batome hat geschrieben:Möchtest du dem Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 3 S 21/08) und dem zuständigen Richter, sowie Gutachter etc. "Dummsprech" vorwerfen?
Nein, aber DIr, weil Du solche speziellen, extrem seltenen Einzelfälle verallgemeinerst und eine baurechtliche Genehmigung forderst.
Das ist völlig neben der Kapp. Dummsprech eben.
Es war hier ein extrem spezieller Fall in Heidelberg, der auch eine unüblich montierte Anlage betraf.
Wäre sie in gewöhlicher Weise montiert gewesen, wäre die Klage wohl erfolglos geblieben und diese harmlose Beeinträchtigung von 0,5 h "Blendung" wären hinzunehmen gewesen.
Aber das hast Du alles natürlich geflissentlich überlesen.
Fakt ist, dass es extrem selten überhaupt zu "Blendungen" kommt.
Und es ist durchaus fraglich, ob viele Richtier so entscheiden würden.
Es wird einem als Nachbar ansonsten auch wesentlich mehr als "zu duldende Beeinträchtigung" zugemutet.
ciao,
sh






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