News über Photovoltaik und Solarstrom
Moderator: Mod-Team
von willswissen » 15.08.2010, 15:55
Zunächst die Korrektur eines Fehlers in meinem Beitrag vom12.8.: Das Schreiben des BMF vom 1.4.2009 an die Obersten Finanzbehörden zu der Novelle des EEG 2009 findet sich hier: www.erneuerbare-energien.de/inhalt/42895, unter BMF-Schreiben. Ob ich bei Umstellung auf die Kleingewerbetreiberregelung ohne USt 25,01 Euro netto für den Eigenverbrauch vergütet bekomme, muss ich wohl das Finanzamt fragen. Das will ich jetzt schon wissen, auch wenn es erst in 3,5 Jahren aktuell wird. Atlantikstrand: Vielen Dank für den Hinweis auf den sfv-Artikel, wo auf die Abrechnung des Solarstroms bei Volleinspeisung eingegangen wird. Die Autorin schreibt dazu: „Leider wird uns immer wieder gemeldet, dass Netzbetreiber ein solches Abrechnungsverfahren nicht akzeptieren. Hier kann nur eine grundsätzliche rechtliche Klärung (z.B. durch die Clearingstelle EEG) Abhilfe schaffen. Sollte Ihr Netzbetreiber allerdings einem solchen Abrechnungsverfahren bereits zustimmen, so bitten wir um eine kurze Rückmeldung.“ Ich werde die Autorin demnächst anrufen und mich erkundigen, ob da seitens des sfv bereits etwas in Gang gebracht worden ist. Bei mir ist ein mechanischer Produktionszähler mit Rücklaufsperre und ein elektronischer 2-Richtungszähler, bei dem nur HT gezählt wird, installiert. Außerdem werde ich an den Netzbetreiber schreiben und ihn unter Verweis auf den §8 (2) EEG 2009 auffordern, meine Abrechnung auf Volleinspeisung umzustellen, und zwar ohne die Zähler zu wechseln. Falls das abgelehnt wird, bestehe ich auf eine nachvollziehbare Begründung. Ich habe bereits telefonisch angefragt, ob man nicht die Umstellung auf Volleinspeisung rein rechnerisch vollziehen könne. Das wurde bei der Abrechnungsstelle abgelehnt, etwa so: Nein, das muss schon alles seine Ordnung haben. Den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr im Kopf. Bei der Dienststelle, die die Arbeiten an den Zählern ausführt, sagte man: Bei Direkteinspeisung müsse ein Produktionszähler ohne Rücklaufsperre eingebaut werden. Andernfalls könnte ich in betrügerischer Absicht nachts in das Leitungsstück zwischen dem WR und dem Produktionszähler, das ja mir gehört, einen Verbraucher setzen. Wenn da keine Rücklaufsperre ist, würde der Produktionszähler rückwärts laufen, und das würde mich abhalten, sowas zu machen, da ich mir selbst schade. Dort nannte man auch den Preis für den Zählerwechsel, nämlich 2x2x56 = 224 Euro netto. Tut mir leid, aber ich kann nicht folgen, da der Strom immer noch von dem Bezugszähler gezählt wird, so dass ich keinen mir nicht zustehenden Gewinn machen kann. Versteht hier jemand die Argumentation? Aber vielleicht habe ich das Gespräch nicht richtig in Erinnerung. Formal kann man dem Netzbetreiber vielleicht klarmachen, dass er die rein rechnerische Umstellung auf Volleinspeisung vollziehen darf. Er könnte folgendes vorbringen: Der Produktionszähler und der 2-Richtungszähler sind sein Eigentum, mir also nur geliehen. Bei Volleinspeisung genügt eine einfachere Zähleinrichtung, er will seine teureren Zähler zurück. Fände ich zwar kleinlich, aber das kann ich ihm ja nicht gut ins Gesicht sagen. Außerdem will er wohl noch 224 Euro an Monteurstunden abkassieren, aber das wird er mir so nicht sagen wollen. Ich könnte anbieten, ihm einen Zähler abzukaufen, wäre wohl für mich billiger, oder? Physikalisch ändert sich an den elektrischen Stromflüssen garnichts, egal ob a) rechnerische Volleinspeisung, b) Volleinspeisung mit Einspeise- und Bezugszähler oder c) Eigenverbrauch mit Produktionszähler und 2-Richtungszähler durchgeführt wird. Eigenverbrauch habe ich in gleicher Höhe in jedem Fall, nur kennt man ihn im Fall b) nicht, siehe www.neueenergie.net/fileadmin/ne_inhalt ... tterie.pdf, unter „Eigenverbrauch: die Wege des Stroms“. (Wurde hier schonmal verlinkt.) Es ändern sich aber die Geldströme, möglicherweise auch zu Ungunsten des Netzbetreibers. Werde euch auf dem Laufenden halten, wenn ich etwas Neues erfahre. Vielen Dank für die bisherigen Kommentare, weitere sind willkommen. Gruß an alle, willswissen
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von buergersolar » 16.08.2010, 08:26
Hallo willswissen,
ich sehe das genauso wie du: ein Zählerwechsel ist völlig für die Katz'... Ob Zähler mit oder ohne Rücklaufsperre: Der einzige Unterschied ist, dass du dich ohne Rücklaufsperre um deinen eigenen PV-Ertrag besch***en würdest. Der Bezugszähler zählt das so und so. Den Stromanbieter kannst du also nicht besch***en, nur dich selbst. Und das wiederum sollte doch dem VNB nur recht sein...
Der EEG-§ wurde ja schon zitiert. Laut EEG darfst du auch mit der bestehenden Zähleranordnung voll einspeisen. Hast du deinem Netzbetreiber schonmal den §8(2) EEG genannt?
Sonnige Grüße
EDIT: Wir schweifen hier ganz schön vom Thema ab! Das gehört eigentlich eher in ein anderes Board! Die Diskussion hier ging eigentlich darum, ob "Eigenverbrauch" den Netzen schadet oder doch eher zuträglich ist. Ich sage ja: Im Moment schadet Eigenverbrauch den Netzen, weil die Mittags-Lastspitze weiter erhöht wird und langfristig, wo sich ein Nutzen ergeben könnte (höhere PV-Einspeisung als heute), greift die Eigenverbrauchsregel zu kurz, weil andere EEs ausgeblendet werden, obwohl sie mind. genauso starke Schwankungen haben (Wind).
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von willswissen » 26.08.2010, 21:49
buergersolar: "Der EEG-§ wurde ja schon zitiert. Laut EEG darfst du auch mit der bestehenden Zähleranordnung voll einspeisen. Hast du deinem Netzbetreiber schonmal den §8(2) EEG genannt?"
Hallo bürgersolar,
habe ich vorgestern gemacht, melde mich wieder, wenn der Netzbetreiber reagiert hat. Ich schäme mich fast, ihn wegen 10 Euro im ersten Betriebsjahr zu belästigen. Nächstes Jahr werden es wegen einer weiteren Strompreissenkung 16 Euro werden. Aber ich wills halt wissen, wozu habe ich mir sonst diesen Namen gegeben?
Beim Finanzamt habe ich angefragt, was passiert, wenn ich nach 5 Jahren auf die Kleinunternehmerregelung umstelle. Auch diese Antwort werde ich hier mitteilen. Daneben habe ich Einspruch dagegen eingelegt, dass die USt auf meinen Eigenverbrauch („Rückkauf“) nicht als Vorsteuer anerkannt wird, indem ich die Rechtmäßigkeit des Schreibens des BMF vom 1.4.2009 bestritten habe. Mit der 3-seitigen Begründung will ich hier niemand nerven, ich mache dann vielleicht ein Thema auf „Zoff mit Finanzamt und Netzbetreiber“. Oder gibt es vielleicht schon ein passendes Thema?
Nun noch eine Abschätzung, wie schädlich sich die Eigenverbrauchsvergütung auf das Stromnetz in meinem Fall im 1. Betriebsjahr ausgewirkt hat (auf meinen eigenen Geldbeutel auf alle Fälle schädlich wegen meiner Fehleinschätzung mit der USt).
Meine 4,32 kWp-Anlage (Ostdach, 35°) hat 3979 kWh erzeugt, davon habe ich 646 kWh (16,2%) selbst verbraucht. Mit einem Zukauf von 1180 kWh ergibt sich ein Gesamtverbrauch von 1826 kWh. Von den 646 kWh Eigenverbrauch entfallen über den Daumen gepeilt 200 kWh (eher weniger) auf Verbrauch, der bewusst vom Abend in den Tag verschoben wurde (Waschen, Geschirrspülen, Brotbacken). Von diesen 200 kWh entfallen ca 50, eher weniger, (1,3% der Erzeugung) auf das Zeitfenster der Mittagsspitze, und nur diese sind für das Thema „Schaden für Netz und Stromerzeugung“ relevant. Der Rest von 150 kWh fällt auf die übrige Tageszeit.
Hätte ich das Problem mit der fehlenden PV-Einspeisung zur Zeit der Mittagsspitze gekannt, hätte ich die absichtliche Verschiebung dorthin vermeiden können, was mich nur wenig Eigenverbrauch gekostet hätte, weil der restliche Tag noch ziemlich lang ist, sagen wir 10 kWh. Außerdem hätte ich Verbrauch (Kochen) aus der Mittagsspitze hinausschieben können. Ich vermute, dass ich die Abendspitze, die es ja auch gibt, durch das Herausschieben von Verbrauch mehr entlastet habe als ich die Mittagsspitze relativ erhöht habe, weil mein Zeitfenster des Abendverbrauchs kürzer ist als das Tagesfenster der PV-Erzeugung. Bei meinem tatsächlichen Verbrauchsverhalten bin ich mir keiner Schuld gegenüber dem Stromnetz bewusst, eher dürfte das Gegenteil der Fall sein.
Entlastung der Verbrauchsspitzen ist eigentlich kein Thema speziell des PV-Eigenverbrauchs. Alle Verbraucher, nicht nur die paar PV-Hansel, könnten sich gleichermaßen daran beteiligen, man müsste sie halt informieren. Wozu verteilen viele Netzbetreiber ihre Hauszeitschriften? Aber werden wir als Volk von geborenen Egoisten es ohne finanziellen Anreiz tun? Kommt auf den Versuch an, die Propaganda ist mächtig, man muss ihnen halt klarmachen, dass es allen nutzt, wenn sich viele beteiligen. Immerhin spendet das Volk ja auch für Katastrophenopfer.
Dass es bessere Lösungen als die Eigenverbrauchsvergütung gegeben hätte, bestreite ich nicht. Vielleicht sieht das inzwischen auch die Regierung so, denn wenn sie es tatsächlich als nützlich betrachtet, sollte sie es auch rückwirkend einführen, tut es aber nicht. Nun sollten wir aber das beste draus machen.
Grüße von der anderen Seite des Rheins sowie an alle übrigen,
willswissen
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von sunpower16,2 » 10.11.2010, 20:07
Hallo willswissen, es ist doch gar nicht so kompliziert: Würde der Eigenverbrauch als private Entnahme gelten, dann wäre die PV nicht mehr zu 100% gewerblich. So ist sie das aber, was vieles in Sachen Vorsteuer und Abschreibung vereinfacht.  Die direkte private Entnahme will doch keiner oder? Also verkaufst Du für 43,01 ct netto Deinen Strom an den NB und der verkauft Dir den Eigenverbrauch für 18 ct netto zurück. Die Frage ist doch jetzt: Wofür verbrauchst Du den Eigenverbrauch, privat oder gewerblich? Privat? Also musst Du natürlich die Ust auf die 18 ct. zahlen. Gewerblich? Also kannste die Ust. auf die 18 ct. wieder zurückholen. Angenommen, eine Zimmerei eigen-verbraucht ihren PV-Strom mit ihren Maschinen, dann kauft die Zimmerei diesen Strom netto. Allerdings bekommt sie auch die Ust. für normal gekauften Strom erstattet. Wie Du richtig berechnet hast, kostet die privat eigen-verbrauchte kWh eben 18 ct * 1,19. Ergo lohnt sich die Geschichte nur, wenn Du einen normalen Strompreis > 18 ct * 1,19 bezahlst. Für ein Gewerbebetrieb lohnt sich die Sache genauso nur, wenn er einen normalen Strompreis > 18 ct zzgl. Ust. bezahlt. Und beim gewerblichen Eigenverbrauch läuft es doch genauso ab, wie beim gewerblichen normalen Stromeinkauf: MwSt. wird an den Lieferanten bezahlt und vom FA zurückgeholt. Die Rechnung ist also - privat oder gewerblich - immer die gleiche. Nur die Zahlen sind alle um den Faktor 1,19 versetzt. Die Frage ist doch letztlich: Warum macht man Eigenverbrauch? Benchmarking des Gewinns? -> Dann scheinst Du - im Zusammenhang mit Deinem Strompreis - zumindest vorerst die falsche Entscheidung getroffen zu haben. Aus der Überzeugung "Selbstversorger"? So sehe ich das: Ich bin ein Stück weit Selbstversorger. Noch nicht ganz unabhängig vom Stromnetz, aber vielleicht später - je nachdem, was die technische (z.B. Speicher-)Entwicklung noch so bringt. Und das, was ich gerade nicht brauche, bekommt die Volkswirtschaft. Aus der Überzeugung "Volkswirtschaft maximal mit Ökostrom versorgen und den hohen Mittagsbedarf decken"? So sehen das die Gegner der Eigenverbrauchsförderung, wenn ich sie einigermaßen richtig verstanden habe. Jedenfalls denke ich, dass die Eigenverbrauchsregelung von 2009 zumindest nicht sonderlich als Geschäftsmodell taugt. Ich sehe es mehr als sportliches oder eben ideologisches Thema. Gruß, sunpower16,2
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von za-ass » 10.11.2010, 21:45
sunpower16,2 hat geschrieben:es ist doch gar nicht so kompliziert: Würde der Eigenverbrauch als private Entnahme gelten, dann wäre die PV nicht mehr zu 100% gewerblich. So ist sie das aber, was vieles in Sachen Vorsteuer und Abschreibung vereinfacht.  Die direkte private Entnahme will doch keiner oder?
Tatsächlich ist es aber genauso, dass der Eigenverbrauch als private Entnahme gewertet wird; so viel zu 'ist doch gar nicht kompliziert'. Für mein Verständnis, nämlich das eines steuerfachlichen Vollblutlaien, ist die Übung zumindest nicht einfach.
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von gunnar_kaestle » 10.11.2010, 22:50
sunpower16,2 hat geschrieben: Jedenfalls denke ich, dass die Eigenverbrauchsregelung von 2009 zumindest nicht sonderlich als Geschäftsmodell taugt. Ich sehe es mehr als sportliches oder eben ideologisches Thema.
Die Regel ab Juni 2010 taugt deutlich mehr, da hier Opportunitätskosten von 12 ct/kWh für den selbstverbrauchten PV-Strom darstellbar sind. Der Eigenverbrauch ist eine Übung, um die Grid-Parity bzw. Tarifparität auch wirklich zu leben. Was nützt es dem PV-Markt, wenn der Strom zu 20ct/kWh erzeugt werden kann, er aber dennoch buchhalterisch in Netz eingespeist wird, wo er auf EEX-Ebene nur Erlöse in der Größenordnung von 5 ct/kWh erzielt? Das Geschäftsmodell der PV-Stromerzeugung kann sich schneller vom Tropf der EEG-Förderung lösen (und dank der Lernraten von ~20% glaube ich dass dies schneller als beim Wind geschieht) wenn der Konsument von PV-Strom möglichst viel dafür bezahlen kann. Das ist nun mal der Endkonsument, der einen Teil seines Strombezugs substituiert. Gruß, Gunnar
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