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MatthiasM.
Vielschreiber


Angemeldet: 23.06.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am:
21.05.2007, 10:59 |
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Hallo,
seit letztem Donnerstag ist bei mir ein Wechselricher tot. Wird ausgetauscht. Bei meinem Versicherungsmakler hab ich schon mal vorsorglich einen Ausfall gemeldet wegen der Entschädigung der Einspeisevergütung.
Die Versicherung (Hanauer) bietet pauschal 2,00 Euro pro Tag und pro kwp an. Das würde für Regentage locker reichen, aber die letzten Tage hatten wir ja super Wetter und da reichen die 2,00 Euro natürlich nicht.
Die Versicherung würde zwar auch darüberhinausgehende Ausfälle entschädigen, jedoch müssten die nachgewiesen werden, so stehts wenigstens im Vertrag. Jetzt die Frage: Wie weist man das am Besten nach?
Ich hab mir jetzt mal folgendes gedacht: Mein Nachbar hat auch eine PV-Anlage mit SAnyo-Modulen und einer PC-Software für die PV-Anlage.
Wenn der seine Kwh/kwp Erträge der letzten Tage ausdruckt, muss das doch passen oder was meint ihr?
Danke |
_________________ 8,55 kwp SANYO HIT 190 BE 3
27 x KACO PVI 4000 i -- 18 x KACO PVI 3500 i
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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." (Einstein) |
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Verfasst am:
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lampulla
Stammmitglied

Angemeldet: 28.06.2006
Beiträge: 32
Wohnort: Waldburg
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Verfasst am:
21.05.2007, 11:11 |
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Hallo Matthias,
die meisten Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung von 150 - 250 €, da ist die Selbstbeteilungung höher wie der tatsächliche Ertragsausfall.
Mit sonnigen Grüßen
lampulla |
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MatthiasM.
Vielschreiber


Angemeldet: 23.06.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am:
21.05.2007, 11:24 |
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Hm, das weiß ich jetzt gar nicht. Muss mal nachsehen, wenn ich nach Hause komme. |
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Hitzebeständig
Vielschreiber


Angemeldet: 08.01.2007
Beiträge: 226
Wohnort: Siegen
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Verfasst am:
21.05.2007, 11:50 |
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Hallo Matthias,
bis zum Austausch wird sich dein "Verlust" auf ca. 120 € summieren, dann bekommt du noch ca. 60-70 € erstattet - bleiben wahrscheinlich 50 €. Ob es sich deswegen lohnt, eine bürokratische Maschinerie in Gang zu setzen, wage ich mal zu bezweifeln....aber vielleicht informierst du uns mal über das Ergebnis..
Gruß |
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MatthiasM.
Vielschreiber


Angemeldet: 23.06.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am:
21.05.2007, 12:34 |
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Meine Frau hat mich gerade angerufen, dass der neue Wechselrichter eingetroffen ist. Er wird dann wohl heute Abend installiert werden.
D. h., ich hätte von Donnerstag bis heute 5 Ausfalltage des kleinen Wechselrichters, der nominal mit 3,42 kwp angeschlossen ist.
laut Versicherung heißt das also 2 Euro x 3,42 kwp x 5 Tage = 34,20 Euro.
Real liegt der Verlust bei etwa 50 - 55 Euro, wenn ich die Ertragsdaten von meinem anderen Wechselrichter zu Grunde legen. Inwieweit noch irgendwelche andere Kosten (z. B. Einbau) dazukommen, kann ich noch nicht sagen.
Klar ist aber, dass ich die 50 Euro schon reinholen möchte, falls ich keinen Selbstbehalt im Vertrag stehen habe. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Versicherung da rumzicken würde.
Mal sehen. Hängt sowieso alles vom Selbstbehalt ab. Steht sowas im Vertrag, ist die Sache sowieso erledigt! |
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thamuro
Stammmitglied


Angemeldet: 27.06.2006
Beiträge: 49
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
21.05.2007, 15:51 |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
21.05.2007, 19:03 |
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Hallo Zusammen,
was hat zum Defekt des Wechselrichters geführt? War noch Garantie drauf?
Wenn der Wechselrichter "nur so" kaputtgegangen ist, also kein ersatzpflichtiger Sachschaden vorausgegangen ist, wirst du die Ausfallentschädigung nicht erhalten.
Klauseln für die Elektronik-Versicherung (zu den ABE) der Hanauer
Klausel 200
Ausfall der Einspeisevergütung
Infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens bei netzgekoppelten Anlagen gilt der Ausfall der Einspeisevergütung mitversichert.
Die Tagesentschädigung beträgt je kwp in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. € 1,00 pro Tag und für die Zeit vom 01.04. bis
30.09. € 2,00 pro Tag. Über diese Tagesentschädigungssätze hinausgehende höhere Erträge werden dann erstattet, wenn
diese durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Die Haftzeit beträgt maximal 90 Tage, beginnend mit dem Tag
der Schadenmeldung an die diehanauer oder den betreuenden Versicherungsmakler, sofern nicht im Versicherungsschein
anderes bestimmt ist.
Ist der Defekt des Wechselrichters z. B. auf eine Überspannung zurückzuführen, liegt der ersatzpflichtige Schaden vor. Dann würde die Reparatur oder ggfls. die Neuanschaffung des Wechselrichters, sowie die Ausfallentschädigung, gem. der Bedingungen reguliert.
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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MatthiasM.
Vielschreiber


Angemeldet: 23.06.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am:
23.05.2007, 09:06 |
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@rosa
Korrekt. Der Wechselrichter ist im Prinzip "einfach so" kaputtgegangen.
Garantie ist noch 8 Jahre drauf und wurde innerhalb der Garantie ausgetauscht. Auch mein Makler wies mich darauf hin, dass kein ersatzpflichtiger Sachschaden vorliegt und somit der Fall für mich erledigt ist. Na ja, die 50 Euro werd ich verkraften können. |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
23.05.2007, 09:17 |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
14.06.2007, 13:16 |
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In der Praxis wurde der Ertragsausfall für ein paar Tage häufig erstattet, obwohl ja ein ersatzpflichtiger Schaden voraus gehen muss.
Unser Tipp: Einfach mal melden, vielleicht klappt es ja.
Gruß
Thomas Krist |
_________________ Das Original: Photovoltaikversicherung Vergleich
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
14.06.2007, 13:30 |
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Hitzebeständig
Vielschreiber


Angemeldet: 08.01.2007
Beiträge: 226
Wohnort: Siegen
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Verfasst am:
14.06.2007, 13:31 |
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| Thomas Krist hat Folgendes geschrieben: |
In der Praxis wurde der Ertragsausfall für ein paar Tage häufig erstattet, obwohl ja ein ersatzpflichtiger Schaden voraus gehen muss.
Unser Tipp: Einfach mal melden, vielleicht klappt es ja.
Gruß
Thomas Krist |
Nunja, aber wenn er für 50 € mehrere Leute an diesem Vorgang arbeiten lässt, finde ich das haarsträubend.
Ich spalte mal Haare : 3 Leute sind in dem Vorgang mindestens involviert, die für,
sagen wir, 15-20 € Stdlohn ( Büro und schon hochgegriffen) daran arbeiten.
Telefonate werden geführt, Buchungen getätigt, Schriftwechsel gefertigt.
Kosten bestimmt 200-300 €.
Und wo landen die Kosten immer zuletzt ?  |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
14.06.2007, 13:51 |
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Hallo Hitzebeständig,
da gebe ich Dir vollkommen recht. Selbst die Zeit des Anspruchstellers allein, dürfte ausreichen, um fast in einer finanziellen Nullrunde zu enden. Zumal die positven Aussichten in solch einem Fall wirklich gering sind.
Gruß aus Köln
rosa |
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Thomas Krist
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 65
Wohnort: Pfarrkirchen
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Verfasst am:
14.06.2007, 14:29 |
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Hallo Hitzebeständig,
deine Einstellung zu diesem Thema ist wirklich positiv. Diese sollten alle Versicherungsnehmer haben, dann blieben auch die Prämien günstig.
Grüße aus Bayern
Thomas Krist |
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Hitzebeständig
Vielschreiber


Angemeldet: 08.01.2007
Beiträge: 226
Wohnort: Siegen
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Verfasst am:
14.06.2007, 15:10 |
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Ein Großhändler sagte mir mal im Vertrauen, wenn er alle "unsinnigen"
( Entschuldigung ) Serviceleistungen nicht mehr bringen müsste,
könnte er seinen Kunden 10% Rabatt mehr geben....(sic ! )
Das hatte eine Revision durch einen Wirtschaftsprüfer ergeben.
Diese Leistungen wären eigentlich nur Schmeicheleinheiten...
Ich z.B. habe auch lieber preiswert bleibende Prämien..  |
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