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 Neuer Stromvertrag nach Austauschaktion? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Erika
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 22:43 Nach oben

Hallo ich habe eine PV Anlage ca. 20kwp mit der ich 2003 an Netz bin.
Im Frühjahr bekam ich die Nachricht vom Hersteller,BP daß meine Anlage abgeschalten und ausgetauscht wird. Das ist jetzt alles passiert und BP hat die Entschädigung bezahlt.
Jetzt meine Frage an Euch nachdem 100 % der Anlage aus getauscht wurde,und mir gesagt wurde wenn mehr als 50 % der Analge ausgetauscht werden, kann die Anlage als Neuanlage angemeldet werde.

Das EVU (ENBW) hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Anlage in den Vertrag der Alten eintritt und auch die Laufzeit nicht verlängert wird.

Hat jemand hiermit Erfahrung?
Ist das so in Ordnung?
Was kann ich machen ?

Im Voraus beten Dank!
Erika
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Verfasst am: Nach oben

Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3681

BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 22:57 Nach oben

das ist eine sehr interessante Frage.
Wenn Du von BP komplett neue Module bekommen hast, muss deine Anlage eigentlich wieder als Neuanlage mit Inbetriebnahme in 2007 zählen. Die alte Anlage existiert nicht mehr, die WR interessieren das EEG nicht die Bohne, nur die Module.
Da musst du dir, oder jemand der juristisch sachkundig ist mal den Wortlaut des EEG vornehmen. Falls es nicht eindeutig ist, kann man damit noch die Gerichte beschäftigen Very Happy

Viele Grüße:

Klaus

Auszug aus EEG: Bezieht sich Alles auf die Kosten. Kosten waren ja da, aber nicht bei dir sondern BP.Ist aber nach meiner Meinung egal, ist Neuanlage.

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_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]

Zuletzt bearbeitet von Boelckmoeller3 am 11.09.2007, 23:08, insgesamt einmal bearbeitet
LumpiStefan
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 16.03.2007
Beiträge: 1683
Wohnort: Sindelfingen

BeitragVerfasst am: 11.09.2007, 23:08 Nach oben

Wie hoch ist denn die Vergütung die Du bekommst?
Evtl. ist es ja sogar günstiger den alten Tarif weiterlaufen zu lassen.....


[edit] Vergess es was ich geschrieben habe. Hab inwischen selber gefunden, das die Vergütung schlechter war 45,7 ct / kwh[/edit]

Stefan

_________________
12.1 kWp bestehend aus:
49 Sunways SM215 an einem Sunways NT10000 (seit 05.06.2007)
und
7 SolarFabrik 150/10 an einem SMA SunnyBoy 1100 (seit 22.03.2008) und Solarlog 800e.
http://www.stefan-bauer.net/daten/SolarLog/
JSES
Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.2007, 05:33 Nach oben

Wie hoch waren denn die Kosten der Erneuerung für Dich.
Wenn alles über Kulanz lief wirst Du es schwer haben.
Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3681

BeitragVerfasst am: 12.09.2007, 07:26 Nach oben

JSES hat Folgendes geschrieben:
Wie hoch waren denn die Kosten der Erneuerung für Dich.
Wenn alles über Kulanz lief wirst Du es schwer haben.


In Abschnitt des EEG oben steht nichts darüber wer die Kosten zu tragen oder getragen hat, nur über Kosten. Scheint für die Beurteilung ob Neuanlage uninteressant zu sein,

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Erika
Neu hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 20:52 Nach oben

@all: Vielen Dank für Eure Anworten!

Noch zur Info, bisher hatte ich selbst keine zusätzlichen Kosten - BP hat diese komplett übernommen.
Ich werde dem Ganzen aber nochmal genauer nachgehen, da es, wenn ich es grob überschlage, um ca. 15.000,- € bei mir geht.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp zu einem guten und thematisch versierten Rechtsbeistand nennen (gerne auch per PN).

Besten Dank + Gruß
Erika Smile
das399igste
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1554
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 13.09.2007, 22:03 Nach oben

stöbere doch mal ein wenig bei http://www.sfv.de/ Da werden verschiedene Rechtsanwälte genannt und auf Anfrage wird der SFV sicherlich auch den Kontakt herstellen.

Aber schreib doch einfach mal Dein Problem an den SFV, vielleicht haben die eine Idee oder Lösung ohne Anwalt. Klappt auch wenn man nicht Mitglied ist, kann nur etwas dauern.

Sonnige Grüße
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Mitglied im SFV
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