http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... idrig.html
Was bedeutet das jetzt für die ganze EE Branche?
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Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG VerfassungswidrigModerator: Mod-Team
8 Beiträge
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Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG Verfassungswidrig
http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... idrig.html
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Re: Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG Verfassungswidrig
Tut mir Leid, bevor ich den Inhalt und die Frage des EEG beurteile sollte man sich wirklich ernsthaft gedanken machen WARUM der ARBEITGEBERVERBAND der Textilbranche sich um dieses Gesetz schert?! Oder habt ihr den Teil überlesen?! Das ist doch lächerlich und stinkt zum Himmel.
Re: Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG Verfassungswidrig
Wenn dem so wäre, dann hätten die G4 schon lange etwas unternommen. Das EEG war ja schon des Öfteren auf dem Prüfstand. Sogar das EU-Recht wurde schon abgekloppft.
Und wenn wie im Bericht geschrieben 800.000.- an EEG-Umlage pro Jahr gezahlt wird, dann ist der Betrieb seit diesem Jahr sowieso von der Umlage befreit und darf gar nicht mehr meckern.... PV-Abhängiger
Haste einmal PV-Strom geschnuppert, willste immer mehr...
Re: Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG Verfassungswidrig
Solange das Gutachten nicht veröffentlich wird, ist das nur weitere Lobbyarbeit gegen die Energiewende.
Wenn das EEG 2012 nicht verfassungsgemäß ist, so nimmt man einfach ein altes EEG - interessant wären dann die folgen für die EEG Umlageberechnung.
welt artikel Das liest sich seltsam - der EEG Ökostrom ist nach der Vermarktung an der Strombörse nur noch Graustrom. Die Gesetzestexte vom EEG2000 sind verfügbar. (§11) Dort steht ebenfalls etwas von Ausgleichsmechanismen untereinander - die "EVU" hätten also auch irgendwie alle anteilig die gleichen Kosten zu tragen wie heute.
da kennt jemand PeakOil noch nicht
Re: Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG Verfassungswidrig
und da kennt jemand den damaligen Ausgleichsmechanismus nicht.... Gruß Gruennetz
Verfassungsklage gegen das EEG?
Textilbranche greift die EEG-Umlage an.
http://www.textil-mode.de/deutsch/Theme ... -E4077.htm Verfassungsklage soll den rechtlichen Rahmen klären. Wobei die Branche mit der Behauptung, das EEG sei als Instrument für die Energiewende ungeeignet, wohl alles andere als den Nagel auf den Kopf trifft. Denn dass der Ausbau an Erneuerbaren zügiger vorangeht, als es je einer für möglich gehalten hätte, das zeigen ja schließlich die aufkommenden Widerstände der G4. Man erinnere sich nur an den Vorläufer des EEG: Das Stromeinspeisegesetz wurde 1990 von den Großstromern so durchgewunken, weil sie zu der Zeit nur die Wiedervereinnahmung der DDR im Kopf hatten. Indes zeigt der Kampf der Solarbranche nur minimale Wirkung: http://www.ee-blog.de/2012/03/eeg-kampf ... -attacken/ Gruß Zuletzt geändert von eggis am 06.03.2012, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Threads zum selben Thema zusammengefasst!
Re: Verfassungsklage gegen das EEG?
In dem erwähnten Gutachten heißt es 'Die Energiewende ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und deshalb aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren'.
Ich fände es nicht schlecht, die Mittel zur EE-Förderung von den Steuerzahlern statt von den Stromkunden zu holen. Dann könnte man EE-Förderung versus AKW-Förderung besser diskutieren, d.h. es ginge dann "nur" noch um die Höhe der Beträge, aber nicht mehr um den Mechanismus der Umverteilung von 'Arm' nach 'Reich' - denn die Mechanismen wären ja identisch. Dass es in beiden Fällen zu Umverteilungseffekten kommt / kam, dürfte wohl unbestritten sein - die Aktionäre der Stromkonzerne, die von der früheren Pro-AKW-Politik profitiert haben, gehörten ja schließlich im allgemeinen nicht der Unterschicht an. Jedenfalls wären dann Stories wie "Hartz-IV-Empfänger muss jeden Tag für seine Kinder auf dem E-Herd Essen kochen - und beschert damit dem Chefarzt mit PV-Anlage auf dem Dach Traumrendite. " in dieser plakativen Form nicht mehr möglich. Stromerzeugungsanteile in Deutschland: 25% Braunkohle, 75% andere.
CO2-Anteile an der Stromerzeugung DE: 50% Braunkohle, 50% andere. Power2Gas - die langfristige Lösung. http://www.abgnova.de/pdf/Sterner_IWES_ ... a_2011.pdf
Re: Droht jetzt der nächste Dämpfer-- EEG Verfassungswidrig
Da fehlte dann aber ein Link zu weiteren Erklärung also google lieferte: http://www.ewerk.hu-berlin.de/ewerk/Der+neue+EEG-Ausgleichsmechanismus ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 59. Jg. (2009) Heft 10 Die Texte setzen sich mit der Änderung aber kritisch auseinander. (Aber bei der späteren Abwägung könnte auch Endkundentransparenz eine Rolle spielen und nicht ob sich "intern" etwas verschoben hat) Wenn die alte Regelung "restriktiver" (Abnahmepflichten ...) war, so würde ein zurückdrehen doch den Unternehmen nichts nützen, während ein "vorwärts" ein weiteres Auflösen der Energiewende/Abnahmeverpflichtungen ... bedeuten könnte und PR-mäßig kritisch begleitet werden könnte.
Quelle 2009
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