Gesetz zum 01.Juli.2010

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Re: Gesetz zum 01.Juli.2010

Beitragvon buergersolar » 15.03.2010, 23:36

Das ganze ist doch eh nur interessant, wenn du erst nach dem in einem geänderten Gesetz festgelegten Datum ans Netz gehst.

Da das Gesetz noch nicht geändert ist, kannst du (noch) nach dem aktuellen EEG ans Netz und musst dich nicht drum scheren, von wann der Bebauungsplan ist.

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Re: Gesetz zum 01.Juli.2010

Beitragvon za-ass » 16.03.2010, 01:07

ro1982 hat geschrieben:
moderne-energie hat geschrieben:Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen kann man denke ich davon ausgehen, dass Freiflächenanlagen, für die am 01.01.2010 ein Bebauungsplan vorlag, auf jeden Fall in die Übergangsregelung fallen, vermutlich, das ist der aktuellste Vorschlag dazu, sogar solche Freiflächenanlagen, für die bis zum 03.03.2010 ein Bebauungsplan vorlag und die dann in beiden Fällen jeweils bis zum Jahresende in Betrieb genommen sein müssen.


Das ist einer meiner Frage-Punkte...
Für das Gebiet auf dem die Anlage gebaut werden soll gibt es keinen Bebauungsplan, und schon gar keinen der explizit die Erstellung von PV-Anlagen erlaubt (lediglich einen Flächennutzungsplan. in dem aber auch nicht die Rede von PV-Anlagen ist).
Die Anlage wurde von Landratsamt, Gemeinde, etc. jedoch genehmigt, da für Anlagen bis 30kW kein Bebauungsplan benötigt wird (angeblich!?)
Meine Frage ist jetzt eben nur noch, 100%ig zu klären ob mir daraus ein Strick gedreht werden kann?! (gibts da material in gesetzen oder ähnliches???)
Ersetzt die amtliche GEnehmigung den Bebauungsplan?

mfg Thimo

Also nochmal:
za-ass hat geschrieben:Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen kann man denke ich davon ausgehen, dass Freiflächenanlagen, für die am 01.01.2010 ein Bebauungsplan vorlag, auf jeden Fall in die Übergangsregelung fallen, vermutlich, das ist der aktuellste Vorschlag dazu, sogar solche Freiflächenanlagen, für die bis zum 03.03.2010 ein Bebauungsplan vorlag und die dann in beiden Fällen jeweils bis zum Jahresende in Betrieb genommen sein müssen.
Übergangsregelungen sind aber nur für die interessant, die mit ihrer Freiflächenanlage nicht zum Absenkungstermin am Netz sind: der füheste Absenkungstermin war zuletzt der 01.07.2010 (Stand 03.03.10), der jetzt ganz aktuell in der Kabinettsdiskussion auf den 01.10.10 (Stand 15.10.10) verschoben wurde.
Da du aber bereits in einigen Wochen am Netz sein wirst, erhältst du den ursprünglichen 2010er Vergütungstarif für Freiflächenanlagen erhalten, der sich auf 28,43 ct/kWh beläuft.

Die Voraussetzungen hierfür, also den Anspruch auf die EEG-Freiflächenvergütung, die im § 32 EEG 2009 festgelegt sind, musst du allerdings schon erfüllen; wie da diese amtliche Gemehmigung als Ersatz für einen nicht existenten Bebauungsplan zu werten ist, kann ich dir nicht sagen.
Die Übergangsregelung (die übrigens auch noch gar nicht beschlossen sind) kannst du jedenfalls aber wie jetzt schon wiederholt hier dargelegt bei deinem dargelegten Terminplan komplett außen vor lassen.

Was mich nur etwas wundert ist die Tatsache, dass du erst jetzt, kurz vor Fertigstellung deiner Freiflächenanlage dich mit deiner 'bebauungsplanlosen Situation' offenbar näher auseinandersetzt. :?
Ob das mit dem EEG 2009 (§ 32) in Einklang zu bringen ist, das ja zumindest vordergründig ganz klar entweder einen Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB (§ 32 Abs. 2 Nr. 1) oder ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuches, also die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 32 Abs. 2 Nr. 2) fordert, entzieht sich meiner Kenntnis.
Weitere darauf aufbauende Grundvoraussetzungen für den Erhalt der EEG-Vergütung für Freiflächenanlagen benennt der Abs.3 im § 32 EEG.
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Re: Gesetz zum 01.Juli.2010

Beitragvon ro1982 » 16.03.2010, 13:30

sorry dass meine fragestellung hier ein bisschen planlos rüberkommt.

aber für mich stand diese ganze diskussion hier bis ende februar überhaupt nicht zur debatte.

ich habe die geplante anlage (wie gesagt: freiflächenanlage auf ackerland, knappe 30kw) bereits in 2009 beantragt. nach einigem hin und her mit der gemeinde und den anwohnern hatte man sich dann auf abstandsflächen etc geeinigt. von der gemeinde hatte ich die aussage, dass ein bebauungsplan für eine so kleine anlage nicht benötigt wird. und ein flächennutzungsplan besteht ja, der eine pv-anlage nicht explizit ausschließt.

also wurde die anlage nachdem der antrag die verschiedenen instanzen (landratsamt, gemeinde, etc) durchlaufen hatte, endlich im februar 2010 genehmigt. Aktuell laufen die Bestellungen der Module sowie der Wechselrichter. Mit einer Lieferung rechne ich die nächsten Tage. Montage/Inbetriebnahme dürfte relativ schnell erledigt sein.
Erst jetzt (bzw. seit anfang März eben) werde ich durch eben diese ständig anderslautende Berichterstattung von allen Seiten echt ein wenig verunsichert.

deswegen wurde die bestellung jetzt auch so lange rausgezögert, weil mir niemand wirklich schriftlich (in form von gesetzen o.ä.) zusagen konnte, dass diese ganzen änderungen für meine anlage wirklich keinerlei auswirkungen haben...

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Re: Gesetz zum 01.Juli.2010

Beitragvon buergersolar » 16.03.2010, 14:59

Ein Gesetz, das es noch nicht gibt, kann dir auch keiner s/w geben. Für dich gilt das aktuelle EEG in der Fassung von 2009.

Wünsche dir qualifizierte Monteure und dazu gutes Wetter!

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