Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon superhaase » 19.09.2011, 17:47

batome hat geschrieben:Möchtest du dem Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 3 S 21/08) und dem zuständigen Richter, sowie Gutachter etc. "Dummsprech" vorwerfen?

Nein, aber DIr, weil Du solche speziellen, extrem seltenen Einzelfälle verallgemeinerst und eine baurechtliche Genehmigung forderst. ;)
Das ist völlig neben der Kapp. Dummsprech eben.

Es war hier ein extrem spezieller Fall in Heidelberg, der auch eine unüblich montierte Anlage betraf.
Wäre sie in gewöhlicher Weise montiert gewesen, wäre die Klage wohl erfolglos geblieben und diese harmlose Beeinträchtigung von 0,5 h "Blendung" wären hinzunehmen gewesen.
Aber das hast Du alles natürlich geflissentlich überlesen.

Fakt ist, dass es extrem selten überhaupt zu "Blendungen" kommt.
Und es ist durchaus fraglich, ob viele Richtier so entscheiden würden.
Es wird einem als Nachbar ansonsten auch wesentlich mehr als "zu duldende Beeinträchtigung" zugemutet.

ciao,
sh
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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon solarlux » 21.09.2011, 20:47

superhaase hat geschrieben:Es war hier ein extrem spezieller Fall in Heidelberg, der auch eine unüblich montierte Anlage betraf.



Was soll denn das für eine "unübliche" Montage gewesen sein? Gibt es davon Bilder?
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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon IBT » 24.09.2011, 13:10

Hallo zusammen,
um die Spekulationen zur Blendung von Photovoltaikanlagen mal etwas aus der Diskussion zu nehmen…
Ich betreibe ein spezialisiertes Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Licht und Beleuchtungstechnik und wir erstellen seit einigen Jahren neben Lichtplanungen, Gutachten und Messungen zu künstlichem Licht usw. u.a. auch Lichtemissions- oder Lichtimmissionsgutachten und -optimierungen zu Sonnenlichtreflexionen. Dies betrifft – wie hier irgendwo schon richtig bemerkt wurde - auch Glasfassaden, glänzende Dachflächen, Gewächshäuser usw.
Das Thema hat bei Photovoltaikanlagen stark zugenommen. Hier sind wir hauptsächlich für Errichter und Betreiber im Rahmen von Genehmigungsverfahren, aber auch in Gerichtsprozessen bei Klagen gegen unsachgemäß installierte und blendende Photovoltaikanlagen – derzeit in Deutschland und in der Schweiz – tätig.

Mal auf den Punkt gebracht: Photovoltaikanlagen können ganz erheblich blenden.
Das ist ein recht komplexer Sachverhalt, den man sich ohne Modelle usw. nur schwer klarmachen kann. Ob und in welchem Maße das passiert kann man sehr gut im Vorfeld anhand der Daten zur geometrischen Situation und den Reflexionsdaten der reflektierenden Fläche berechnen.
Betroffen sind hier in der Regel die tieferen Sonnenstände vormittags und nachmittags.
Die Reflexleuchtdichten, die wir da messen oder rechnerisch ermitteln, liegen bei kristallinen Modulen mit Standard-Solarglas meist um den Faktor 50 … 300 über der Grenze der Absolutblendung des menschlichen Auges. Bei Dünnschichtmodulen kann das noch deutlich mehr sein.
Die Zeiten des Auftretens der Blendung variieren abhängig von der Situation stark: von wenigen Minuten am Tag für einige Tage im Jahr bis zu mehreren Stunden am Tag über einen Großteil des Jahres. Wir hatten auch schon Extremfälle, in denen das ganzjährig für 2-3h nachmittags, also in der Zeit, in der man manchmal auch auf der Terrasse sitzen will, auftrat.
Die Gerichte bewerten das im Streifall recht unterschiedlich, entscheiden aber teilweise auch auf Abstellung der Störung.
Eine solche Reflexion kann durch die Schrägstellung der Module übrigens auch nach unten gehen und tiefer liegende Immissionsorte betreffen.
Es gibt aber auch viele Situationen, die diesbezüglich völlig unkritisch sind.
In Sachsen wurde in den letzten Tagen per einstweiliger Verfügung eine Photovoltaikanlage neben der A14 mit Netzgewebe abgedeckt, um die den Straßenverkehr gefährdenden Blendreflexionen auf der Autobahn zu vermeiden. Angeblich lag hier sogar ein Blendgutachten vor. Weshalb die Anlage dann trotzdem so gebaut wurde wissen wir nicht.

Das ist also eine Sache, die nicht nur exotische Einzelfälle betrifft und die bei der Planung einer Photovoltaikanlage bzw. schon bei der Auswahl des Geländes oder Daches beachtet werden sollte.

Gruß
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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon hildefeuer » 03.10.2011, 12:20

Nein, PV-Anlagen sind genehmigungsfrei. Das einzige was bedacht werden muss, ist die Farbe der Dacheindeckung. Da aber die Dachpfannen drauf bleiben und die Module oberhalb des Daches sind kann auch dies nicht greifen. Wir alle kennen die Gerichtsurteile: Rote Dacheindeckung vorgeschrieben ist rechts-unwirksam. In Deutschland müssen Farben in der RAL Farbscala angegeben werden. Eine Solaranlage zur Heizung und Warmwasserbereitung ist ja auch genehmigungsfrei.
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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon Weidemann » 03.10.2011, 18:35

hildefeuer hat geschrieben:Nein, PV-Anlagen sind genehmigungsfrei.

Sagst du das jetzt bloß so daher, oder hast du belastbare Informationen? Falls nein, glaube ich den Solarthemen mehr als dir, nichts für ungut ;-)
sonnige Grüße,
-Weidemann-
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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon Lux » 03.10.2011, 20:35

Moin, zusammen.

Diese Woche flatterte mir ein Verkaufsprospekt unserer Gemeinde (BaWü) für ein neu erschlossenes Wohnbaugebiet in's Haus.
Darin wird ausdrücklich erwähnt, dass Solarthermie und PV erlaubt sind.
Ich frage mich, ob diese Erwähnung überhaupt nötig ist.

Gruß Lux
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Re: Baurecht: PV derzeit faktisch nicht genehmigbar!

Beitragvon jodl » 03.10.2011, 21:05

hildefeuer hat geschrieben:Nein, PV-Anlagen sind genehmigungsfrei. ... Eine Solaranlage zur Heizung und Warmwasserbereitung ist ja auch genehmigungsfrei.

das stimmt nicht, und das heißt noch lange nicht, daß man sie überall hinbauen und betreiben darf

hildefeuer hat geschrieben:Das einzige was bedacht werden muss, ist die Farbe der Dacheindeckung. Da aber die Dachpfannen drauf bleiben und die Module oberhalb des Daches sind kann auch dies nicht greifen. Wir alle kennen die Gerichtsurteile: Rote Dacheindeckung vorgeschrieben ist rechts-unwirksam. In Deutschland müssen Farben in der RAL Farbscala angegeben werden.

das ist jetzt aber richtiger Käse
kannst du da eine Quelle angeben?
ich kenne nämlich diese Gerichtsurteile nicht
und wo steht das mit der "RAL Farbscala"?
jodl
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