Alles über Photovoltaik Module...
Moderator: Mod-Team
von wavesport » 10.01.2012, 18:21
Meine Frage bezieht sich auf die Leistungsgarantie der Modulhersteller. Die Leistungsgarantie liegt bei vielen Herstellern bei bis zu 25 Jahren. Welche Erfahrungen gibt es in Bezug auf die Leistungsgarantie? Was passiert, wenn ein Modulhersteller insolvent wird? Wie kann ich einen Leistungsverlust überhaupt feststellen? Wer ist der Ansprechpartner bei der Leistungsgarantie, Hersteller oder Lieferant? Gibt es von Modulherstellern irgendwelche Absicherungen für die Leistungsgarantie, dass diese auch über diese langen Zeiträume von bis zu 25 Jahre auch erfüllt werden kann? Gerne erwarte ich eure Nachrichten zu diesem Thema. Gruss Peter
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von open source energy » 10.01.2012, 20:15
Meine ehrliche Meinung... Die Garantie hilft maximal bei Totalausfall, alles andere ist bei Anlagen kleiner 30kWp nicht durchsetzbar. ACHTUNG es ist eine Produktgarantie mit der Nachweispflicht auf Seiten des Kunden! Aber mal anders gefragt... Welche Garantie hast DU bei Deinen Fenstergläsern auf den Dämmwert? Wie muss der Dämmwert nach 5 Jahren sein? Wie groß war der GENAUE Dämmerwert bei der Auslieferung der Gläser? Wie Du hast keine Dokumentation... Kleiner Scherz...
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von phoenixx2007 » 10.01.2012, 22:15
wavesport hat geschrieben:Meine Frage bezieht sich auf die Leistungsgarantie der Modulhersteller. Die Leistungsgarantie liegt bei vielen Herstellern bei bis zu 25 Jahren. Welche Erfahrungen gibt es in Bezug auf die Leistungsgarantie? Was passiert, wenn ein Modulhersteller insolvent wird? Wie kann ich einen Leistungsverlust überhaupt feststellen? Wer ist der Ansprechpartner bei der Leistungsgarantie, Hersteller oder Lieferant? Gibt es von Modulherstellern irgendwelche Absicherungen für die Leistungsgarantie, dass diese auch über diese langen Zeiträume von bis zu 25 Jahre auch erfüllt werden kann? Gerne erwarte ich eure Nachrichten zu diesem Thema. Gruss Peter
Guten Abend Peter. Leistungsgarantien sind nur Hersteller-Kulanzen  Man hat also keinen Rechtsanspruch darauf! Der Modulhersteller kann diese Gewähren, muß aber nicht. Zudem ist der PVA-Betreiber in der Beweispflicht  Und wie will man dies beweisen? Und wenn, dann sehr teuer und somit bei kleinen Anlagen nicht Rentabel. a) Festzustellen wär der Leistungsverlust mit nen Datenlogger inkl. Globalstrahlungssensor. b) Flashliste der neuen und Problem - Module Als Ansprechpartner sollte man immer seinen Solateur heran ziehen. Der wendet sich dann an den Hersteller!! Damit ist es sehr wichtig einen eindeutigen Ansprechpartner zu haben Hat man über eine PVA-Vertriebsfirma eingekauft wird man möglicherweise in der zuständigkeit umher verwiesen! (Vermittler - PV-Vertrieb - Elektro/Dachdecker Subunternehmer) Manche Hersteller haben einen Absicherer. Hier gabs aber schon fälle bei dehnen der Kunde keinen Euro im eigenen Schadensfall zu sehen bekam. Der Absicher war warscheindlich nur Werbezweck des Herstellers Für kleinere PVA's kann man diese Leistungsgarantienen immer als wertlos ansehen. Auch Großinvestoren haben sich an Leistungsgarantien schon die Zähne ausgebissen! Zum Beispiel Denkt der Chinahersteller GS-Solar bis heute nicht seine Großkunden zu entschädigen trotz eigenen Garantiegeber für die Leistungsgarantie. Leistungsgarantien sind erst mal nur Werbung vom Modulhersteller, erwarten darf der PVA-Betreiber nichts Der Phoenixx
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von Bento » 10.01.2012, 23:14
Hallo Phoenixx, phoenixx2007 hat geschrieben:Leistungsgarantien sind nur Hersteller-Kulanzen  Man hat also keinen Rechtsanspruch darauf!
Das würde ich so nicht stehen lassen wollen, weil es m.E. verwirrt. 1) Leistungsgarantien sind immer noch Garantien und keine (unverbindliche Kulanz). 2) Man hat sehrwohl einen Rechtsanspruch darauf, dass die garantierte Leistung eingehalten wird. Die Probleme liegen aber woanders: - Es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers und dort existieren üblicherweise viele Einschränkungen. - Der Betreiber muss den übermäßigen Leistungsverlust für jedes Modul nachweisen, d.h. er muss schon mal im Besitz der Flashliste sein und das verdächtige Modul auf seine Kosten demontieren, ins Labor schaffen und überprüfen lassen. Allein diese Aktion wird u.U. teurer sein als ein neues Modul. Ach ja, wiedermontieren darf er auch noch auf seine Kosten und ob er das neue Modul kostenfrei zugeschickt bekommt oder nicht, darf er ebenfalls den Garantiebedingungen entnehmen. Was jetzt passiert, wenn das Labor keinen garantierelevanten Leistungsverlust feststellt, kann man sich denken. - Ob der Garantiegeber zum Zeitpunkt des Garantiefalls noch existiert, steht in den Sternen. - Ob der Garantiegeber sich trotz Eintritt eines Garantiefalls dann tatsächlich ohne Weiteres zum Umtausch bereit erklärt, steht ebenfalls in den Sternen. Ich möchte den Betreiber sehen, der im Ernstfall einen chinesischen NO-Name-Hersteller in Peking auf Ersatz eines neuen Moduls verklagt  Allein die Dolmetscherhonorare würden den Streitwert um ein Vielfaches toppen. @Peter: Ich schließe mich da der Mehrheitsmeinung an (gib mal als Suchbegriff: "Leistungsgarantie" ein), dass eine Leistungsgarantie zwar besser als nichts ist, aber häufig völlig überbewertet wird. Heute geben ja eigentlich alle Hersteller eine Leistungsgarantie. Ob das jetzt z.B. 90 % nach 20 oder 25 Jahren sind, sollte nicht das erstrangige Argument beim Kauf sein. Vielleicht kann sich ja mal ein "Einfamilienhausbetreiber" melden, der schon mal eine Ertragsgarantie durchsetzen konnte. Ich wäre gespannt.
Viele Grüße Bento
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von phoenixx2007 » 11.01.2012, 06:25
Bento hat geschrieben:Hallo Phoenixx, phoenixx2007 hat geschrieben:Leistungsgarantien sind nur Hersteller-Kulanzen  Man hat also keinen Rechtsanspruch darauf!
Das würde ich so nicht stehen lassen wollen, weil es m.E. verwirrt. 1) Leistungsgarantien sind immer noch Garantien und keine (unverbindliche Kulanz). 2) Man hat sehrwohl einen Rechtsanspruch darauf, dass die garantierte Leistung eingehalten wird. Die Probleme liegen aber woanders: - Es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers und dort existieren üblicherweise viele Einschränkungen. - Der Betreiber muss den übermäßigen Leistungsverlust für jedes Modul nachweisen, d.h. er muss schon mal im Besitz der Flashliste sein und das verdächtige Modul auf seine Kosten demontieren, ins Labor schaffen und überprüfen lassen. Allein diese Aktion wird u.U. teurer sein als ein neues Modul. Ach ja, wiedermontieren darf er auch noch auf seine Kosten und ob er das neue Modul kostenfrei zugeschickt bekommt oder nicht, darf er ebenfalls den Garantiebedingungen entnehmen. Was jetzt passiert, wenn das Labor keinen garantierelevanten Leistungsverlust feststellt, kann man sich denken. - Ob der Garantiegeber zum Zeitpunkt des Garantiefalls noch existiert, steht in den Sternen. - Ob der Garantiegeber sich trotz Eintritt eines Garantiefalls dann tatsächlich ohne Weiteres zum Umtausch bereit erklärt, steht ebenfalls in den Sternen. Ich möchte den Betreiber sehen, der im Ernstfall einen chinesischen NO-Name-Hersteller in Peking auf Ersatz eines neuen Moduls verklagt  Allein die Dolmetscherhonorare würden den Streitwert um ein Vielfaches toppen. @Peter: Ich schließe mich da der Mehrheitsmeinung an (gib mal als Suchbegriff: "Leistungsgarantie" ein), dass eine Leistungsgarantie zwar besser als nichts ist, aber häufig völlig überbewertet wird. Heute geben ja eigentlich alle Hersteller eine Leistungsgarantie. Ob das jetzt z.B. 90 % nach 20 oder 25 Jahren sind, sollte nicht das erstrangige Argument beim Kauf sein. Vielleicht kann sich ja mal ein "Einfamilienhausbetreiber" melden, der schon mal eine Ertragsgarantie durchsetzen konnte. Ich wäre gespannt.
.....................da würde ich mal sagen das Deine Auslegung verwirrender ist. Rechtsanspruch? Phoenixx
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von Kran01 » 11.01.2012, 07:11
Ja, Rechtsanspruch: tritt ein Garantiefall ein und sind alle Garantiebedingungen eingehalten (z.b. Sachgerechte Montage usw), besteht ein Rechtsanspruch, der auch vor Gericht durchsetzbar ist.
Sonst würde es Kulanz heissen.
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von open source energy » 11.01.2012, 07:29
Kran01 hat geschrieben:Ja, Rechtsanspruch: tritt ein Garantiefall ein und sind alle Garantiebedingungen eingehalten (z.b. Sachgerechte Montage usw), besteht ein Rechtsanspruch, der auch vor Gericht durchsetzbar ist.
Sonst würde es Kulanz heissen.
Man sollte sich bevor man sich hierüber zuviele Gednaken macht im Klaren sein, dass bei einer 5kWp Anlage die Module keine 5.000€ mehr kosten. Welches andere Produkt kauft man für 5.000€ mit der Vorgabe der Garantie? z.B. wie lange hat man bei einem Haus Garantie (250.000-600.000€) Wie lange bei einem Auto (2.000-200.000€) Dieses Thema ist nach meiner persönlichen Einschätzung überbewertet. Denn schon heute ist der Flashnachweis fast so teuer wie eine neues Modul!
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von CH » 11.01.2012, 14:02
Ich kann für die andere Hersteller nicht sprechen, aber für uns ist die Leistungsgarantie sehr ernst genommen und wir bilden Rücklagen dafür. Es ist natürlich schwierig zu unterscheiden, ob das Problem Systembedingt oder Modulbedingt erscheint, und dann, ob die Module ein Garantiefall sind oder beschädigt worden sind (elektrisch, optisch ist es relativ einfach). Für den Betreiber aber ist es relativ leicht, die mögliche Degradation festzustellen.
Man nimmt einen Tag in April + einen Tag in September. Sonnige Tage. Mann nimmt die höchstleistung auf, und die Umgebungstemperatur. Man korrigiert mit der Temperatur die Leistung (1° mehr -> 0.3% weniger (HIT) 0.5% weniger (cSi)). Man kann damit ganz gut Jahr für Jahr die Tendenz beobachten, denn dies ist genauer, als ein Flasher.
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von Bento » 11.01.2012, 15:08
open source energy hat geschrieben:Welches andere Produkt kauft man für 5.000€ mit der Vorgabe der Garantie?
z.B. Gebrauchtwagen mit Jahresgarantie! (Machen die Händler aber nur, weil man sie dazu zwingt!)
Viele Grüße Bento
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von phoenixx2007 » 11.01.2012, 16:11
Kran01 hat geschrieben:Ja, Rechtsanspruch: tritt ein Garantiefall ein und sind alle Garantiebedingungen eingehalten (z.b. Sachgerechte Montage usw), besteht ein Rechtsanspruch, der auch vor Gericht durchsetzbar ist.
Sonst würde es Kulanz heissen.
Du bist nach meiner Meinung ein Theoretiker  ! Aber natürlich wär es mir ganz Recht wenn Du, so wie Du meinst, Recht hast! Aus den bisherigen Schadensfällen der letzten Jahre ist aber leiter all zu oft anderes zu erkennen! Unzählige Berichte in der Zeitschrift "Photon" und auch in anderen Medien zeugen ein anderes Bild über die Leistungsgarantien. Die Beweisführung ist für kleinere Betreiber sehr Kostenaufwendig. User "OSE" zeichnet das Bild dieses Problems schon sehr Praxisnahe, auch als Solateur User "CH" von der Firma Sanyo schreibt, das Sanyo die Leistungsgarantie sehr ernst nimmt. Das nimme ich Ihm Pers. auch ab, werde Ihn aber bei meiner Privaten PVA, oder unserem Projekt "Solarstromsternwarte" daran erinnern, sollte bei den 44 bzw. 172St. Sanyomodulen eines Tages ein Schaden auftreten Machen wir uns nix vor. Zu viele Modulhersteller tun sich schon unentlich schwer mit der "Produktgarantie", geschweigeden mit  den "Leistungsgarantien" Der Phoenixx
Zuletzt geändert von phoenixx2007 am 11.01.2012, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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