Montagezeit eingrenzbar bei Montage inklusive?

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Montagezeit eingrenzbar bei Montage inklusive?

Beitragvon New Way » 25.11.2007, 19:22

Hallo Ihr,

wir ärgern uns grad bei der Montage. Zieht sich hin wie Kaugummi - uns sind die Hände gebunden und das Wetter ist auch noch schlecht.
- Uns gehts speziell auch um die Einspeisung noch in 2007
- Welche Rechte und Möglichkeiten gibts es?

Sind natürlich auch neu auf dem Gebiet.

Wir möchten ganz einfach, dass anderen nicht auch dasselbe passiert und aus unserem Beitrag lernen können. :evil: :evil:
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Re: Montagezeit eingrenzbar bei Montage inklusive?

Beitragvon Wolkenvertreiber » 25.11.2007, 19:30

New Way hat geschrieben: Zieht sich hin wie Kaugummi - uns sind die Hände gebunden und das Wetter ist auch noch schlecht.


...mal überlegt, dass sich die Montage vieleicht wegen des Wetters so hinzieht... :idea:
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Beitragvon New Way » 25.11.2007, 19:51

Scherzkeks:

Das Wetter mal außer Betracht gelassen. Wielange darf sich ein Fa. Zeit lassen?
Wir mußten Vorkasse für die Module leisten. Und wollen endlich einspeisen.
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Beitragvon Betatester » 25.11.2007, 19:56

Um welche Grösse handelt es sich den bei deiner Anlage ?
"Normale" Aufdachanlage oder etwas komplizierter ?

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Beitragvon Wolkenvertreiber » 25.11.2007, 19:57

New Way hat geschrieben:Scherzkeks:
Das Wetter mal außer Betracht gelassen. Wie lange darf sich ein Fa. Zeit lassen?
Wir mußten Vorkasse für die Module leisten. Und wollen endlich einspeisen.


...das hängt von der Größe der Anlage ...
...und (....nenn mich nicht wieder Scherzkeks :twisted: ) auch vom Wetter ab...
...Bei Schnee, Regen, Wind turnt man nicht so auf dem Dach rum wie im Sommer...
...und wir haben nun mal kein Sommer...

Also ein paar nähere Angaben solltest du schon machen...
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Beitragvon suedwestsonne » 25.11.2007, 20:02

New Way hat geschrieben:Scherzkeks:



Ich finde auch das man als zweiten Beitrag in einem Forum, wenn man ernsthaft an Informationen interresiert ist, sich gewählter ausdrücken sollte.

Gruß Mario
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Re: Montagezeit eingrenzbar bei Montage inklusive?

Beitragvon harlekin12 » 25.11.2007, 20:47

Hallo New Way,

New Way hat geschrieben:- Welche Rechte und Möglichkeiten gibts es?

Welche Rechte Du als Auftraggeber hast sollte eigentlich in Deinem Kaufvertrag oder VOB-Bauvertrag geregelt sein, den Du hoffentlich abgeschlossen hast :?: :!:
In meinem Vertrag wurde mir gleich von der Installationsfirma eine Frist von zwei Wochen angeboten - bei Bauzeiten darüber hinaus hätte es eine Ausfallentschädigung gegeben deren Höhe ebenfalls vertraglich geregelt war.

Gruss
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Beitragvon luckshome » 25.11.2007, 21:25

Naja...ich wil nicht hoffen dass ich wegen Urheberrechete in den Bau gehe...aber...
:!: :!: :!: :!: VOB/B :!: :!: :!:

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
§ 5 VOB/BAusführungsfristen

1.
1.

Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
2.
2.

Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist dem Auftraggeber anzuzeigen.
3.
3.

Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können, muss der Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen.
4.
4.

Verzögert der Auftragnehmer den Beginn der Ausführung, gerät er mit der Vollendung in Verzug, oder kommt er der in Nummer 3 erwähnten Verpflichtung nicht nach, so kann der Auftraggeber bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz nach § 6 Nr. 6 verlangen oder dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3).


:!: :!: :!:

Interessant hierbei 4/4....



Aber am besten ist immer noch mit dem Betrieb mal sprechen..


MfG

Heinz
29,90Kw/p + 22,0kw/p + 24,0 kw/p + 23,4 kw/p + 43,17 kw/p + 32,11 kw/p + 63 kw/p + 72,90 + 346,80+ 23,90 + 12,42 + 280/2 + 500 / 2 + 501/3 + 232 /3 = 1.326,93 kw/p bestehend aus KC130GTH-2 , KC 200 GTH-2, FS,Trina Solar, Canadian Solar
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Beitragvon Zentralschmiertechnik » 25.11.2007, 22:08

Spielt das überhaupt noch eine Rolle-Die VOB einmal ausser Acht gelassen-ob Ihr im Dezember 2007 oder Jan/Febr. 2008 an das Netz geht.
Auf zwanzig Jahre gerechnet weniger als 1% Verlust.
Dann kann man auch die 5% Degradation fast vergessen!
Schade ist nur ,dass Ihr in 2007 die Module wahrscheinlich sehr teuer eingekauft habt. Im Jan/Febr. wird es wohl etwas billiger werden . Überhang beim Grosshändler.

Gruss

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Beitragvon New Way » 25.11.2007, 22:08

Lieber luckshome oder Heinz,

danke Dir für Deine tolle Arbeit. Tolle Antwort.

Es handelt sich bei uns um drei Dächer.

Gibts das bei Handwerkern noch, dass Sie an sonnigen Tagen AUCH
SAMSTAGS arbeiten. Könnt Ihr mir Beispiele nennen.

Danke für Euren redlichen Beiträge.
New Way
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