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 Gemeinschaftsanlage auf fremden Dach? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
deichkind
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Angemeldet: 18.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Sandstedt-Wersabe

BeitragVerfasst am: 30.03.2006, 17:52 Nach oben

Hallo!Ich glaube,ich habe einige interessante Probleme.Und zwar habe ich mit ein paar Kollegen die Idee,daß Flachdach unserer Feuerwache (Berufsfeuerwehr) für den Bau einer PV-Anlage zu mieten.
Unser Chef fand die Idee toll,auch die bei der Stadt für die Gebäude zuständige Institution meinte,dies wäre möglich.Wir stellen uns das so vor,daß jeder interessierte Kollege eine selbstgewählte Summe einlegt und dann prozentual am Ertrag beteiligt wird.Mögliche Anlagengröße:25Kw/P Nun zu meinen Hauptproblemen:
1.Welche Gesellschaftsform müßten wir bilden?
2.Müßten wir dies anwaltlich abklären lassen?
3.Gibt es ähnliche Projekte,bei denen man sich Rat holen könnte?

Das Ganze steckt noch in den Kinderschuhen.Ich befürchte,daß noch eine Menge Probleme auf uns zukommen.Es sollte aber,wenn es sich denn als realisierbar erweist,möglichst noch dieses Jahr gebaut werden.
Bin gespannt,ob mir jemand helfen kann.Gruß,Volker.
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Verfasst am: Nach oben

bereil
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1496
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 31.03.2006, 21:04 Nach oben

Hallo Volker,

ich glaube ich bin dir keine große Hilfe Crying or Very sad
Gesellschaftsform müßte man einen Steuerberater fragen. Ich kenne welche, die eine GbR für sowas ähnliches gegründet haben. Aber frag mich nicht warum. Vielleicht schreibt ja noch jemand was dazu...

Einen Anwalt braucht man dafür eigentlich nicht. es sollten jedoch Verträge gemacht werden, zum einen mit den Leuten, die die Anlage bauen wollen (nicht das jemand nach 2 Jahren sagt, er möchte sein einbezahltes Geld zurück) zum anderen mit der Gemeinde oder Stadt wegen der Mietung des Daches. Ausserdem müßt ihr berücksichtigen, daß evtl. ein zweiter Zählerschrank montiert werden muß, wie sind da die räumlichen Gegebenheiten?
Ich kenne persönlich keine solche Anlagen, weiß aber das Kollektor an einer Schule ein ähnliches Gemeinschaftsprojekt hat.
Siehe hier: http://www.grotkasten.de/p051102/aktuell.htm

Mit sonnigen Grüßen,

bereil

_________________
Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
www.solarlogshop.de
Rausi
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 03.03.2006
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 31.03.2006, 22:30 Nach oben

Hallo,

bereil hat schon Recht. Eine GbR wäre der einfachste Weg. Ihr könnte aber auch jede andere Form bilden. Ist aber eine Kostenfrage und hängt auch davon ab, wie groß die Anlage werden soll. Aber bitte alles vertraglich dingfest machen(z. B. das Ausscheiden eines Gesellschafters, oder auch Eintritt eines neuen Gesellschafters). Ein Notar ist bei der GbR nicht erforderlich. Die Anteile am Gesamten werden prozentual aufgeteilt.
Am Jahresende reicht man eine Festellungserklärung ein und der Gewinn oder Verlust wird vom Finanzamt auf die einzelnen Gesellschafter verteilt.

Gruß

Rausi
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 01.04.2006, 08:57 Nach oben

Hallo,

schau doch mal bei Peter, die haben auch so ein Projekt auf der Schule.

http://www.jusi-solar.de/

Kato

_________________
15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem
sunny06
Neu hier
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 16:14 Nach oben

Die Frage ist doch muß man überhaupt eine GbR gründen ?
Wir haben auch sie etwas vor , doch niemand kann uns sagen wie wir um eine GbR drumrum kommen. ( 2 Partein a´ 2 Personen (Ehepaar) = 4 Leute auf einem Dach was wir Pachten.
Kollektor
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2038
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 01.05.2006, 21:10 Nach oben

Wir haben unsere GbR wieder aufgelöst und bilden eine sogenannte "Bruchteilgemeinschaft".

Der hauptsächliche Grund ist die viel einfachere steuerliche Handhabung.

Wir haben in einer einfachen Vereinbarung alles geklärt. Jeder hat einen Anteil von xx % an der Anlage, schreibt seine eigene Rechnung an das EVU, zahlt seinen Anteil an der Dachmiete und kann seine Abschreibung handhaben wie es für ihn am günstigsten ist. Die Versicherung ( gemeinsame Versicherung für die gesamte Anlage ) und der Bestzer des Daches ( Gemeinde ) sind einverstanden.

---------------Namen geändert-----------------------------------------------

Vereinbarung zur Bildung einer Gemeinschaft

Zwischen

Herrn wwww
Herrn xxxx
Herrn yyyy und
Herr zzzz
wird eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff BGB gebildet.

Gegenstand

Die vorgenannten Teilhaber errichten auf dem Dach der Grundschule Solaringen, Sonnenstraße 1, 76999 Solaringen jeweils eine Photovoltaikanlage mit folgenden Leistungswerten:

Teilhaber Leistung in kWpeek
wwww 10,105
xxxxx 03,010
yyyy 10,750
zzzz 05,160
Summe 29,025

Die neben den Modulen erforderlichen technischen Einrichtungen, insbesondere die Wechselrichter, Steuerungseinrichtungen, Mess- und Fernübertragungseinrichtung bzw. Ferndatenabruf und die Stromeinspeiseleitung bis zum Übergabepunkt (Hausanschluss der Gemeindwerke Solaringen) werden gemeinsam entsprechend den vorgenannten Anteilen errichtet und gemeinsam genutzt. Die hierfür anfallen Kosten werden entsprechend den vorgenannten Anteilen finanziert. Für den Fall, dass die Nutzung der Stromeinspeiseleitung durch weitere Personen zugelassen wird, haben diese die entsprechenden Kostenanteile an die Gemeinschaft zu erstatten. Die interne Rückerstattung an die Teilhaber erfolgt nach den Anteilen.

Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung

Die Gemeinschaft stellt sicher, dass die Einrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Soweit im Laufe des Betriebes Unterhaltungs- oder Instandsetzungsaufwendungen erforderlich werden, sind diese entsprechen den Anteilen auf die Teilhaber zu verteilen.

Zur Absicherung von Risiken, die mit dem Betrieb entstehen können, wird eine gemeinsame Betreiberhaftpflicht- und Elektronikversicherung abgeschlossen. Die Kosten werden im Verhältnis der Anteile getragen.

Die PV-Anlagen erhalten eine gemeinsame Messeinrichtung, über die die Gesamteinspeisung des erzeugten Stromes in das Ortsnetz ermittelt wird. Die Gesamteinspeisung wird im Verhältnis der Anteile von den jeweiligen Teilhabern gegenüber den Gemeindewerken abgerechnet. Die Messdaten werden jedem Teilhaber zur Verfügung gestellt.

76999 Solaringen, den 02. September 2005

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor

Solarlog + Sonnenertrag
sen
Öfters hier
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Angemeldet: 24.07.2006
Beiträge: 18
Wohnort: 79194

BeitragVerfasst am: 04.08.2006, 19:15 Nach oben

Hallo deichkind,

falls dein Interesse an einem Gemeinschaftsprojekt Photovoltaikanlage noch besteht, wende dich an Fabian Sprenger, post@haus037.de, im Freiburger Stadtteil Vauban. Er kann dir als Beteiligter und Mitinitiator der dortigen Gemeinschaftsanlage mit Sicherheit fundierte Auskünfte geben. Als ökologischer Vorzeigestadtteil Freiburgs sind dort mehrere Gemeinschaftsanlagen realisiert.
Auch auf www.vauban.de kannst du unter dem Suchbegriff Photovoltaik fündig werden.

Servus,
sen
mmb
Öfters hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 21.06.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 25.09.2007, 23:15 Nach oben

Hallo zusammen,

lese mit Interesse von den Projekten, bei denen städtische Dachflächen angemietet/ gepachtet werden, um dort Gemeinschaftsanlagen zu installieren. Very Happy

Hat jemand Erfahrungen mit privaten Dachflächen? Was passiert z.B., wenn der Besitzer eine "private Insolvenz" hinlegt und das Gebäude verkauft/ versteigert wird? Question

Arrow Freue mich über jeden Tip zu diesem Themenbereich.


Danke & Gruß,
(Mike)
Kollektor
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2038
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 26.09.2007, 11:21 Nach oben

mmb hat Folgendes geschrieben:
Hat jemand Erfahrungen mit privaten Dachflächen? Was passiert z.B., wenn der Besitzer eine "private Insolvenz" hinlegt und das Gebäude verkauft/ versteigert wird?


Deshalb ist es ja so wichtig, eine erstrangige Grunddienstbarkeit einzutragen. Auch Dachreparaturen u.ä. sollten genau geklärt sein.

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor

Solarlog + Sonnenertrag
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