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Rs-Schreiner
Neu hier

Angemeldet: 26.02.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Saarland
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Verfasst am:
26.02.2008, 23:26 |
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Hallo erst mal. Ich möchte mir zusammen mit meinem Vater eine PV Anlage mit ca. 7 KWP zulegen. Nun sind wir am überlegen wie wir sie am besten Finanzieren sollten!? Macht es Sinn sie so schnell wie möglich ab zu zahlen oder doch längerfristig damit man etwas zum abschreiben hat? Mein Vater ist Beamter und Verheiratet und wird wohl in ca 10-15 Jahren in den Ruhestand gehen.Ich bin unverheiratet und daher in Lohnsteuerklasse 1. Vielleicht kann mir hier ja jemand einen groben Anhaltspunkt geben was am sinnvollsten wäre.Vielen dank MFG Schreiner |
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Verfasst am:
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schemmp
Stammmitglied


Info: Berater
Angemeldet: 18.02.2008
Beiträge: 121
Wohnort: Dachau
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Verfasst am:
27.02.2008, 01:26 |
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| Rs-Schreiner hat Folgendes geschrieben: |
| Hallo erst mal. Ich möchte mir zusammen mit meinem Vater eine PV Anlage mit ca. 7 KWP zulegen. Nun sind wir am überlegen wie wir sie am besten Finanzieren sollten!? Macht es Sinn sie so schnell wie möglich ab zu zahlen |
meines Erachtens kann man das anhand Ihrer Angaben nicht so pauschal beantworten, denn bei der Finanzierungsfrage/Eigenkapitaleinsatz ist u. a. in der Regel auszuloten inwieweit Sparer-Pauschbeträge nicht ausgeschöpft werden, da bei einer langfristigen Finanzierung ja rein theoretisch nicht eingesetztes Kapital zur Verfügung steht und somit angelegt werden könnte.
Man sollte allerdings auch immer berücksichtigen, dass die bezahlten Zinsen immer nur einen Teil und zwar maximal 42% an Einkommensteuer +Soli/KiSt zurückbringen können, aber zu 100% bezahlt werden müssen. Deshalb würde ich an Ihrer Stelle -soweit es Ihre Liquidität zulässt- eine möglichst kurze Finanzierung und einen möglichst hohen Eigenkapitalanteil einbringen.
| Rs-Schreiner hat Folgendes geschrieben: |
| damit man etwas zum abschreiben hat? |
Die Abschreibung der PV-Anlage hängt nicht davon ab vieviel Sie finanzieren und wie lange Sie finanzieren, sondern wird aus den Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und der Nutzungsdauer (20 J.) bemessen.
| Rs-Schreiner hat Folgendes geschrieben: |
| Mein Vater ist Beamter und Verheiratet und wird wohl in ca 10-15 Jahren in den Ruhestand gehen.Ich bin unverheiratet und daher in Lohnsteuerklasse 1. Vielleicht kann mir hier ja jemand einen groben Anhaltspunkt geben was am sinnvollsten wäre.Vielen dank MFG Schreiner |
Wenn Sie die Anlage gemeinsam also mit Ihrem Vater zusammen betreiben, haben Sie neben dem Jahresabschluss mit Anlagenverzeichnis und der Umsatzsteuererklärung auch eine Feststellungserklärung (Erklärung zur ges.+einh.Feststellung) mit den Anlagen FE1, FB und EÜR abzugeben. In diesen Anlagen können Sie sich oder Ihrem Vater einen Vorabgewinn zuordnen und hiermit eine unterschiedliche Zuordnung des Gewinns oder Verlusts aus der PV-Anlage erreichen. Damit können Sie z. B. Ihrem Vater einen höheren Gewinn zuordnen wenn dessen Einkommen z.B. als Rentner geringer als Ihr Einkommen ist.
Beispiel: Die PV-Anlage erwirtschaftet einen Jahresgewinn von 2.000,--
Vater mit niedrigem Einkommen erhält einen Vorabgewinn in Höhe von monatlich 200,--, weil er sich um die Anlage kümmert (oder weil er Eigentümer des Daches ist), macht also 2.400,-- Vorabgewinn, es verbleiben 400,-- Restverlust, die zu gleichen Teilen zu berücksichtigen sind.
Somit sind Ihnen 200,-- Verlust zuzurechnen und Ihrem Vater 2.200 Gewinn (2.400,-- abzgl. 200,--)
VG P. Schemm |
_________________ Infos zur Steuerkanzlei s.:
www.steuerberater1.de
Angebot: PV-Steuererklärungen+Gewinnermittlung für € 150 s. u.:
www.steuerberater1.de/photovoltaik
Fragebogen "Steuererklärungen PV-Anlage":
www.steuerberater1.de/images/Fragebogen_Photovoltaik.pdf |
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Rs-Schreiner
Neu hier

Angemeldet: 26.02.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Saarland
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Verfasst am:
27.02.2008, 21:48 |
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Vielen dank für die schnelle Antwort.Ich dachte nur wenn ich Zb mit 4,5% finanziere und davon die Steuern Soli und Kst geltend machen könnte (was ich ja bei normalen Sparanlagen nur bedingt kann wobei die Freibeträge ja eh wegfallen sollen) ich eventuell unter 3,5% kommen und soviel bekomme ich schon auf mein Tagesgeldkonto.Wenn ich also mehr Zinsen bekommen würde als ich abbezahlen muss, würde das Ganze sich doch eher mit einer langen Laufzeit rechnen!? Oder habe ich etwas übersehen? |
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 664
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
27.02.2008, 21:58 |
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| Rs-Schreiner hat Folgendes geschrieben: |
| Vielen dank für die schnelle Antwort.Ich dachte nur wenn ich Zb mit 4,5% finanziere und davon die Steuern Soli und Kst geltend machen könnte (was ich ja bei normalen Sparanlagen nur bedingt kann wobei die Freibeträge ja eh wegfallen sollen) ich eventuell unter 3,5% kommen und soviel bekomme ich schon auf mein Tagesgeldkonto.Wenn ich also mehr Zinsen bekommen würde als ich abbezahlen muss, würde das Ganze sich doch eher mit einer langen Laufzeit rechnen!? Oder habe ich etwas übersehen? |
Entschuldigung, will hier wirklich niemandem zu nahe treten, aber ich würde einen Besuch beim Steuerberater empfehlen.
Die dadurch anfallenden Kosten kann man ggf. dann über die PV-Anlage absetzen, die Effekte eines auch steuerlich passenden Finanzierungskonzeptes bzw. ggf. auch das Gegenteil davon, sollte man nicht unterschätzen.
Ich bin überhaupt kein Beauftragter irgendeines StB oder StB-Vereins, nur manchmal denke ich, ist es einfach sinnvoll darauf zu verweisen, dass eine kleinere Investition an der richtigen Stelle durchaus sinnvoll sein kann im Sinne eines guten Gesamtergebnisses.
Thomas |
_________________ WSW-Dach mit 8,91 kWp
Deine Stimme für's PV-Forum zum EU-Solarpreis 2008 |
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schoenma
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.12.2006
Beiträge: 36
Wohnort: PLZ-Bereich 89XXX/Schwaben
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Verfasst am:
23.03.2008, 21:10 |
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Hallo,
ich war 2006, vor Erstellung meiner Anlage, beim Steuerberater. Der riet mir, die Finanzierung aus steuerlichen Gründen auf 10 Jahre auszulegen. Dem Rat bin ich gefolgt. Ob es richtig war, das wissen die Götter
Grüße und noch schöne Ostern
schoenma |
_________________ 11,285 kWp mit 61 SHARP IBC-185 Modulen, 2 WR SMA 5000 TL. Dachneigung 30 Grad, Azimut 210 Grad, Netzbetrieb seit 20.06.2006 |
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dieter1969
Öfters hier

Angemeldet: 13.08.2007
Beiträge: 20
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Verfasst am:
23.03.2008, 21:45 |
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Hallo zusammen,
das mit der gewinnverteilung hört sich ja klasse an,
Frage,
kann ich denn eine bereite 2007 gebaute PVAnlage
die jetzt mir gehört
nochmals aufteilen oder verkaufen, zb an meine Kinder
um dann den kleinen die ja noch nix zu versteuern haben
den Gewinn in die Schuhe schieben?
Natürlich dürfen die das dann auch behalten,
kann mann sowas machen? |
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pv-fan
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.05.2007
Beiträge: 114
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Verfasst am:
24.03.2008, 12:48 |
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hallo rs-schreiner,
und hast du dich schon für eine laufzeit entschieden?
es kommt dann doch auf die persönliche einstellung an.
es gibt leute, die wollen keine schulden haben und zahlen das
darlehen möglichst schnell zurück und zahlen ggf. ein paar euro
für die kreditrate aus dem sonstigen einkommen dazu.
anderen ist die steuerliche seite wesentlich wichtiger und haben kein
problem mit schulden und finanzieren bis zu 20 jahren. die sagen sich, es
soll sich selbst tragen und wollen nix während der laufzeit dazuzahlen.
was ist dir wichtiger? das ist wohl aus meiner sicht die entscheidene frage.
pv-fan |
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