Erstinbetriebnahme gefordert. Von Wechselstrom steht da kein Wort! Die Strategie der VNB, die den Glühlampentest jetzt ablehnen ist die gleiche wie die von RöRö: Maximale Verunsicherung schaffen, damit so viele PV-Bauherren wie möglich abspringen. Dann ist das angepeilte Ziel, einen Schlußspurt vor dem Stichtag erfolgreich zu unterbinden auch geglückt. Dass die VNB danach wirklich die Auszahlung der Vergütung nach EEG 2012 verweigern wegen der Nichtanerkennung des Lampentests wage ich stark zu bezweifeln. Die verbrennen auch nicht gern sinnlos Geld vor Gericht.
Whayne... Mein Solarteur macht es nicht und wird wohl auch die Anlage nicht bis 08.03. montiert haben... Falls noch jemand ne vernünftige 7,5 KW-Anlage im Großraum Ulm bis 08.03. rechtssicher in Betrieb nehmen kann, darf er sich gerne bei mir melden... Noch kann ich vom Kauf zurücktreten....
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