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 Blitzableiter notwendig ? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
walchh
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 31.05.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 06:55 Nach oben

Hallo,
ich plane eine PV Anlage auf einer frei stehenden Halle mit einem Flachdach ausserhlab einer Ortschaft. Würdet ihr hier einen Blitzableiter empfehlen oder kann/sollte man sich die Mehrkosten sparen ?
Danke+Gruß
walchh
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Verfasst am: Nach oben

rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 07:02 Nach oben

Hallo walchh,

in Bezug auf Photovoltaikversicherungen schau hier nach:
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?p=62302#62302

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaik-Versicherung <---
laun3006
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2007
Beiträge: 498
Wohnort: Heroldsberg

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 07:06 Nach oben

Hi,

Blitzableiter sind immer eine Gewisens- und Glaubensfrage.
Ein Blitzableiter auf dem Dach verhindert nicht wirklich, daß ein Blitz z.B. 2 m daneben einschlägt.

Eine große Solaranlage wirkt da schon eher wie ein Magnet neben dem ein normaler Blitzableiter verblasst......

Dennoch dürfte die Wahrscheinlichkeit, daß der Blitz gerade dich erwischt so gering sein, daß es rentabler ist, von dem Geld Lotto zu spielen..
oder z.B. in einen guten Überspannungsschutz zu investieren.

launige Grüße Cool

_________________
launige 26 IBC 180M mit 2 launigen Solarmax und einem launigen Solarlog == 4,68kWp

http://www.solarlog-home3.de/wilke/
drmedbob
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 22.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Bayreuth

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 14:43 Nach oben

Im gegensatz zur allg. Meinung hier im Forum gibt es Vorschriften die diese Sache fordern ( sofern du bei Blitz und auch bei Überspannungsschaden die Versicherung in anspruch nehmen willst)
Dies solltest du mit der Versicherung direkt klären, denn meist haben die Vertreter auch keine Ahnung.
Wenn deine Halle alleine steht, dann sind die Chancen höher das der "Normblitz" einschlägt. Doch hierzu sind weitere Angeben notwendig.
Kommt es zu einen Einschlag und aus Gründen die ich hier nicht ahnen kann, zu Personen oder Sachschaden. Dann wird der Installateur wohl einen langen Urlaub ab Staatskosten machen. Denn jener wird den Vorschlag ( vie schon öfters passiert) der VDS zur Bemessung der Strafhöhe mit heranziehen.
Ach ja meine Meinung: Blitzschutz braucht nur der, der sich keine 2. Anlage Leisten kann. denn nach erfolgten einschlag - zahlt ohne Überspannungsschutz und Blitzschutz keine Versicherung.
Oder die Beiträge sind so hoch das sich der Blitzschutz in 3 jahren rechnen würde.
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 15:10 Nach oben

Hallo drmedbob,

wir reden hier über Versicherungen und Versicherungsbedingungen zur Photovoltaikversicherung (Elektronikversicherung ABE).

Du kannst hier gerne Deine Meinung äußern, jedoch sollte diese Hand und Fuß haben.

Gruß
rosa

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germanfarmer
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 16:37 Nach oben

...ohne meinen Vertrag jetzt zur Hand zu haben meine ich das die Helvetia, bei der ich versichert bin, weder einen Blitz- noch einen Überspannungsschutz fordert...
...oder liege ich da falsch rosa ?

Gruß
germanfarmer

_________________
Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 18:14 Nach oben

Hallo Germanfarmer,

lass dich nicht verunsichern. Die Helvetia hat in den Bedingungen weder den Blitzschutz noch den Überspannungsschutz mit einem Wort erwähnt.

Es gibt halt immer wieder Leute, die hingehen und alles besser wissen. Ohne fundierte Kenntnisse einfach mal seinen Senf abgeben und Fachleute verallgemeinert als Deppen hinstellen - das sind mir die liebsten Wink

Gruß aus Köln
rosa

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RichardN
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 17.05.2007
Beiträge: 469
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 20:53 Nach oben

Hallo zusammen,

die Sache hat mindestens drei Seiten, 1) brauchst Du einen Blitschutz, damit er wirksam Deine Anlage schuetzt, 2) brauchst Du ihn fuer dafuer, dass im Falle eines Falles die Versicherung zahlt, und 3) lohnt es sich finanziell.

1) ist meiner Ansicht nach schwer zu beantworten da die Einschlagswahrscheinlichkeit von vielen Randbedingungen abhaengt. Ich weiss nicht ob es verfuegbare Statistiken gibt, aus denen Du sehen kannst wie 'gefaehrlich' Deine Lage ist.

2) ist simpel. Versicherungsbedingungen anschauen, z.B nicht noetig fuer VHV, da gibt es 10% Rabatt wenn Du eine Blitzschutzanlage hast und weitere 5% wenn Du dazu auch einen Wartungsvertrag hast.

3) ergibt sich aus der Kosten Einsparungsrechnung auf Basis von 2) und dem Preis der Blitzschutzanlage.

In dem Sinne wuensch ich Dir viel Sonne, keine Gewitter, und eine Versicherung die Du dafuer hast Sie nicht zu brauchen. Wink

_________________
Mit sonnigem Gruss,
RichardN

Eigene Anlage: 4.14 kWp aus 22 Schott ASE-190-GT-FT/TF an SB 4200TL HC. Zwei Strings mit Süd-Nord Ausrichtung, seit 11.07.2007.
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.07.2007, 22:09 Nach oben

Hallo RicharN,

nur kurz zur Info:

Auf unserer Website bieten wir den VHV Tarif im Rahmen eines exklusiven Sondertarifes an. In diesem sind Sonderbedingungen u. Rabatte für jedermann enthalten, die über den Rabatt für Gebäude-Blitzschutzanlage und Wartung hinausgehen. Daher wird er bei uns auch nicht mehr abgefragt.

Gruß
rosa

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walchh
Stammmitglied
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Angemeldet: 31.05.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 11.07.2007, 14:59 Nach oben

Hallo

ich interpretiere eure Antworten wie folgt:

1.) Das Blitzschlag Risiko muß versichert sein ( Totalschaden oder Überspannungsschaden )
2.) Wenn ich einen günstigen Versicherer finde der das Risiko ohne Blitzschutz trägt ist das o.k.
3.) Wenn die Prämie ohne tech. Schutz zu hoch erscheint ist muß geprüft werden ob die Anschaffung eines Blitzschutzes über die 20 Jahre gerechnet nicht günstiger ist.

Danke für eure Antworten.
Gruß
walchh
RichardN
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 17.05.2007
Beiträge: 469
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.07.2007, 17:39 Nach oben

Hallo Rosa,

das klingt interessant. Welche Sonderbedingungen im Vergleich zu den Bedingungen fuer ABE und BBR Solarprotect sind das denn, und wie gross sind die Rabatte?

_________________
Mit sonnigem Gruss,
RichardN

Eigene Anlage: 4.14 kWp aus 22 Schott ASE-190-GT-FT/TF an SB 4200TL HC. Zwei Strings mit Süd-Nord Ausrichtung, seit 11.07.2007.
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.07.2007, 12:03 Nach oben

Hallon RichardN,

die Prämien kannst du hier berechnen:
Photovoltaikversicherung VHV Tarifrechner.
Hier findest Du die Besonderen Vereinbarungen zur VHV Photovoltaikversicherungen.

Gruß
rosa

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RichardN
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Info: Betreiber
Angemeldet: 17.05.2007
Beiträge: 469
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.08.2007, 13:53 Nach oben

Hallo Rosa,

ich habe mittlerweile direkt bei VHV abgeschlossen.

Die Vertragsbedingungen sind bezueglich Praemien und Leistungen nicht verschieden zu den von Dir angebotenen Konditionen, insbesondere kann ich fuer meinen Fall keinen exklusiven Sondertarif erkennen.

Einen Direktabschluss ohne Einzelmaklervertrag fand ich fuer mich passender.

_________________
Mit sonnigem Gruss,
RichardN

Eigene Anlage: 4.14 kWp aus 22 Schott ASE-190-GT-FT/TF an SB 4200TL HC. Zwei Strings mit Süd-Nord Ausrichtung, seit 11.07.2007.
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.08.2007, 14:17 Nach oben

Hallo RichardN,

die unterschiede liegen in den "Besondere Vereinbarungen". Die von der VHV standardmäßig herausgegebenen beinhalten einige Punkte die bei uns herausgenommen bzw. abgeändert wurden.
Hier sind unsere Besondere Vereinbarungen
Hier eine Aufstellung der Änderungen zur Photovoltaikversicherung.

Gruß
rosa

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 497
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.08.2007, 14:27 Nach oben

Hallo RichardN,

ich sehe gerade, dass Du eine 4.14 kWp Anlage versichert hast. Aufgrund der Anlagengröße kommt die Mindestprämie zum tragen, die nicht weiter rabattierbar ist.

Gruß
rosa

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