News über Photovoltaik und Solarstrom
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von jodl » 03.10.2011, 17:36
gunnar_kaestle hat geschrieben:jodl hat geschrieben:Herrvolt hat geschrieben:Dir wurde doch eine Einspeisezusage gemacht, denn ohne die wirst du wohl kaum die Anlage aufgebaut haben.
für 3,5 kW? da könnte ich mir nicht vorstellen, warum...
Weil das nicht nur Du bist, sondern eine halbe Million anderer Dachbesitzer auch. Kleinvieh macht auch Mist und wenn alle gleichzeitig Mist bauen dann kracht das System zusammen.
aha und meine 3,5 kW reißen das jetzt heraus da bin ich schon froh daß ich diesen Beitrag leisten kann und daß dann im Fall des Falles, wegen meiner 3,5 kW das System NICHT zusammenkracht gunnar_kaestle hat geschrieben:Prinzipiell ist die Übergangsregel vom April eine freiwilige Vereinbarung und VDE 4105 hat eine Übergangsfrist bis zum Januar 2012. Allerdings kann jeder Netzbetreiber zum Schutz des Systems auch selber aktiv werden. Wenn er nun meint, er lässt nur saubere Anlagen an sein Netz, dann ist es IMHO sein gutes Recht.
so wie ich das sehe, ist es ja für mich auch kein Nachteil meinetwegen auch von 30 bis 70 Hertz, damit das System ja nicht zusammenkracht allerdings ist das auch keine Antwort auf meine Frage nach den rechtlichen Grundlagen "Wenn er nun meint" ist ja genau das was ich glaube wie das zustandekommt und was meinst du mit "saubere Anlagen"? sind jetzt alle Anlagen die bisher gebaut wurden etwa unsauber oder schmutzig, nur weil die Netzbetreiber dieses Abschaltproblem jahrelang unterschätzt oder ignoriert haben? außerdem frage ich mich dann schon, wenn die Abschaltung bei 50,2 Hz problematisch wäre, was dann eine Erhöhung auf gleich 51,5 Hz bringen sollte?
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von Herrvolt » 03.10.2011, 17:43
Es gibt jetzt drei Möglichkeiten für Dich: Die erste hier die Lösung zu suchen, was aber wenig Sinn macht. (Du hast noch nicht mal den Link welchen ich eingebaut habe erwähnt) Die zweite: Du bist sicher dass Du im Recht bist, dann ziehe vor einen Richter und besorge Dir ein Urteil. Die dritte: Sprich mit deinem EVU ob Sie eine Ausnahme machen, wenn nicht lasse den WR umparametrieren. Eine vierte Variante fällt mir nicht ein. 
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von jodl » 03.10.2011, 18:18
Herrvolt hat geschrieben:Es gibt jetzt drei Möglichkeiten für Dich: Die erste hier die Lösung zu suchen, was aber wenig Sinn macht. (Du hast noch nicht mal den Link welchen ich eingebaut habe erwähnt)
nach einer Lösung habe ich ja auch nicht gefragt, sondern nach der rechtlichen Grundlage dieser Vorgabe durch den Netzbetreiber dein Link hilft da nicht weiter, die TAB von eon edis werden eon Bayern kaum interessieren Herrvolt hat geschrieben:Die zweite: Du bist sicher dass Du im Recht bist, dann ziehe vor einen Richter und besorge Dir ein Urteil.
super Tip, danke! Herrvolt hat geschrieben:Die dritte: Sprich mit deinem EVU ob Sie eine Ausnahme machen, wenn nicht lasse den WR umparametrieren.
die Frage ist doch, Ausnahme wovon? Herrvolt hat geschrieben:Eine vierte Variante fällt mir nicht ein. 
Mir schon: eine Möglichkeit wäre, überhaupt nichts zu tun bisher ist auch noch niemand vom Netzbetreiber vorbeigekommen und wollte die Abschaltfrequenzen meiner Wechselrichter überprüfen und sollte wirklich das europäische Verbundnetz wegen meines Wechselrichters in die Knie gehen, hab ich ja immer noch eine Haftpflichtversicherung 
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von gunnar_kaestle » 03.10.2011, 22:54
jodl hat geschrieben:sind jetzt alle Anlagen die bisher gebaut wurden etwa unsauber oder schmutzig, nur weil die Netzbetreiber dieses Abschaltproblem jahrelang unterschätzt oder ignoriert haben?
außerdem frage ich mich dann schon, wenn die Abschaltung bei 50,2 Hz problematisch wäre, was dann eine Erhöhung auf gleich 51,5 Hz bringen sollte? Wirkleistungseinspeisung bei Überfrequenz @ EON BayernDie Frist zur Einhaltung der Übergangsregelung wurde nach meinem Kenntnisstand vom 1.4 auf den 1.7 verschoben. Die Abschaltung bei 51,5 Hz gilt nur bei der Rampenreduktion. Die Alternative mit der Verstellung der Abschaltgrenze verteilt sich natürlich auf das ganze Intervall von 50,2-51,5 Hz. Das steht auch so in dem Papier oben. Gruß, Gunnar
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von Elektron » 02.12.2011, 16:04
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von Sonnenfinsternis » 05.12.2011, 02:28
Jetzt mal ein ganz anderes 'Problem' - aber vielleicht sehe ich da auch nur Gespenster: Könnte es demnächst nicht auch den Fall geben, dass PVA-Besitzer umrüsten wollen? Nach den aktuellen Vorschlägen sollen ja ältere Anlagen unter 10 kWp von der Umrüstpflicht ausgenommen werden. Sind diese also nicht umgerüstet (die restlichen Anlagen in der jeweiligen Gegend aber schon) dann würden diese ja bei Überschreitungen der 50,2Hz abschalten, während andere Anlagen noch weiter einspeisen. Diese 50,2Hz-Abschaltungen werden ja aber nicht vergütet, hier würde also im Vergleich zu nachgerüsteten Anlagen ein finanzieller Verlust entstehen. Ich hatte ja immer gedacht, dass ich in meinem Teilnetz (~200 Hütten mit ~500 Bewohnern sowie in Summe keine 30 kWp an PV-Anlagen auf den Dächern) vor irgendwelchen technischen Ferkeleien geschützt wäre - bei der Frequenz scheint das nun aber scheinbar nicht so zu sein ... Sonnenfinsternis
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von buergersolar » 05.12.2011, 07:10
Wann ist denn das letzte Mal die Frequenz so hoch angestiegen? 50,2 Hz ist schon ne Menge Holz im europäischen Verbund. Normalerweise sind die Schwankungsbreiten da um eine Zehnerpotenz kleiner. Also über 50,05 sieht man selten.
Wenn das dann tatsächlich einmal in 10 Jahren passiert, ist der Verlust durch entgangene Einspeisevergütung auf jeden Fall geringer als eine vorzeitige Umrüstung kostet. Macht der WR irgendwann eh den Abgang, ist natürlich einer einzusetzen, der den aktuellen Richtlinien entspricht.
Sonnige Grüße
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von jodl » 05.12.2011, 09:09
buergersolar hat geschrieben:Wann ist denn das letzte Mal die Frequenz so hoch angestiegen? 50,2 Hz ist schon ne Menge Holz im europäischen Verbund. Normalerweise sind die Schwankungsbreiten da um eine Zehnerpotenz kleiner. Also über 50,05 sieht man selten.
Wenn das dann tatsächlich einmal in 10 Jahren passiert, ist der Verlust durch entgangene Einspeisevergütung auf jeden Fall geringer als eine vorzeitige Umrüstung kostet. Macht der WR irgendwann eh den Abgang, ist natürlich einer einzusetzen, der den aktuellen Richtlinien entspricht.
Sonnige Grüße
also ich habe meine zwei Wechselrichter jetzt auf 51,5 Hz umgestellt wegen Überfrequenz schalten die jedenfalls nie mehr ab Kosten sind keine angefallen obs was bringt ?
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von orfix » 10.12.2011, 10:26
hallo, der "Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V." <jung@sfv.de> schreibt
"Solarstromanlagen mit einer Leistung über 10 kW und einem Inbetriebnahmedatum ab 2005 bis April 2010 müssen demnächst umgerüstet werden."
betreibe meine PV anlage seit 2002, wäre also nicht betroffen, ist das richtig?
mfg
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von buergersolar » 10.12.2011, 13:02
orfix hat geschrieben:betreibe meine PV anlage seit 2002, wäre also nicht betroffen, ist das richtig?
Richtig. Sonnige Grüße
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