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david_ffm
Neu hier

Angemeldet: 24.05.2008
Beiträge: 5
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Verfasst am:
26.05.2008, 14:21 |
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Ich habe eine ganz einfache Frage, ich habe nur ähnlichen aber nicht genau diese gefunden in den alten Postings.
Wenn ich jetzt 2008 eine neue PV-Anlage errichte und nehme nach EEG die Einspeisevergütung von 46,75c/kWh über 20 Jahre, bin ich dann verpflichtet mein Strom zu dem Preis so lange zu liefern, oder habe ich nur das Recht dazu, also eine Verkausoption?
Da das EEG anscheinend keine Erhöhung bzw. Inflationsanpassung dieses Betrags vorsieht wäre es durchaus denkbar, daß die Strompreise in nicht allzu ferne Zukunft diesen Wert übersteigern. In dem Fall könnte es günstiger sein die Anlage zu einer Inselanlage für Selbstversorgung umzubauen oder sogar den Strom woanders zu einem höheren Preis zu verkaufen. Durfte man das aber, oder ist die 20-Jährige Verpflichtung gemäß EEG beidseitig?
Danke, David |
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Verfasst am:
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V_Strom111
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.04.2008
Beiträge: 326
Wohnort: 66280 nördlich von Afrika
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Verfasst am:
26.05.2008, 14:56 |
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Hallo David,
Du kannst, darfst jederzeit wenn es dir passt das ganze umklemmen und den Strom selbst verbraten und den Rest einspeisen. An andere Abnehmer verkaufen darfst du glaube ich nicht.
Gruß
Alex |
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Vanessa
Neu hier

Angemeldet: 07.05.2008
Beiträge: 5
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Verfasst am:
29.05.2008, 15:15 |
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Hallo Alle Miteinander!
Ich bin neu hier und wir überlegen, eine PV-Anlage auf unser Dach zu installieren. Ich habe schon mehrere Angebot, hab mich schlau gemacht mit USt und so weiter...
Aber hier lese ich zum ersten mal, dass man nicht verpflichtet ist, einen Einspeisevertrag mit der EnBw (in meinem Fall) einzugehen? Ich kann von Anfang an, den Strom selbst verbrauchen? Stimmt das? Ich dachte man MUSS den Strom abgeben.
Zum Verständnis: Wir haben ein kleines DAch, es werden nur ca. 2,5 KW draufpassen und wir verbrauchen im Jahr ca. 3000 Kw/h.
Danke für eine Antwort... |
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aland11
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 04.02.2008
Beiträge: 77
Wohnort: 76351
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Verfasst am:
29.05.2008, 15:23 |
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Hallo,
du brauchst keinen Einspeisevertrag bei der EnBW ünterschreiben, habe ich auch nicht. Se akzeptieren das auch ohne grössere Probleme.
Den Strom selbst zu verbrauchen wäre Blödsinn, da du für jede kwh 46,75 cent bekommst und wenn du Strom beziehst, bezahlst du ja knapp 20 cent. Der Eingenverbrauch wird erst dann sinnvoll, wenn der Strompreis über diese 46 cent klettert.
Gruss
aland11 |
_________________ Module: 26 Sharp NU-180, 2 Strings
Wechselrichter: SolarMax 4200 S
Leistung: 4,68 kWp
Inbetriebnahme: 10.03.2008
Ausrichtung: 205 Grad , 35 Grad Dachneigung
www.solarlog-home.de/aland11 |
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Vanessa
Neu hier

Angemeldet: 07.05.2008
Beiträge: 5
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Verfasst am:
29.05.2008, 15:27 |
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Hallo aland11
Ja klar, danke! *anshirnhau* ist ja logisch...
Den (eventuellen) Einspeisevertrag muss ich immer mit dem örltichen Netzbetreiber machen? Den Strom bisher krieg ich nähmlich gar nicht von der EnBw sondern von Lichtblick. Das hat damit aber nix zu tun oder?
Sorry für dumme Fragen, bin absolutes Greenhorn...  |
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Rheingauner
Stammmitglied

Angemeldet: 07.04.2008
Beiträge: 61
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Verfasst am:
29.05.2008, 15:33 |
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Hi Vanessa,
das eine hat mit dem andern nichts zu tun.
Du kannst Deinen Strom kaufen wo immer Du magst.
Deinen selbst erzeugten Strom allerdings MUß der örtlich zuständige anbieter kaufen...
Grüße
Thomas |
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david_ffm
Neu hier

Angemeldet: 24.05.2008
Beiträge: 5
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Verfasst am:
29.05.2008, 17:06 |
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| Rheingauner hat Folgendes geschrieben: |
Hi Vanessa,
Du kannst Deinen Strom kaufen wo immer Du magst.
Deinen selbst erzeugten Strom allerdings MUß der örtlich zuständige anbieter kaufen...
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Das interessiert mich nun auch. Wie ermittelt man den "örtlich
zuständigen" Anbieter? Ist das immer der (evtl. ehemaligen)
Städtische Versorgungswerk? Wenn ich zum Beispiel in Frankfurt
mein Strom von Entega beziehe, wurde ich mein erzeugten Strom
trotzdem an Mainova verkaufen? Es läuft ja schließlich alles auf
eine Leitung!
Jetzt bin ich bei Süwag, wenn ich mein erzeugten Strom an denen
Verkaufe, wie ist es wenn ich später mein Strom Provider wechseln
will? Ändert sich da nichts?
@Vanessa; das andere Problem beim selbst verbrauchen ist, dein
Strombedarf wird sich nicht mit den Zeiten übereinstimmen wenn
die Sonne scheint, so daß du eine "insel-Lösung" brauchst was ja
viel teuerer ist (Akkus usw.) |
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Rheingauner
Stammmitglied

Angemeldet: 07.04.2008
Beiträge: 61
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Verfasst am:
29.05.2008, 21:38 |
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hi david!
soweit mir bekannt ist die suewag "der" stromversorger für frankfurt, ebenso für den rheingau, also für mich.
ich bin derzeit noch bei keinem stromanbieter kunde, da der stromanschluß meines hauses nach wie vor bei der suewag auf den namen meines vaters läuft. dennoch wird die suewag ab der nächsten woche meinen strom kaufen. bislang hat mich noch keiner von der suewag gefragt woher ich denn meinen strom bekomme. scheint denen recht egal zu sein.
grüße
Thomas |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1554
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
29.05.2008, 21:54 |
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Man muss da einen kleinen aber feinen Unterschied beachten.
Den Strom bekommt man von einem EVU - das sind die den den Strom herstellen und verkaufen.
Abnehmen muss ihn aber der örtliche VNB - das ist der Verteil-Netz-Betreiber. Da das Kabel halt nur einem gehören kann, kann es auch nur einen Abnehmer geben.
Jedes EVU muss um den Strom vom Ort der Erzeugung zum Kunden zu bringen die Dienstleistungen eines VNB in Anspruch nehmen. Der VNB bekommt dafür die von der Regulierungebehörte gedeckelte Durchleitungsgebühr.
Dem VNB ist es also total egal von wem Du einen Strom bekommst - er erhält für die Durchleitung immer seinen Obolus. Und dem EVU ist es auch schnuppe wer denn nun den Strom abnehmen muss.
Erkennen kann man das nur wenn man sich die Firmennamen mal genauer anschaut.
So gibt es bei uns die E.ON Avacon GmbH als EVU. Der VNB ist die E.ON Avacon Netze GmbH.
Es handelt sich also um zwei verschiedene Firmen - die allerdings beide der selben Mutter (E.ON AG) gehören.
Zur Zeit gibt es eine Debatte, ob es zwischen den EVU und dem VNB nicht auch eine wirtschaftliche Trennung geben sollte - zur Zeit ist es ja nur eine logische Trennung.
Die eigentliche Frage ist also immer: Wem gehört das Kabel vor der anlage - der muss auch den Strom abnehmen.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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