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gelig
Stammmitglied


Angemeldet: 10.04.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
05.05.2008, 11:00 |
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Hallo, bei uns im Ort hat jemand eine Solaranlage insatalliert, Leistung etwa 21 KWp. Er durfte laut EON nicht die Bestehende Leitung zum Haus nutzen, sondern musste eine neue Leitung lege vom Hausanschlusskasten bis zur Straße, dort steht nun ein neuer Schrank.
Ich habe ja vor eine 13,8 KWp Anlage zu installieren, benötige ich da auch ein neues Kabel zum Hausanschlusskasten mit größerem Querschnitt?
Habe gelesen, dass man 4,6 KWp einspeisen darf pro Phase. Da ich 3 Wechselrichter bekommen werde mit identischen Werten und die Anlage insgesamt 13,8 KWp = 3x 4,6 KWp, dürfte das gerade noch gehen oder? |
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Verfasst am:
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Alexander Haelbich
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 18.07.2006
Beiträge: 469
Wohnort: München
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Verfasst am:
05.05.2008, 12:03 |
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Hallo gelig,
bis zu einer Anlagenleistung von insgesamt 30 kW geht der Gesetzgeber davon aus das der bestehende Hausanschluß grundsätzlich zur Aufnahme der Leistung geeignet ist. Sollte tatsächlich aus technischer Sicht die Leitung zu schwach sein muß das EVU auf eigene Kosten eine neue Leitung legen. Eine jederzeit von aussen zugängige Freischaltstelle (Schrank an der Straße) ist auch nicht erforderlich wenn der WR über eine ENS verfügt oder nach VDE 0126.1.1 arbeitet.
Vom Wechselrichter kommend bis zum Zähler ist eine eigene Einspeiseleitung notwendig. Dein Elektriker der die Anlage an das Netz anschließt wird dir den passenden Querschnitt verlegen!
Du darfst nicht nur max. 4,6 kWp pro Phase einspeisen, da verwechselst du die Vorschriften zur zulässigen Schieflast. Zwischen den Phasen ist max. eine Schieflast von 4,6 kVA zulässig. Was heist du darfst z.B. 11 kVA auf P1, 8 kVA auf P2 und 8 kVA auf P3 einspeisen. Deine 3 x 4,6 kVA ist mehr als nur in Ordnung.
Sonnige Grüße
Alex |
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gelig
Stammmitglied


Angemeldet: 10.04.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
05.05.2008, 12:09 |
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Dann hat die EON unseren Nachbarn ja über den Tisch gezogen, er soll die Anschlussgebühren für die ca 21 KWp Zuleitung selbst bezahlen.
Kann man das irgendwo nachlesen, dass man die neue Zuleitung nicht selbst zahlen muss.?
Ich könnte dem Nachbarn ja mal einen Hinweis geben.  |
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1456
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
05.05.2008, 12:28 |
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Hallo gelig,
im EEG steht, dass bei Anlagen bis 30kWp Generatorleistung (leider nicht WR-Ausgangsleistung) der Hausanschluss der günstigste Verknüpfungspunkt ist. Ist dieses nicht möglich, hat der Netzbetreiber die Kosten der Netzverknüpfung zu tragen.
Da dein Nachbar aber nur einen neuen Hausanschluss erhalten hat (Wenn ich dass richtig verstanden habe?), muss er wohl für die Mehrkosten aufkommen! ..denke ich.
Leider ist das EEG an einigen Stellen nicht sehr eindeutig oder wie mir mal gesagt wurde "unglücklich formuliert". Weitere Infos erhälst du auch bei der Clearingstelle des EEG ( www.clearingstelle-eeg.de ) oder du fragst gleich beim Solarförderverein ( sfv.de ) nach. Denn die werden dich sowieso dorthin verweisen.
Ist denn in dem neuen Schrank nur die Einspeisung PVA oder auch der Hausanschluss drin enthalten?
Ich hoffe ich konnte zu noch mehr Verwirrung beistiften!
MsG
-eggis- |
_________________ SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!! |
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Häuslesbesitzer
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 666
Wohnort: 70839
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Verfasst am:
05.05.2008, 14:56 |
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gelig
Stammmitglied


Angemeldet: 10.04.2008
Beiträge: 62
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Verfasst am:
06.05.2008, 05:43 |
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| eggis hat Folgendes geschrieben: |
Da dein Nachbar aber nur einen neuen Hausanschluss erhalten hat (Wenn ich dass richtig verstanden habe?), muss er wohl für die Mehrkosten aufkommen! ..denke ich.
Ist denn in dem neuen Schrank nur die Einspeisung PVA oder auch der Hausanschluss drin enthalten?
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Er hat eine neue Zuleitung bekommen und die Panzersicherung ist jetzt nicht mehr bei ihm im Haus, sondern in einem kleinen Kasten zwischen seinem Haus und Straße. Zähler sind da wohl nicht drin.
MfG
gelig |
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