| Autor |
|
Piezo
Neu hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 05.08.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Kassel
|
Verfasst am:
04.09.2008, 22:11 |
 |
Hallo,
ich möchte auf zwei Gebäuden je eine Anlage mit etwa 29 kW Wechselrichterleistung installieren.
Jedes dieser Gebäude besitzt ein eigenenHausanschlußkasten, wobei ein Gebäude wegen Nachtspeicheröfen sogar mit 80 A Sicherungen abgesichert ist.
Der Netzbetreiber (WEMAG) lehnt den Anschluß jeweils am betreffenden Hausanschluß mit der Begründung ab, daß es nur eine Zuleitung zur Trafostation gibt. Der Anschluß der knapp 60 kW würde zu einem Spannungsanstieg über die 230 V + 6% führen. Die Leitung müßte demzufolge verstärkt werden.
Da das teuer ist, weist Sie mir aus diesem Grund einen 150 m entfernten Anknüpfungspunkt mit Standverteiler zu.
§ 13 Abs 1 (Netzkosten) EEG 2004 sagt hierzu
"Die Notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ... an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des Netzes ... trägt der Anlagenbetreiber.
Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt; weist der Netzbetreiber den Anlagen einen anderen Verknüpfungspunkt zu, ist er verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen."
Der Netzbetreiber zielt hier darauf ab, daß es zwar zwei Anschlüsse sind aber ein Grundstück, obwohl im Gesetzestext von einem Grundstück und EINEM Netzanschluß die Rede ist.
Zitat WEMAG:
"Bis 30 kW Einspeiseleistung pro Grundstück mit Netzanschluss trägt der Netzbetreiber die Netzausbaukosten bis zum Hausanschluss. Dabei ist es unerheblich, wie viele Netzanschlüsse vorhanden sind, so lange es sich um ein Grundstück handelt."
1.) Kennt jemand Urteile oder Fälle die diese Auslegung widerlegen??
Danke! |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
stromar
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 22.10.2007
Beiträge: 71
Wohnort: Allgäu
|
Verfasst am:
08.09.2008, 08:56 |
 |
|
|
 |
sunnyhorse
Stammmitglied

Angemeldet: 20.05.2008
Beiträge: 33
|
Verfasst am:
08.09.2008, 09:52 |
 |
[quote="Piezo"]Hallo,
Da das teuer ist, weist Sie mir aus diesem Grund einen 150 m entfernten Anknüpfungspunkt mit Standverteiler zu.
"teuer" ist relativ - im EEG gibt es auch die Aussage, dass der Netzausbau nicht mehr als 25% der Kosten der eigentlichen PV-Anlage kosten darf, dann muss das EVU den Ausbau machen
außerdem solltest Du klären, ob die angegebenen "150 m neu zu verlegende Leitung" die wirtschaftlich günstigere Lösung ist, ist auch im EEG geregelt
Gruß sunnyhorse |
|
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |