Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

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Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon Betatester » 11.07.2012, 10:19

k.A. ob das hier im Forum schon bekannt ist:

http://photon.de/news_archiv/details.as ... arent=4464

-->Gericht: Modulhersteller müssen Kosten für Austausch übernehmen

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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon eggis » 11.07.2012, 10:49

Moin Beta,

ich bin mal der Spur zur Verbraucherzentrale NRW gefolgt und habe einen etwas ausführlicheren Bericht gefunden.
Landgericht München: Unzulässige Garantiebeschränkung beim Solarmodulhersteller Yingli Green Energy
"Die beschränkte Garantie gilt weder für die Montage von PV-Modulen noch für die Demontage defekter PV-Module oder die Wiedermontage reparierter, ausgetauschter oder zusätzlicher PV-Module noch für etwaige Kosten im Zusammenhang mit dem vorstehenden Genannten."

Damit darf der Modulhersteller in seinen Garantiebedingungen gegenüber Verbrauchern nicht mehr die Demontage der alten und Wiedermontage der neuen Module sowie die dafür anfallenden Kosten von der Garantieleistung ausschließen.

Jetzt benötige ich nur noch eine Definition, wann der Anlagenbetrieber ein 'Verbraucher' ist.
Jeder der ins Netz einspeist ist laut Finanzamt 'Unternehmer mit Gewinnerzielungsabsichten'. Also betrifft dieses Urteil meiner Meinung nach nur die paar Inselanlagenbetreiber -also <0,1% der Modulkäufer.

Warum mischt sich ein Verbraucherverband in Unternehmensangelegenheiten ein und gibt für Gerichtsverhandlungen noch das Geld der Mitglieder aus?

PS: Zur Unternehmer/Verbraucher Frage habe ich mich mal in das Urteil eingelesen, da dieses Argument auch vom Beklagten vorgebracht wurde.

Darin steht...
Soweit die Beklagte der Auffassung ist, bei dem Endkunden handle es sich nicht um einen Verbraucher, es fehle dem Kläger auch die Aktivlegitimation, kann ihr nicht gefolgt werden.

Dabei kann letztlich offen bleiben, ob Endkunden, wenn sie denn eine Photovoltaikanlage betreiben, Unternehmer in Sinne des § 14 BGB sind.

Denn der Kläger macht seinen Anspruch ohnehin nur bezüglich der Verwendung der AGB durch die Beklagten gegenüber Verbrauchern geltend. Der Streitgegenstand ist damit begrenzt auf die Anwendung gegenüber Verbrauchern. Ein Anspruch des Klägers könnte damit nur entfallen, wenn es ausgeschlossen ist, dass Verbraucher von der Garantiezusage betroffen werden. Dies ist aber schon deshalb nicht der Fall, weil eine unbegrenzte Zahl von Fällen denkbar ist, bei denen ein Verbraucher erstmals eine Photovoltaikanlage erwirbt und in diesem Zusammenhang in Berührung mit der Garantiezusage der Beklagten kommt. Ein solcher Fall stellt sich der Sache nach als Existenzgründung dar: Existenzgründer sind jedoch nach herrschender Meinung als Verbraucher bezüglich derjenigen Geschäfte, die die Entscheidung über eine Existenzgründung lediglich vorbereiten, zu qualifizieren. Als eine solch vorbereitende Entscheidung stellt sich jedoch der Erwerb der Photovoltaikanlage, jedenfalls beim Ersterwerb, dar.

Darüber hinaus sind - wie der Kläger unwidersprochen vorgetragen hat, Fälle denkbar, bei denen Endkunden die Anlage allein zum Zwecke erwerben, ihren Eigenbedarf an Strom zu denken. Auch insoweit fehlt es nach Auffassung der Kammer, an einer Unternehmereigenschaft.

Heißt das jetzt, beim Erwerb der ersten Anlage ist man Verbraucher und bei jeder weiteren ein Unternehmer?
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon qualiman » 11.07.2012, 11:32

Ja, lese ich auch so heraus.
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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon odb9 » 11.07.2012, 14:54

Ich habe beim Kauf der Anlage ja die Garantiebedingungen "mitgekauft".

Kann/muss ich jetzt von Yingli schriftlich die neuen Bedingungen einfordern oder gelten diese automatisch?
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http://pv-fernwald.bplaced.net/index.php?taal=de
http://www.sonnenertrag.eu/de/fernwald/yingli-fernwald/17243/16879.html
_http://www.pv-log.com/photovoltaikanlage-yingli-fernwald_

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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon qualiman » 11.07.2012, 15:28

Ich würde es probieren bei Yingli, die neuen angepassten Garantiebedingungen zu bekommen. Falls diese nicht reagieren, würde ich mir das Urteil zu den Garantiebedingungen legen, ggf. herausziehen und Yingli darauf hinweisen.
Falls ein Klageweg bei Dir nötig sein sollte, wird eine Klage hohen Erfolg haben - muß es aber nicht, da die Richter dann auch anders entscheiden dürfen. Ich sehe diesen Gerichtsbeschluß als Richtline für nachfolgende Prozeße.

Um Deine Frage anschließend zu beantworten: -> halb automatisch
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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon sunnymorning » 11.07.2012, 15:56

Hallo,

wen sollte man denn verklagen? Der Garantiegeber im Fall Yingli ist die
Yingli Green Energy Holding Co., Ltd.
3399 North Chaoyang Avenue
Baoding 071051, China

Ich wünsche viel Spaß, Zeit, Geld und Nerven diesen internationalen Prozess in China zu führen.

Übrigens ist Yingli Green Energy Europe GmbH in München zwar die Tochterfirma, ist aber nicht der Garantiegeber. Ein Prozess wird hier ins Leere laufen.


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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon Betatester » 11.07.2012, 16:10

sunnymorning hat geschrieben:Hallo,

wen sollte man denn verklagen? Der Garantiegeber im Fall Yingli ist die
Yingli Green Energy Holding Co., Ltd.
3399 North Chaoyang Avenue
Baoding 071051, China

Ich wünsche viel Spaß, Zeit, Geld und Nerven diesen internationalen Prozess in China zu führen.

Übrigens ist Yingli Green Energy Europe GmbH in München zwar die Tochterfirma, ist aber nicht der Garantiegeber. Ein Prozess wird hier ins Leere laufen.


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Wieso China ?

Dieses Urteil ist in München gefallen !?

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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon odb9 » 11.07.2012, 16:15

Ich werde mal Yingli anschreiben und sie bitten mir die neuen Garantiebedingungen zuzuschicken
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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon sunnymorning » 11.07.2012, 17:13

Beta,

natürlich ist das Urteil in München gefallen. Aber wer soll die Austauschkosten übernehmen? Doch wohl der Garantiegeber! Und wer ist das? Natürlich Yingli Green Energy Holding Co., Ltd! Und was tust Du wenn die nicht zahlen wollen? Etwa in München bei Yingli Green Energy Europe GmbH vollstrecken lassen? Die sind nicht der Garantiegeber! Also wird da auch niemand vollstrecken. Du bist also völlig auf das Wohlwollen von Yingli angewiesen. Einen vollstreckbaren Titel gegen ein Unternehmen in China zu bekommen halte ich aus den dargelegten Gründen (Spaß, Zeit, Geld und Nerven) für utopisch.

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Re: Gericht: Kosten bei Modultausch muss Hersteller tragen!

Beitragvon odb9 » 12.07.2012, 20:09

http://www.yinglisolar.com/frontend/upl ... _FINAL.PDF

http://www.yinglisolar.com/de/media/downloadbereich/

Hm, die Verhandlung war am 22.03.2012. Das Dokument ist aber vom 01.10.2011. Da wird sicherlich noch was neues kommen.
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