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 EnBw - Änderung des Abrechnungsturnus Nächstes Thema anzeigen
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Autor
egnurg
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Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 11:35 Nach oben

Hallo Leute,

bekomme gerade einen Brief von ENBW:

"...daß die Endabrechnung bisher jedes Jahr zum Ende jedes Kalenderjahres stattfindet.
Infolge des ausgeprägten Zuwachses neu in Betrieb genommener Anlagen führt dieses Verfahren mittlerweile bei uns zu einem stark steigenden Bearbeitungsaufkommen nach Abschluss des Kalenderjahres... werden wir die jährlichen Endabrechnungstermine über das Jahr verteilen.
...
Nähere Informationen erhalten Sie zusammen mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung zum 31.12.2007"

ähm hallo?
Ich änder doch nicht meine Buchhaltung und mache irgendwelche zusätzlichen jahresübergreifenden Umbuchungen nur weil die das nicht auf die Reihe bekommen. 31.12. wird abgelesen, Rechnung gestellt und gut ist.
Auf Wunsch gibts auch eine monatliche Rechnung.
Aber einen willkürlichen Zyklus gibts sicher nicht.

Hat mir schon mit der MwSt-Umstellung gereicht, daß ich bei diversen "Jahresübergreifenden" Verträgen zig Stornos und Neuberechnungen buchen musste.

Vielleicht schreibe ich ja auch an EnBw: "die Abrechnung des Strombezugs abweichend vom Kalenderjahr führt bei mir zu starkem Bearbeitungsaufkommen. Zukünftig stellen Sie bitte die Rechnung wie jedes normale Unternehmen entweder zum Monats- Quartals- oder Jahresende."

Irgendwie habe ich das Gefühl die Monopolisten bekommen kalte Füsse vor den vielen Kleinerzeugern und wollen einfach nur Verwirrung stiften.

Im EEG steht jedenfalls nicht, daß EnBW mir vorschreiben kann wann ich die Rechnung stellen muss. Daher Monats- Quartals- oder Jahresweise, Aber nicht z.B. von 12.März 2007 - 11. März 2008

Sollen halt noch ein paar Leute einstellen und den Vorständen weniger zahlen...

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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1521
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 11:58 Nach oben

Ich habe beim EVU Pfalzwerke am 30.09. die Jahresabrechnung.

Das geht dort ohne Probleme, bekomme 11x Vorauszahlung und Anfang Okt. die Jahresabrechnung (PÜNKTLICH),
gebe am 1.10. jeweils Online !!!! den Zählerstand durch, die Abrechnung ist in 1 Woche erledigt, die Vorauszahlungen werden sofort angepasst.

Mit der Buchhaltung gibt es kein Problem, habe im Jahr nur eine Abrechnung zu buchen, nämlich die Jahresabrechnung,
die Mwst der Vorauszahlungen melde ich monatlich mit Elster zum FA, das war es, dieses bucht dann ab.

Also, für mich eine einfache Sache.
Bei einem anderem EVU , stelle ich eine monatliche Rechnung, innerhalb 10 Tagen ist das Geld auf dem Konto, ist für mich jedoch zeitaufwendiger.

Muss sagen, die Vorauszahlungen und die Jahresabrechnung haben sich bewährt (EVU stellt auch nichts dafür in Rechnung).
Die wollen es für sich einfach und für alle gleich gestalten.
Wenn jeder Rechnungen schreibt ... wird das für die EVUs bürokratisch und somit teuer.
egnurg
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Angemeldet: 13.02.2006
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 12:11 Nach oben

Bei mir bisher 11 Vorauszahlungen und Rechnung zum 31.12.2007.

Ich bin selbständig und bilanziere selbst (ohne Steuerberater), d.h. doppelte Buchführung. Eine vom Kalender abweichende bzw. Jahresübergreifende Abrechnung ist mir zu aufwendig, daher sehe ich nicht ein, warum ich hier was ändern soll.

Ich lass ja mit mir reden wenn die quartalsweise abrechnung wollen oder von mir aus auch monatlich.

Mir reicht schon die Stromrechnung die jedes Jahr um ein paar Tage variiert, mit Angabe der Grundgebühr in festen Monaten, dazu die Verbrauchskosten abgerechnet nach Tagen für einen von den Grundgebühren abweichenden Zeitraum, das ganze dann noch mit geänderter Mehrwertsteuer, verteilt auf 2 Rechnungen weil der Rechnungszeitraum nicht dem Kalenderjahr entspricht. So und das darf ich dann wieder aufdröseln und den Privat-/Geschäftsanteil berechnen weil das Finanzamt das aufs Kalenderjahr will.

Da seh ich nicht ein, daß ich bei der Einspeisung auch noch so was mitmache. Am Jahresende wird abgerechnet, dann habe ich einen sauberen Jahresabschluss, fertig. Von mir aus mit 4 Wochen Zahlungsziel für den Nachschlag.

Ist vielleicht ein Unterschied ob ich eine Rechnung schreibe oder das EVU die Abrechnung macht.

Vielleicht betrifft es mich ja auch garnicht, da steht nämlich auch was von "Termin erhalten Sie zusammen mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung". Sowas gibts bei mir nicht. Letztes Jahr gabs eine Rechnung von mir, eine Gutschrift von EnBW und gut wars.

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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 12:54 Nach oben

Wer mit seinem EVU einen Vertrag geschlossen hat mag ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr akzeptieren, wenn im Vertrag ausdrücklich die Zahlungsverpflichtung des EVU geregelt ist.

Wer selber seinen Zähler abliest und und keinen entsprechenden Vertrag hat könnte Probleme bekommen.

Im §14, Abs.6 Satz 3 EEG steht
Zitat:

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Verfügung zustellen.


Wer also ein Abweichendes Geschäftsjahr hat und nach dem 28.2. meldet könnte unter Umständen sein Recht auf Nachzahlung verwirkt haben.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 13:05 Nach oben

egnurg hat Folgendes geschrieben:
Ich bin selbständig und bilanziere selbst (ohne Steuerberater), d.h. doppelte Buchführung. Eine vom Kalender abweichende bzw. Jahresübergreifende Abrechnung ist mir zu aufwendig, daher sehe ich nicht ein, warum ich hier was ändern soll.

Vielleicht betrifft es mich ja auch garnicht ...

Na, dann sieht es mit dem Aufwand anders aus,
hoffen wir, dass es dich doch nicht betrifft.
Hubsi
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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 18:41 Nach oben

Ich habe den Brief von der EnBw auch bekommen, werde abwarten was genau kommt und dann mit einem Steuerberater alles besprechen, die nächste Abrechnung ist ja noch der 31.12. - Die haben ja nur geschrieben, daß was geändert werden soll, aber ja noch nicht konkret was.
Das werden wir auch noch hinkriegen, da bin ich mir sicher.

Gruß

Hubsi

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Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 20:01 Nach oben

Tach
egnurg hat Folgendes geschrieben:

bekomme gerade einen Brief von ENBW:

"...daß die Endabrechnung bisher jedes Jahr zum Ende jedes Kalenderjahres stattfindet.
Infolge des ausgeprägten Zuwachses neu in Betrieb genommener Anlagen führt dieses Verfahren mittlerweile bei uns zu einem stark steigenden Bearbeitungsaufkommen nach Abschluss des Kalenderjahres... werden wir die jährlichen Endabrechnungstermine über das Jahr verteilen.
...

Irgendwie habe ich das Gefühl die Monopolisten bekommen kalte Füsse vor den vielen Kleinerzeugern und wollen einfach nur Verwirrung stiften.

I


Ach was, da wird nur versucht die Arbeitsmenge etwas zu verteilen,
um Personal zu sparen.

Einfach mit der nächsten EEG-Novelle eine umlagefähige Abrechnungspauschale einführen und dann rechnet man
auch ohne Zicken seitens der EVUs monatlich mit den
PV-Einspeisern etc ab.
Aber soweit denkt man ja beim Gesetzgeber nicht


MfG
za-ass
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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 21:23 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:

Ach was, da wird nur versucht die Arbeitsmenge etwas zu verteilen,
um Personal zu sparen.


Das deckt sich insoweit mit der Aussage einer Sachbearbeiterin der EnBW Regional AG, K'he, die mir gegenüber genau dies telefonisch auch so ausgeführt hat.
Ab Anfang 2008 soll auf ein rollierendes System umgestellt werden, das sich aber nicht nach dem Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage orientiert sondern anhand der PLZ gestrickt werden soll bzw. gestrickt ist.
Mehr konnte (oder wollte) mir die freundliche Dame am Telefon nicht sagen und verwies auf die schon benannte schriftliche Mitteilung zum Jahresende.

Für 'egnurg' besteht also so wie ich's verstehe nur die Hoffnung, dass er in einer "31. Dezember"-PLZ-Ortschaft wohnt bzw. dort seine Anlage betreibt.

Thomas

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BeitragVerfasst am: 16.10.2007, 22:30 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:

Für 'egnurg' besteht also so wie ich's verstehe nur die Hoffnung, dass er in einer "31. Dezember"-PLZ-Ortschaft wohnt bzw. dort seine Anlage betreibt.



Na, kommen wir denn da hin, wenn der Kunde bestimmt wann Abgerechnet wird und wann nicht?

Wenn der Lieferant eine Abrechnung zum Jahresende will dann ist das so. Wenn der Kunde aus eigenen Interessen da eine andere Regelung wünscht, kann man sicherlich gegen eine Ausgleichsregelung drüber verhandeln. Der Kunde will sparen und der Lieferant soll draufzahlen? Das sind typische Auswüchse von Monopolsituationen.

Sonnige Grüße
Harald

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BeitragVerfasst am: 17.10.2007, 07:29 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:
Einfach mit der nächsten EEG-Novelle eine umlagefähige Abrechnungspauschale einführen und dann rechnet man
auch ohne Zicken seitens der EVUs monatlich mit den
PV-Einspeisern etc ab.
Aber soweit denkt man ja beim Gesetzgeber nicht


Muss denn hier in Deutschland wirklich alles bis hin zur Uhrzeit, wann ich Zähne putzen darf, per speziellem Gesetz geregelt werden? Evil or Very Mad
Das vorhandene EEG bietet doch eine saubere Rahmenbedingung, und daran hat sich auch ein EVU zu halten (auch dann, wenn sie wie in so einem Fall mal der Kunde sind)! Und wenn, wie im 'normalen' Leben, der Kunde von seinem Lieferanten Sonderwünsche erfüllt haben will, wird sich doch kein Lieferant dagegen wehren, gegen einen angemessenen Obulus (aus Sicht des Lieferanten!!!) erfüllbare Sonderwünsche zu realisieren.

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BeitragVerfasst am: 20.10.2007, 17:29 Nach oben

Ich habe EnBW 3 Wochen nach meiner Inbetriebnahme am 11.9. eine Rechnung gestellt. Dann schrieben sie mir etwas von Bearbeitung, und einem Vertrag den ich erhalten solle.

Daraufhin habe ich eine Mahnung geschrieben (erst einmal kostenfrei).

Innerhalb von drei Tagen hatte ich
- den Vertragsentwurfe der EnBW (den ich natürlich nicht unterzeichnen werde)
- einen Brief, dass EnBW keine handschriftlichen Änderungen in Verträgen akzeptieren könne (aus "Gleichbehandlungsgründen" - so ein Quatsch !!)
- einen Brief, dass - da ich den Vertragsentwurf ja abgelehnt hätte - "bis zur nächsten Abrechnung" monatliche Abschlagszahlungen geleistet würden (und wie hoch diese sind...)

Werde ich ignorieren
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BeitragVerfasst am: 20.10.2007, 17:45 Nach oben

phenning hat Folgendes geschrieben:
Ich habe EnBW 3 Wochen nach meiner Inbetriebnahme am 11.9. eine Rechnung gestellt.


Ist das nicht etwas früh? Ich hätte erst mal einen Monat verstreichen lassen und dann mit der Ablesedifferenz des ersten Monats eine rechtlich saubere Rechnung (mit allen gesetzlich vorgegebenen Angaben wie USt-Nr., Konto, Zahlungsfrist, ...) zugeschickt. Auf der anderen Seite wäre ein Verfahren mit (realitätsnahen) Abschlägen für Dich schon interessant, da ja jetzt erst mal die ertragsschwächeren Monate vor der Tür stehen.

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BeitragVerfasst am: 21.10.2007, 16:42 Nach oben

Wir reden aneinander vorbei.

Die Rechnung erging selbstverständlich am Ende des ersten Monats und enthielt alle vorgeschrieben Angaben.

Dass die Abschläge realitätsnah sind, sehe ich nicht.
Zirkon
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BeitragVerfasst am: 21.10.2007, 18:38 Nach oben

Naja soooo schlimm ist der Vertrag der EnBW jetzt auch nicht (die Photon hat ihn mit gelb bewertet). Wenn man keinen Bock auf monatliche Rechnungsstellungen hat durchaus akzeptabel. Die Endabrechnung gibts natürlich zum 31.12., egal ob sie heulen...

Allerdings stand in meinem Vertrag auch nichts anderes drin...
phenning
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BeitragVerfasst am: 21.10.2007, 19:40 Nach oben

Nö, schlimm ist das auf keinen Fall, sogar verständlich.

Nur: Der EnBW-Vertrag bürdet mir Pflichten und Verantwortlichkeiten auf - bietet aber keine Vorteile. Warum also sollte ich ihn abschließen ?

Die Photon-Bewertung halte ich für oberflächlich.
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