Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 13.07.2012, 09:03

Taiwan hat geschrieben:Wenn ich hier die Fragen nach Umgehmöglichkeiten der Begrenzung könnte ich kot...
Gruß
Taiwan


Und nicht nur Du :D

Gruß
Martin
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon win_solar » 13.07.2012, 09:05

Taiwan hat geschrieben:Bei mir ging gestern wieder eine Anlage ans Netz mit 70% Regel. Da haben die Zählersetzer vom Netzbetreiber dabeigestanden und wollten das Begrenzen auf 70% sehen. Und danach bist du mit deiner geleisteten Unterschrift in der Pflicht.
Alle Änderungen danach sind Betrug und nichts Anders. Mir wäre das Risiko wegen den paar Prozent Mehrertrag zu groß und ich kann nur jedem davon abraten. Wenn ich hier die Fragen nach Umgehmöglichkeiten der Begrenzung könnte ich kot...

Hallo,
dieser Beitrag von @Taiwan erhält auch meine volle Zustimmung :!:
Gruss Win
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon buergersolar » 13.07.2012, 09:20

Taiwan hat geschrieben:Bei mir ging gestern wieder eine Anlage ans Netz mit 70% Regel. Da haben die Zählersetzer vom Netzbetreiber dabeigestanden und wollten das Begrenzen auf 70% sehen. Und danach bist du mit deiner geleisteten Unterschrift in der Pflicht.
Alle Änderungen danach sind Betrug und nichts Anders. Mir wäre das Risiko wegen den paar Prozent Mehrertrag zu groß und ich kann nur jedem davon abraten. Wenn ich hier die Fragen nach Umgehmöglichkeiten der Begrenzung könnte ich kot...
Gruß
Taiwan

Mit welcher Begründung hat der VNB das gefordert? Die Begrenzung muss schließlich erst ab 1.1.2013 in Betrieb sein. Vorher darf mit 100% eingespeist werden.

Sonnige Grüße
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon u831401 » 13.07.2012, 09:52

@buergersolar:
bei der "Anmeldung am Niederspannungsnetz" vor 14 Tagen musste ich ein "Formular "Technische Einrichtung zum Einspeisemanagement" ausfüllen mit Angabe, ob ich auf 70% abregeln will oder Einspeisemanagement machen will. Hab' die 70% fix gewählt. Entsprechend sieht die Einspeisezusage dies auch vor.

Dazu folgende Meinungsäußerung von hier:
"70% Begrenzung gewählt --> bei Inbetriebnahme einzustellen
Einspeisemanagement gewählt --> bis zur Klärung kann mit 100 % eingespeist werden"
(eeg-einspeisevertraege-f32/einspeisemanagement-t80519.html)

Was tun - vermutlich auf die paar Kröten, die bei meinen Dimesionen auf O-W-Dach in diesem Jahr noch flöten gehen könnten, einfach verzichten, auch wenn mir das aus Prinzip nicht gefällt - d.h. das EVU setzt sich qua Hühnersuppe durch.

Gruß
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Taiwan » 13.07.2012, 09:56

Es wurde sich beim Antrag schon auf die 70% Regel festgelegt. Ansonsten hätte ein Platz für einen RSE vorgehalten werden müssen. Der Netzbetreiber fordert hierfür einen freien Zählerplatz, was aber ind diesem Fall zu aufwendig gewesen wäre.
Da es sich um ein Ost/Westdach handelt ist das das eh egal. Die 70% schmerzen in diesem Fall nicht.
Ich will damit nur sagen, dass bei diesem Netzbetreiber, falls keine Vorbereitung für den später möglichen Einbau des RSE erfolgt ist, die 70% einzustellen sind.
Es ist aber bei jedem Betreiber verschieden. Ich habe jetzt Erfahrung mit 4 verschiedenen VNB`s und nicht alle sind gleich.
Es ist manchmal auch besser, nicht auf seinem Recht (wegen Peanuts) zu pochen. Da handle ich dann eher nach: Give and Take)
Gruß
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon PV-Berlin » 13.07.2012, 10:24

Bei einer 30 KWp Anlage hat man welchem Betrag p.A. im Auge wenn man sich mit einem EVU anlegt? Da würde ich mal lieber bei der Kostenabrechnung rumtricksen, das bringt dann wenigstens ein gutes Steak und wenn man erwischt wird, hat das ja auch keine Folgen. Es gibt zwei Institutionen mit denen ich mich nie anlegen wollte. BG und EVU.

Um einen konkreten Tipp für ganz Schlaue zu geben. Warum nicht Kosten zur Errichtung des Geschäftsberiebes in Ansatz bringen? Man kann ja auch jedes Angebot persönlich besprochen haben. Zudem kann ja auch ein netter Elektriker auch irgendwas als Bonus in die Kiste packen, das nicht auf der Rechnung ersichtlich ist. Oder man läßt sich bei der Gelegenheit ein Giga LAN Netz ins Haus legen. Und und.

Sorry! Da bin ich skrupellos, so etwas ist mit richtigen Partnern nicht zu finden und bringt deutlich mehr Freude! Im Bereich Immobilen mag man Rep Rechnungen, aber keine Rechnungen, die man Ewigkeiten abschreiben muss! Das muss nur plausibel sein. Steuern zu zahlen ist auch eine Art der Bestrafung.*Faulheit und von nicht vorhandenen Kreativität.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Taiwan » 13.07.2012, 10:58

D'accord :D
Gruß
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Bento » 13.07.2012, 12:46

Hallo Bürgersolar,
buergersolar hat geschrieben:
Taiwan hat geschrieben:Bei mir ging gestern wieder eine Anlage ans Netz mit 70% Regel. Da haben die Zählersetzer vom Netzbetreiber dabeigestanden und wollten das Begrenzen auf 70% sehen. Und danach bist du mit deiner geleisteten Unterschrift in der Pflicht.
Alle Änderungen danach sind Betrug und nichts Anders. Mir wäre das Risiko wegen den paar Prozent Mehrertrag zu groß und ich kann nur jedem davon abraten. Wenn ich hier die Fragen nach Umgehmöglichkeiten der Begrenzung könnte ich kot...
Gruß
Taiwan

Mit welcher Begründung hat der VNB das gefordert? Die Begrenzung muss schließlich erst ab 1.1.2013 in Betrieb sein. Vorher darf mit 100% eingespeist werden.


Mir stellt sich tatsächlich die Frage, ob nur das Einspeisemanagement nach 2013 verschoben werden soll oder auch die 70%-Regelung?

Wenn ich die Kurzmitteilungen der Clearing-Stelle lese, dann gilt wohl eindeutig beides:
"Pflicht zur Einhaltung der technischen Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 2, 3 EEG 2012 für Neuanlagen (Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2011) mit einer Leistung bis 100kW erst nach dem 31. Dezember 2012; Regelung der Anlagen im Rahmen des Einspeisemanagements erst ab dem 1. Januar 2013 möglich"
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1

Wenn ich allerdings den § 66 Abs.7 der konsolidierten Fassung des EEG 2012 lese, dann könnte man es u.U. wegen des Ausdrucks "in Verbindung mit Absatz 3" auch anders interpretieren:
"(7) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie müssen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 erst nach dem 31. Dezember 2012 einhalten. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen vor dem 1. Januar 2013 nicht nach § 11 regeln."
http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_konsol_fassung_120629_bf.pdf

Das Verhalten der Netzbetreiber kann natürlich mehrere Gründe haben:
a) Sie haben keine Ahnung von aktuellen Stand
b) Sie haben gerade erst ihre Formblätter auf die 70%-Regelung umgestellt und handeln deshalb danach
c) Das neue EEG 2012 (ab 01.04.2012) ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und daher noch nicht gültig
d) Sie sehen das nicht eindeutig geregelt (s.o.) und verfahren daher nach der "Sicherheitsvariante 70%"
Viele Grüße
Bento

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(Arnaud Desjardins)
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon Charlesto » 23.10.2012, 13:08

Hallo zusammen,

hat vielleicht schon jemand sich Gedanken darüber gemacht, gegen diese neue Regelung zu klagen?
Letztendlich - so glaube ich - gibt es doch einen Bestandsschutz hinsichtlich der Grundlagen, die für
die Entscheidung, eine PVA zu bauen, nun berührt werden. Es kann doch wohl nicht sein, dass auf diesem
Umweg jetzt die 20-jährige Garantie der Einspeisevergütung ausgehebelt wird, in dem nun einfach die Einspeiseleistung
"Par ordre du mufti" willkürlich herabgesetzt und somit in die Berechnungsgrundlagen hinsichtlich Finanzierung und Wirtschaftlichkeit eingegriffen wird.

Man sollte hier eine Interessengemeinschaft bilden, sich fachlichen Rat besorgen um dann gegen diese Regelung rechtlich vorzugehen. Ich wäre in jedem Falle
dabei.

Charles
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Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?

Beitragvon win_solar » 23.10.2012, 15:10

Charlesto hat geschrieben:hat vielleicht schon jemand sich Gedanken darüber gemacht, gegen diese neue Regelung zu klagen?
Letztendlich - so glaube ich - gibt es doch einen Bestandsschutz hinsichtlich der Grundlagen, die für
die Entscheidung, eine PVA zu bauen, nun berührt werden. Es kann doch wohl nicht sein, dass auf diesem
Umweg jetzt die 20-jährige Garantie der Einspeisevergütung ausgehebelt wird, in dem nun einfach die Einspeiseleistung
"Par ordre du mufti" willkürlich herabgesetzt und somit in die Berechnungsgrundlagen hinsichtlich Finanzierung und Wirtschaftlichkeit eingegriffen wird.
Man sollte hier eine Interessengemeinschaft bilden, sich fachlichen Rat besorgen um dann gegen diese Regelung rechtlich vorzugehen. Ich wäre in jedem Falle
dabei.

Hallo Charles,
ich verstehe nicht wirklich warum du klagen möchtest? :?
Die 70%-Regel betrifft nur Anlagen, welche ab dem 1.Januar 2012 in Betrieb genommen wurden und seitdem ist diese Regel bekannt!
Gruss Win
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2,7kWp Suntech STP225/Solarmax 3000S seit 2010
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