Taiwan hat geschrieben:Wenn ich hier die Fragen nach Umgehmöglichkeiten der Begrenzung könnte ich kot...
Gruß
Taiwan
Und nicht nur Du
Gruß
Martin
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Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?Moderator: Mod-Team Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Und nicht nur Du Gruß Martin 6 KWp Isofoton I-159 seit 6/2003 - 11,2 KWp Sunways solarlog-home0.de/themar-72181 - 20KWp Sunpower solarlog-home4.de/themar - 42,84 KWp SUNPOWER 210WHT SMA WR 5/6/09 solarlog-home4.de/themar-88630 - 40,8 KWp Winaico PVI Trio
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Hallo, dieser Beitrag von @Taiwan erhält auch meine volle Zustimmung Gruss Win 2,4kWp BPsolar BP275F/Sunways NT2500 seit 2000
4,2kWp Heckert HS-PXL-210/Sunways NT3700 seit 2008 5,5kWp Axitec AC230P/Solarmax 6000S seit 2009 2,7kWp Suntech STP225/Solarmax 3000S seit 2010 2,2kWp Schott PolyProtect 180/SMA SB3800 (vorüberg.) seit 2011
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Mit welcher Begründung hat der VNB das gefordert? Die Begrenzung muss schließlich erst ab 1.1.2013 in Betrieb sein. Vorher darf mit 100% eingespeist werden. Sonnige Grüße 25,2 kWp
144 x Sharp NT175E1, 3 x SMA SMC8000TL, 1 x SMA WebBox mit GSM-Modem Süd-West, Neigung 10° Erträge im SunnyPortal Mein Stromanbieter: naturstrom Mein Druckerpapier: Recyclingpapier (spart jede Menge: Energie, Wasser und Holz)
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
@buergersolar:
bei der "Anmeldung am Niederspannungsnetz" vor 14 Tagen musste ich ein "Formular "Technische Einrichtung zum Einspeisemanagement" ausfüllen mit Angabe, ob ich auf 70% abregeln will oder Einspeisemanagement machen will. Hab' die 70% fix gewählt. Entsprechend sieht die Einspeisezusage dies auch vor. Dazu folgende Meinungsäußerung von hier: "70% Begrenzung gewählt --> bei Inbetriebnahme einzustellen Einspeisemanagement gewählt --> bis zur Klärung kann mit 100 % eingespeist werden" (eeg-einspeisevertraege-f32/einspeisemanagement-t80519.html) Was tun - vermutlich auf die paar Kröten, die bei meinen Dimesionen auf O-W-Dach in diesem Jahr noch flöten gehen könnten, einfach verzichten, auch wenn mir das aus Prinzip nicht gefällt - d.h. das EVU setzt sich qua Hühnersuppe durch. Gruß 24 Aleo S03 (West) 8 Sanyo HIT250 (Ost), 3 SolarMax 2000S
20 m² Solarthermie
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Es wurde sich beim Antrag schon auf die 70% Regel festgelegt. Ansonsten hätte ein Platz für einen RSE vorgehalten werden müssen. Der Netzbetreiber fordert hierfür einen freien Zählerplatz, was aber ind diesem Fall zu aufwendig gewesen wäre.
Da es sich um ein Ost/Westdach handelt ist das das eh egal. Die 70% schmerzen in diesem Fall nicht. Ich will damit nur sagen, dass bei diesem Netzbetreiber, falls keine Vorbereitung für den später möglichen Einbau des RSE erfolgt ist, die 70% einzustellen sind. Es ist aber bei jedem Betreiber verschieden. Ich habe jetzt Erfahrung mit 4 verschiedenen VNB`s und nicht alle sind gleich. Es ist manchmal auch besser, nicht auf seinem Recht (wegen Peanuts) zu pochen. Da handle ich dann eher nach: Give and Take) Gruß Taiwan
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Bei einer 30 KWp Anlage hat man welchem Betrag p.A. im Auge wenn man sich mit einem EVU anlegt? Da würde ich mal lieber bei der Kostenabrechnung rumtricksen, das bringt dann wenigstens ein gutes Steak und wenn man erwischt wird, hat das ja auch keine Folgen. Es gibt zwei Institutionen mit denen ich mich nie anlegen wollte. BG und EVU.
Um einen konkreten Tipp für ganz Schlaue zu geben. Warum nicht Kosten zur Errichtung des Geschäftsberiebes in Ansatz bringen? Man kann ja auch jedes Angebot persönlich besprochen haben. Zudem kann ja auch ein netter Elektriker auch irgendwas als Bonus in die Kiste packen, das nicht auf der Rechnung ersichtlich ist. Oder man läßt sich bei der Gelegenheit ein Giga LAN Netz ins Haus legen. Und und. Sorry! Da bin ich skrupellos, so etwas ist mit richtigen Partnern nicht zu finden und bringt deutlich mehr Freude! Im Bereich Immobilen mag man Rep Rechnungen, aber keine Rechnungen, die man Ewigkeiten abschreiben muss! Das muss nur plausibel sein. Steuern zu zahlen ist auch eine Art der Bestrafung.*Faulheit und von nicht vorhandenen Kreativität. Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
D'accord
Gruß Taiwan
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Hallo Bürgersolar,
Mir stellt sich tatsächlich die Frage, ob nur das Einspeisemanagement nach 2013 verschoben werden soll oder auch die 70%-Regelung? Wenn ich die Kurzmitteilungen der Clearing-Stelle lese, dann gilt wohl eindeutig beides: "Pflicht zur Einhaltung der technischen Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 2, 3 EEG 2012 für Neuanlagen (Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2011) mit einer Leistung bis 100kW erst nach dem 31. Dezember 2012; Regelung der Anlagen im Rahmen des Einspeisemanagements erst ab dem 1. Januar 2013 möglich" http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1 Wenn ich allerdings den § 66 Abs.7 der konsolidierten Fassung des EEG 2012 lese, dann könnte man es u.U. wegen des Ausdrucks "in Verbindung mit Absatz 3" auch anders interpretieren: "(7) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie müssen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 erst nach dem 31. Dezember 2012 einhalten. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen vor dem 1. Januar 2013 nicht nach § 11 regeln." http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_konsol_fassung_120629_bf.pdf Das Verhalten der Netzbetreiber kann natürlich mehrere Gründe haben: a) Sie haben keine Ahnung von aktuellen Stand b) Sie haben gerade erst ihre Formblätter auf die 70%-Regelung umgestellt und handeln deshalb danach c) Das neue EEG 2012 (ab 01.04.2012) ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und daher noch nicht gültig d) Sie sehen das nicht eindeutig geregelt (s.o.) und verfahren daher nach der "Sicherheitsvariante 70%" Viele Grüße
Bento Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Hallo zusammen,
hat vielleicht schon jemand sich Gedanken darüber gemacht, gegen diese neue Regelung zu klagen? Letztendlich - so glaube ich - gibt es doch einen Bestandsschutz hinsichtlich der Grundlagen, die für die Entscheidung, eine PVA zu bauen, nun berührt werden. Es kann doch wohl nicht sein, dass auf diesem Umweg jetzt die 20-jährige Garantie der Einspeisevergütung ausgehebelt wird, in dem nun einfach die Einspeiseleistung "Par ordre du mufti" willkürlich herabgesetzt und somit in die Berechnungsgrundlagen hinsichtlich Finanzierung und Wirtschaftlichkeit eingegriffen wird. Man sollte hier eine Interessengemeinschaft bilden, sich fachlichen Rat besorgen um dann gegen diese Regelung rechtlich vorzugehen. Ich wäre in jedem Falle dabei. Charles 10 kWp-Anlage, 41 Module von Solarwatt polykristallin 235Wp, Wechselrichter SolarMax, Dachfläche 38° - Dachfläche Süd - Anlage mit Eigenverbrauch -
.... isch geschraubt ... dann bssss! ... jetzt dunkel – Warum?
Re: Die "70-Prozent-Regelung" der Einspeiseleistung?
Hallo Charles, ich verstehe nicht wirklich warum du klagen möchtest? Die 70%-Regel betrifft nur Anlagen, welche ab dem 1.Januar 2012 in Betrieb genommen wurden und seitdem ist diese Regel bekannt! Gruss Win 2,4kWp BPsolar BP275F/Sunways NT2500 seit 2000
4,2kWp Heckert HS-PXL-210/Sunways NT3700 seit 2008 5,5kWp Axitec AC230P/Solarmax 6000S seit 2009 2,7kWp Suntech STP225/Solarmax 3000S seit 2010 2,2kWp Schott PolyProtect 180/SMA SB3800 (vorüberg.) seit 2011
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