Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

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Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Sun Devil » 08.07.2011, 16:07

2-3 fragen an die "experten", die denen, die nicht so sehr im thema "drin"sind,fast alles auch ohne fach-chinesisch nahebringen können: :wink:
-kann man pauschal sagen,das der besitzer einer 35 kwp anlage die "70% drosselung" mit einem relativ hohen eigenverbrauch quasi kompensiert/umgeht?
- wie hoch ist die vergütung ab 01.01.2012 konkret in cent?
-was sind eurer meinung nach die "negativsten/positivsten punkte" im neuen entwurf in bezug auf die solar/pv branche?
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Re: Referentenentwurf EEG 2012 ist raus....

Beitragvon eggis » 08.07.2011, 16:25

Moin SunDevil,
Sun Devil hat geschrieben:-kann man pauschal sagen,das der besitzer einer 35 kwp anlage die "70% drosselung" mit einem relativ hohen eigenverbrauch quasi kompensiert/umgeht?

da bin ich auch noch nicht ganz durchgestiegen. Die 70% Regelung gilt aber meines Erachtens nur für Anlagen < 30kWp. Für Anlagen von 30-100kWp gilt, die Nachrüstung einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung.
Sun Devil hat geschrieben:- wie hoch ist die vergütung ab 01.01.2012 konkret in cent?

Die Vergütungsregelung wurde nicht geändert. Die Kürzung beträgt 9% und für jedes weitere GWp zubau im Vorjahr kommen 3% hinzu bis maximal 24% erreicht werden.
Sun Devil hat geschrieben:-was sind eurer meinung nach die "negativsten/positivsten punkte" im neuen entwurf in bezug auf die solar/pv branche?

Die Degression ist meiner Meinung nach zu hoch. Selbst bei einem zubau von weniger als 3,5GWp wird die Vergütung weiter gesenkt, auch wenn mit einem geringeren Satz als 9%. Hier hätte eine Aussetzung der Degression eingeplant werden sollen.
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Re: Referentenentwurf EEG 2012 ist raus....

Beitragvon sandraenkhardt » 08.07.2011, 16:39

eggis hat geschrieben:Moin SunDevil,
Sun Devil hat geschrieben:-kann man pauschal sagen,das der besitzer einer 35 kwp anlage die "70% drosselung" mit einem relativ hohen eigenverbrauch quasi kompensiert/umgeht?

da bin ich auch noch nicht ganz durchgestiegen. Die 70% Regelung gilt aber meines Erachtens nur für Anlagen < 30kWp. Für Anlagen von 30-100kWp gilt, die Nachrüstung einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung.


Also ich würde eggis zustimmen: Nur Anlagen unter 30 kWp sollen bei 70 Prozent abgeregelt werden. Größere Anlagen sollen ins Einspeisemanagement einbezogen werden und auch Bestandsanlagen (installiert ab 2009!?) müssen entsprechend nachgerüstet werden!
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Re: Referentenentwurf EEG 2012 ist raus....

Beitragvon Exciter » 08.07.2011, 17:05

Was ist denn nun jetzt sinnvoller: unter 30kW bleiben oder draufpacken was geht (ich hätte noch Platz für ~43kW, 20°, Süd)?
In der Gegend (kleines Industriegebiet) sind kaum Anlagen, so dass doch dann wohl kaum runtergereglt wird (Einspeisemanagement)...
Ich wollte eigentlich unter 30kW bleiben, wegen der Freischaltstelle.
Nun scheint mir das nicht mehr so sinnvoll zu sein...
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Re: Referentenentwurf EEG 2012 ist raus....

Beitragvon eggis » 08.07.2011, 18:08

Moin exciter,

ich denke, es ist jedem Anlagenbetreiber unter 30kWp freigestellt, welche Art des Netzmanagements er verwenden will.

Hier mal ein Artikel aus der "Sonne Wind und Wärme" zu dem Thema.
http://www.sonnewindwaerme.de/sww/conte ... php?id=859
Der Referentenentwurf enthält keine konkreten Vorgaben, wie man die Einhaltung der 70% Leistungsbegrenzung am Einspeisepunkt sicherstellen kann.

Leider habe ich immer noch nicht verstanden, wie die Begrenzung auf 70% am Netzverküpfungspunkt funktionieren soll.
Wie sieht dieses Gerät aus? Welche TAB gibt hier nähere Auskünfte?

Die Eigenverbrauchsmöglichkeit wird auch als Lösung vorgeschlagen.
Um den Umfang der Ausgleichzahlungen zu verringern, propagiert der Gesetzgeber im Entwurf lediglich die Idee, dass im Falle einer Abregelung auf 70% alles, was darüber hinaus an Leistung produziert wird, durch eigenen Verbrauch kompensiert werden könnte.

D.h. wohl, dass Anlagen auf Einfamilienhäusern nun grundsätzlich Eigenverbrauch nutzen müssen. Die 70 Prozentregelung erfolgt dann aber... Wie? Pi mal Daumen?

Hier die zu erwartenden Ertragsverluste an einem einstrahlungsschwachen Standort wie Kassel.
Bild
Jährliche Ertragsverluste durch Wechselrichterabregelung einer 30°-südausgerichten PV-Anlage in Kassel
Grafik:Quelle: Philipp Vanicek, DGS LV Berlin BB
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Re: Referentenentwurf EEG 2012 ist raus....

Beitragvon solehr » 08.07.2011, 18:28

sandraenkhardt hat geschrieben:Größere Anlagen sollen ins Einspeisemanagement einbezogen werden und auch Bestandsanlagen (installiert ab 2009!?) müssen entsprechend nachgerüstet werden!


Aber wie sieht das dann genau aus?
Wenn der Netzbetreiber meine Anlage runterregelt, muss ich den Ertragsausfall dann einfach hinnehmen oder wird dieser entschädigt?
Wenn er entschädigt wird: Wie wird festgestellt wie viel kwh durch die Abregelung entgangen sind? Kann der Netzbetreiber diese irgendwo auslesen?
Wenn er nicht entschädigt wird: Wer kontrolliert ob der Netzbetreiber wirklich nur dann abregelt, wenn es sein MUSS und nicht, weil er übervorsichtig ist und rumregelt wie er will?
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon eggis » 08.07.2011, 18:41

Ich hab´ mal die Beiträge abgetrennt und einen neuen Thread draus gemacht.
Neue Erkenntnisse können dann hier zusammengetragen werden.
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Exciter » 08.07.2011, 19:03

Wie wahrscheinlich ist es denn überhaupt, dass in Gegenden mit wenig PV runtergeregelt wird?
Für mich scheint es aber sinnvoller zu sein, am Einspeisemanagement teilzunehmen, als kontinuierlich auf 70% abzuriegeln.
Gerade, wenn so wie bei mir kein Eigenverbrauch möglich sein wird...
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon sack1111 » 08.07.2011, 19:23

Na und gilt die 70%Drosselung auch für Bestandsanlagen kleiner 30KW?? Blicke da schon lange nicht nehr durch..............
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Sun Devil » 08.07.2011, 20:26

...tja, genau das ja das problem: totale planlosigkeit=das ergebnis eines entwurfes/gesetzes,das im großen und ganzes als "schwammig/undurchsichtig" bezeichnet werden kann/darf!
wie soll da der "pv-laie"( wie ich)noch durchblicken?! ein großes :danke: an eggis(und natürlich alle anderen),der sich stehts bemüht "licht ins dunkle zu bringen".aber genau das bereitet mir wieder mal sorgen! den "pv-insidern" unter euch (komliment) fällt es schwer, das gesetz zu lesen/definieren.
für mich persönlich sollte ein gesetz folgendes bewirken: eine KLARE linie ,wie was gehandhabt wird.das gegenteil ist anscheinend der fall!
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