News über Photovoltaik und Solarstrom
Moderator: Mod-Team
von Bento » 10.01.2012, 23:34
Ach sunworx1001, hab ich doch alles schon mal geschrieben: Bento hat geschrieben:Der 65.Jahrgang des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land NRW wurde am 30.12.2011 ausgegeben. Auf der Seite 729 wurde das "Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) - Änderung des § 65 Abs. 1 und 2" vom 22.12.2011 veröffentlicht!
Bento hat geschrieben:So wie ich es kenne, treten Gesetze normalerweise immer einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Das wäre bzgl. der Änderung der Bauordnung NRW dann der 31.12.2011.
Viele Grüße Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
-
Bento
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 1154
- Registriert: 08.10.2006, 15:09
- Wohnort: Münsterland
- Info: Betreiber
von sunworx1001 » 10.01.2012, 23:53
Oke, wenns so ist, dann hat die Dipl.Ing. vom Bauamt heute Unrechtes erzählt. Für mich und alle, die ihre Baugenehigungserteilung mit Datum vom letzten Jahr erhalten haben, ist´s also eh zu spät.
Sonnige Grüsse sunworx1001
-
sunworx1001
- Öfters hier

-
- Beiträge: 29
- Registriert: 06.09.2009, 19:32
- Wohnort: NRW
- PV-Anlage [kWp]: 200
- Info: Betreiber
von Bento » 11.01.2012, 08:07
Uuuuuuups, ich war doch etwas vorschnell!
Gemäß Art. 71 Abs. 3 Landesverfassung tritt das Änderungsgesetz 14 Tage nach seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Da die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30.12.2011 erfolgte, dürfte die Änderung der Landesbauordnung in diesem Fall am 13.01.2012 , also übermorgen, in Kraft treten.
Entschuldigung!
Viele Grüße Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
-
Bento
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 1154
- Registriert: 08.10.2006, 15:09
- Wohnort: Münsterland
- Info: Betreiber
von Boelckmoeller3 » 11.01.2012, 11:00
in dem Moment wo ein "Gesetz zur Änderung" als amtliche Mitteilung im Anzeiger veröffentlicht wird ist das "alte" Gesetz auch damit abgeändert.
Viele Grüße:
Klaus
"Ich hatte nie ein Produkt um das ich so gebettelt habe um es zu bekommen um danach so kämpfen zu müssen und alles mögliche zu versuchen um es nur behalten zu dürfen" Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"
-

Boelckmoeller3
- PV-Forum Einstein

-
- Beiträge: 10149
- Registriert: 23.03.2006, 11:14
- Wohnort: Hessen
- Info: Betreiber
von michael091963 » 11.01.2012, 16:58
Das stimmt m.E. so nicht. Auch ein Änderungsgesetz ist ein Gesetz. Wenn in der Landesverfassung das Inkrafttreten anders geregelt ist, als im Bund (dort ist es so, wie Klaus schreibt), dann treten Gesetze später in Kraft. Artikel 71 Landesverfassung NW lautet: - Code: Alles auswählen
Artikel 71
(1) Die Gesetze werden von der Landesregierung unverzüglich ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Sie werden vom Ministerpräsidenten und den beteiligten Ministern unterzeichnet.
(2) Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.
(3) Gesetze und Rechtsverordnungen treten, wenn nichts anderes bestimmt ist, mit dem vierzehnten Tage nach Ausgabe der die Verkündung enthaltenden Nummer des Gesetz- und Verordnungsblattes in Kraft.
In dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung ist kein abweichendes Inkrafttreten geregelt (siehe GVNW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... &vd_back=N). Folglich tritt die Änderung 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Würde jetzt vorher das alte Recht schon außer Kraft treten, gäbe es eine Regelungslücke...
24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp www.sonnenertrag.eu
-

michael091963
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 1148
- Registriert: 13.09.2009, 11:35
- Wohnort: 50181 Bedburg
- PV-Anlage [kWp]: 5,64
- Info: Betreiber
-
von Boelckmoeller3 » 11.01.2012, 17:05
interessant 
"Ich hatte nie ein Produkt um das ich so gebettelt habe um es zu bekommen um danach so kämpfen zu müssen und alles mögliche zu versuchen um es nur behalten zu dürfen" Peter Horton 2003 über sein GM EV1 in"Who killed the electric car"
-

Boelckmoeller3
- PV-Forum Einstein

-
- Beiträge: 10149
- Registriert: 23.03.2006, 11:14
- Wohnort: Hessen
- Info: Betreiber
von Vennsonne » 18.01.2012, 00:22
So, nach langer Zeit ich noch mal:
@bento: Bauamt muß, so meine ich, die Rechtslage am Tage der Antragsstellung (=Posteingang) berücksichtigen, denn in dem Genehmigungsverfahren werden verschiedene Behörden gehört und das kann dauern. Bei uns dauert das manchmal 1! (in Worten: EIN) ganzes Jahr, ehe wir die Genehmigung erhalten. In der Zeit kann sich viel geändert haben, was ich als Antragssteller vorher nicht wissen konnte. Damit mir kein Nachteil entsteht -> Gesetzeslage bei Antragstellung.
@bento: Ich zitiere Dich: "Im Grunde meine ich (Achtung: Meinung!), dass damit dann auch (fast) alle Altanlagen genehmigungsfrei sind."
Sehe ich auch so, weil
1. In Deiner verlinkten Drucksache zur Änderung der BauO steht auf Seite 5 in der Begründung zu Nummer 2: "Die Änderung der Formulierung ist notwendig, um den vom Gesetzgeber gewünschten Sachverhalt unmissverständlich darzustellen." Daraus folgt für mich, schon vorher hätte es so sein sollen. Leider war das Gesetz nicht deutlich genug formuliert und ließ einen Spielraum.
2. Anlagen bzw. Bauten sind nur dann illegal, wenn sie in der Vergangenheit nicht genehmigungsfähig waren und es nach aktueller Rechtslage ebenfalls nicht sind (das ist die sog. materielle Baurechtswidrigkeit). So, und im übrigen gilt ja oben Gesagtes: Rechtslage für die Genehmigung ist der Tag der Antragsstellung. Kurz: Wenn das Bauamt mich heute auffordern würde, eine Baugenehmigung zu stellen, da die Anlage ja bisher illegal war, müßte das Amt diese nach der aktuellen Rechtslage entscheiden. Nach neuem Recht ist sie aber sogar genehmigungsfrei. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Jetzt habe ich aber auch so ne "dumme" Frage: Ist eine PV-Anlage trotz Genehmigungsfreiheit auch von der Anzeigepflicht gegenüber dem Bauamt befreit?
Vennsonne
-
Vennsonne
- Neu hier

-
- Beiträge: 5
- Registriert: 01.10.2010, 01:15
- PV-Anlage [kWp]: 29,6
- Info: Betreiber
von JschulzeP » 11.02.2012, 17:50
Hallo Habe eine Bescheinigung vom Bauamt erhalten in der ich berechtigt bin auf einem ungenutzten jedoch ursprünglich genehmigtem Gebäude eine Solaranlage zu installieren ohne eine Baugenehmigung zu beantragen!!! Auch bedarf es keiner Nutzungsänderung des Gebäudes wenn ich dort gewerbliche Stromproduktion betreibe. Dies gilt also für alle Gewächshäuser,stillgelegten Produktionshallen(Steinwerke,BW-Gebäude,...),landwirtschaftlichen Gebäuden,.... Viel Spass 
-
JschulzeP
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 669
- Registriert: 13.11.2009, 14:37
- Wohnort: 48712 Gescher
- PV-Anlage [kWp]: 201,5
- Info: Betreiber
Zurück zu PV-News
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: darwin und 0 Gäste
|