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Amazon
Öfters hier

Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14
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Verfasst am:
05.08.2007, 10:19 |
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Hallo PV Freunde,
ist es möglich, dass ich eine PV Anlage auf 3 Häusern montiere, alle 3 Häuser im Besitz von einem, und man meldet 1 Anlage (30 kwp) auf den Eigentümer und 2 Anlagen (30kwp) auf eine nicht verwandte Person an, und je den höchstsatz der Einspeisevergütung bekomme?
Frage an die Experten
Schöne Grüße aus Obb |
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Verfasst am:
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pervolt
Neu hier

Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 3
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Verfasst am:
05.08.2007, 10:22 |
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Das EEG geht nach Dächern und nicht nach Eigentümern.
Du kannst auch alle drei Dächer auf dich anmelden und erhälst die volle Vergütung. |
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Amazon
Öfters hier

Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14
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Verfasst am:
05.08.2007, 10:30 |
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Hallo Pervolt,
das heißt also, nur damit ichs richtig verstehe, wenn ich z. B. 50 dächer zur Verfügung habe und auf jedem 30 kwp draufklatsche bekomme ich immer den Höchstsatz?
Gibts da irgend einen Hinweis im EEG oder wo anders?
Gruß aus Obb |
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astrafahrer
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 516
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Verfasst am:
05.08.2007, 11:21 |
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Hallo,
üblicherweise wird die Anlagengröße pro Flurnummer gewertet.
Wenn es verschiedene Grundstücke sind dann können natürlich 3 x 30 kWp mit der vollen Vergütung installiert werden. |
_________________ Grüße
Dieter
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- 4 Anlagen mit 19,22 kWp; Wechselrichter von SMA; Module von Siemens und Solarworld;
- http://www.solarlog-home.de/pvpilsach/
- http://www.solarlog-home.de/pvdeining/ |
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Amazon
Öfters hier

Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14
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Verfasst am:
05.08.2007, 11:33 |
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Hallo astrafahrer,
also Fl.Nr.
Also kann ich wenn sich alle 3 Anlagen auf einer Flurnummer befinden nicht sagen, dass eine Anlage auf einen Namen und die restlichen auf eine andere Person laufen?
Vielen Dank im Voraus
Gruß aus Obb |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 571
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Verfasst am:
05.08.2007, 12:11 |
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Tach
| astrafahrer hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
üblicherweise wird die Anlagengröße pro Flurnummer gewertet.
Wenn es verschiedene Grundstücke sind dann können natürlich 3 x 30 kWp mit der vollen Vergütung installiert werden. |
Falsch, bei der Vergütung geht es nach Anzahl der Gebäude
§ 11 Satz 2 im EEG
Also 3 Gebäude a 30 KW ergeben 3 xVergütungssatz bis 30 kW
aber da die Summenleistung über 30 KW beträgt wird nicht mehr der vorhandene Hausanschluß der Einspeisepunkt ins EVU-Netz
sein, sondern nach Ergebnis der Netzberechnung ein Anschlußpunkt im Ortsnetz und da darf der PV-Anlagenerrichter hinkommen mit seinem Kabel.
MfG |
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Amazon
Öfters hier

Angemeldet: 03.08.2007
Beiträge: 14
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Verfasst am:
05.08.2007, 13:22 |
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Hallo an alle,
Vielen Dank für die nützlichen Informationen..
Schöne und sonnige Grüße aus Obb |
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