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Gerson
Stammmitglied

Angemeldet: 01.01.2007
Beiträge: 57
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Verfasst am:
23.08.2007, 20:39 |
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Hallo plane gerade meine nachgeführte Anlage, nach telefonaten mit der EON Mitte bin ich enttäuscht.
Eon will die Anlage nicht als Dachanlage anerkennen, was mein Ihr, ist es laut EEG eine Dachanlage oder nicht? Wer kann mir helfen, wo kann ich mich hinwenden?
MfG
Gerson  |
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Verfasst am:
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4986
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
23.08.2007, 20:44 |
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| Gerson hat Folgendes geschrieben: |
| Eon will die Anlage nicht als Dachanlage anerkennen, was mein Ihr, ist es laut EEG eine Dachanlage oder nicht? Wer kann mir helfen, wo kann ich mich hinwenden? |
Wieso sollte E.ON deine nachgeführte PV-Anlage als Dachanlage bewerten (zumindest wenn es sich um die Anlage auf den Fotos handelt)? Der Masten ist neben dem Carport auf einem Betonsockel. Somit handelt es sich um eine Freilandanlage.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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Gerson
Stammmitglied

Angemeldet: 01.01.2007
Beiträge: 57
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Verfasst am:
23.08.2007, 20:54 |
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Ich habe eine beteiligung vom Solarpark Erdersee wo sie mir im Vertrag 49,21 cent pro Kw garantieren laut einem Gutachten. Wenn die das bekommen wieso bekomme ich das nicht?? |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4986
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
23.08.2007, 20:56 |
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| Gerson hat Folgendes geschrieben: |
| Ich habe eine beteiligung vom Solarpark Erdersee wo sie mir im Vertrag 49,21 cent pro Kw garantieren laut einem Gutachten. Wenn die das bekommen wieso bekomme ich das nicht?? |
Ein Gutachten bedeutet noch lange nicht, daß dein EVU das genauso sieht. Da ist die gesetzliche Auslegung noch sehr großzügig ausgelegt.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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Gerson
Stammmitglied

Angemeldet: 01.01.2007
Beiträge: 57
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Verfasst am:
23.08.2007, 21:01 |
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Die garantieren mir diesen Betrag!! Laut Aussage vom Solarparkbetreiber hat die EON die Einstufung gemacht, bei mir am telefon streiten Sie das ab. |
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Gerson
Stammmitglied

Angemeldet: 01.01.2007
Beiträge: 57
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Verfasst am:
23.08.2007, 21:02 |
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was benötige ich alles um so eine Anlage zu bauen??
Anträge, was für ein Grundstück, usw. |
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4986
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
23.08.2007, 21:03 |
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Na dann laß Dir das doch schriftlich geben vom Solarparkbetreiber.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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Gerson
Stammmitglied

Angemeldet: 01.01.2007
Beiträge: 57
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Verfasst am:
23.08.2007, 21:05 |
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der anbieter will 34000 euro für einen 5,1 kwp baum, ist mir zu teuer |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1525
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
23.08.2007, 21:11 |
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Heiko
Forumsinventar


Angemeldet: 07.07.2006
Beiträge: 784
Wohnort: Oberfranken
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Verfasst am:
23.08.2007, 21:39 |
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Wir sollten die Beiträge zusammenfassen.
Beim Carport ist das so....
Jedes Eck hat ein Betonfundament,wie groß das sein darf steht nirgendwo.
Das Fundament wird zum Carport benötigt.
Das heißt wenn der Mast zufällig auf dem Fundament steht trägt das Carport das Gewicht von der Anlage am "Gebäude".
Wichtig ist das es einen Bauplan gibt in dem das Fundament eingezeichnet ist.
Am besten gleich eine Eisenrohr mit einzeichnen als "Stütze"
Kann es aus meiner Erfahrung mit meiner echten Aufdach Anlage nur so erklären.
Ich habe das teuerste Rohr in Beton gegossen
Am sichersten ist es an einer Fertiggarage geschraubt wenn man kein Gebäude hat.
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_________________ 2 Achs-Pairan 12,35Kwp mit WEBCAM
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke
1 Achs-Solarus 26.65Kwp
www.solarlog-home.de/treppenbau-birke1
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=232 |
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Xam Ralos
Forumsinventar


Angemeldet: 10.11.2005
Beiträge: 2179
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Verfasst am:
23.08.2007, 22:26 |
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| Zitat: |
| EVU will Anlage nicht als Dachanlage anerkennen!! |
Sorry aber zu recht.... sont gäbe es in Deutschland mehr Carports als Autos.... |
_________________ 32.06kWp Kyocera KC-167 GH-2; Solarmax40
16.34kWp Kyocera KC170 GHT-2; 2xSolarmax6000C 1x6000S
109.2kWp Sharp NT R5E3E; Solarmax100C |
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Calimero
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 17.09.2006
Beiträge: 143
Wohnort: Westerwald
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Verfasst am:
23.08.2007, 22:40 |
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Die 53 Tracker vom Solarpark Edertal werden als Dachanlage vergütet mit
51,8 Cent. Gestern schrieb ich ans BU und hatte Heute schon eine Antwort.
Man windet sich um eine klare Aussage ob Dach oder Freiland. Heute habe ich denen den Link vom Solarpark Edertal geschickt.
http://www.solarpark-edertal.de/solarpark/neues_vom_solarpark.html
Mit dem Hinweis das das EEG in Deutschland für alle gleich umgesetzt werden
sollte und nicht von EVU zu EVU oder von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter je nach Willkür!
Ich hätte nicht gedacht eine Antwort innerhalb von 24h vom BU zu bekommen.
Gleichzeitig habe ich einem MDL aus einem Nachbarort das Problem erläutert,
Der übergibt es Morgen dem Bürgerbeauftragtem des Landes Rheinland Pfalz.
Bin gespannt was Morgen für eine Antwort vom BU kommt.
Ich halte Euch auf dem Laufendem!
Gruß aus dem Westerwald
Wolfgang |
_________________ Immer der Sonne nach!!
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1013
http://www.solarlog-home3.de/calimero/ |
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Calimero
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 17.09.2006
Beiträge: 143
Wohnort: Westerwald
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Verfasst am:
23.08.2007, 23:00 |
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Sehr geehrter Herr .............,
das Erneuerbare-Energien-Gesetz unterscheidet zwischen Photovoltaikanlagen auf Dächern und auf Freiflächen. Anlagen auf Dächern sind in der Regel (außer bei denkmalgeschützten Gebäuden) nicht genehmigungspflichtig. Die Anlagen auf Freiflächen sind genehmigungspflichtig. Die Förderung auf Freiflächen ist darüber hinaus an besondere Bedingungen geknüpft. Hierzu zählen nur versiegelte Flächen, Konversionsflächen (z.B. ehemalige Industriegebiete, Militärstandorte) oder Grünland, das vorher als Ackerland genutzt wurde. Nur auf diesen Flächen sind Freiflächenanlagen zugelassen. Um eine solche Vergütung zu erhalten, muss allerdings ein Bauleitplanungsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren durchgeführt worden sein.
Ich gehe davon aus, dass der Solarpark, auf den Sie sich beziehen, eine solche Freiflächenanlage darstellt und entsprechend genehmigt wurde.
Ihre Anlage befindet sich Ihrer Meinung auf einem Dach. Dies kann angezweifelt werden, da die Gründung der Anlage bis auf den Boden reicht und die Anlage nicht wirklich Teil des Gebäudes ist. Wäre Ihre Anlage auf dem Dach der Hütte befestigt, würde sie vermutlich als Dachanlage zählen. Ich teile daher die Meinung des Energieversorgers, dass es sich bei Ihrer Anlage nicht um eine Dachanlage handelt. Um die Anlage als Freiflächenanlage zu werten, fehlen Ihnen dann wiederum die oben beschriebenen, allerdings sehr aufwändigen Genehmigungsverfahren.
Dies ist eine unverbindliche Stellungnahme und keine rechtsverbindliche Auskunft, da das Ministerium aufgrund der geltenden Geschäftsordnung der Bundesregierung nicht berechtigt ist, rechtsverbindlich zu antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Viertl |
_________________ Immer der Sonne nach!!
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1013
http://www.solarlog-home3.de/calimero/ |
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Calimero
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 17.09.2006
Beiträge: 143
Wohnort: Westerwald
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Verfasst am:
23.08.2007, 23:02 |
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Hier meine Antwort
Sehr geehrte Frau Viertl
Meine Photovoltaikanlage wurde vom Bauamt Altenkirchen genehmigt.
Die Baugenehmigung schließt die Errichtung der Carports (Gebäuden) mit ein.
Sie befindet sich auf meinem Baugrundstück (Landwirtschaft). Aufgrund der
Grenznähe musste eine Baulast zum Nachbargrundstück eingetragen werden,
welches auch mir gehört.
Wie kann es sein das der Solarpark Edertal für jeden der 53 Tracker
die Dachvergütung bekommt. Die Tracker wurden sogar neben den Carports errichtet.
Auf telefonische Nachfrage im Solarpark bekam ich die Dachvergütung bestätigt.
Carports oder Tankstellendächer sind laut Bundesbaugesetz als Gebäude zu betrachten
Es kann doch nicht sein das es bei einem Bundeseinheitlichem Gesetz (EEG)
nicht Alle gleich behandelt werden. Oder liegt es nur an der Willkür
des gerade zuständigen Sachbearbeiters?
Hier die Adresse vom Solarpark Edertal
Solarpark Edertal GmbH
Sonnenfeldstraße 2
34549 Edertal-Giflitz
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Axel Bänsch, Alexander Eysert
Telefon: (0 56 23) 93 00 34
Telefax: (0 56 23) 93 00 43
E-Mail: info@consolaris.de
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang ...............
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_________________ Immer der Sonne nach!!
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1135
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
24.08.2007, 00:00 |
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Abgesehen davon, dass ich den Beitrag
| Xam Ralos hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| EVU will Anlage nicht als Dachanlage anerkennen!! |
Sorry aber zu recht.... sont gäbe es in Deutschland mehr Carports als Autos.... |
genauso mitunterschreiben würde, finde ich es - hmm... - sagen wir mal bemerkenswert, dass du selbst der Wolfgang.........bist, was ja an sich okay ist, du aber andererseits irgendwelche Ministerien-Mitarbeiter und Gesellschafter irgendeiner Solar-GmbH mit vollem Namen hier postest.
Das tut doch nichts ZUR SACHE, oder?
Thomas |
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