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givi61
Neu hier

Angemeldet: 27.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Laufenburg
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Verfasst am:
28.07.2007, 13:50 |
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Hallo Rosa
können Sie mir bitte mitteilen, ob bei der VHV Versicherung ein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich ist oder nicht.
Im Allgemeinen heißt es dort, es ist kein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich, doch in den besonderen Vereinbarung zur Elktronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ( Stand 06/2007 ) steht unter Punkt 11.1.
Im Interesse der Schadensverhütung ........zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage, des mitversicherten Zubehörs, wie auch die vom Fachhandel installierte Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtung.
Was soll das bedeuten?
Der Wechselrichter hat einen elektronischen Überspannungsschutz, auf dem Haus ist jedoch kein Blitzschutz.
Ist die VHV für diesen Fall dennoch geeignet?
Danke für die Auskunft.
Givi |
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Verfasst am:
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
28.07.2007, 23:23 |
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| givi61 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Rosa
können Sie mir bitte mitteilen, ob bei der VHV Versicherung ein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich ist oder nicht.
Im Allgemeinen heißt es dort, es ist kein Blitzschutz/Überspannungsschutz erforderlich, doch in den besonderen Vereinbarung zur Elktronik- und Ertragsausfall-Versicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ( Stand 06/2007 ) steht unter Punkt 11.1.
Im Interesse der Schadensverhütung ........zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage, des mitversicherten Zubehörs, wie auch die vom Fachhandel installierte Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtung.
Was soll das bedeuten?
Der Wechselrichter hat einen elektronischen Überspannungsschutz, auf dem Haus ist jedoch kein Blitzschutz.
Ist die VHV für diesen Fall dennoch geeignet?
Danke für die Auskunft.
Givi |
Hallo Givi,
ja, die VHV passt. Der von Dir angesprochene Punkt bezieht sich auf abgeschlossenen Wartungsverträge z. B. für die PV-Anlage, für Blitzschutanlagen etc.. Wurden/Werden Wartungsverträge abgeschlossen, so müssen diese eingehalten werden.
Aus Sicht der VHV ist kein Überspannungsschutz oder Blitzschutz erforderlich!
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <--- |
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svh
Öfters hier

Angemeldet: 12.04.2007
Beiträge: 14
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Verfasst am:
29.07.2007, 20:56 |
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Hallo Rosa,
nochmal eine Rückfrage zu dem Thema:
Wie ist es eigentlich, wenn auf dem GEbäude ein Blitzschutz vorhanden ist, muß der regelmäßig gewartet und überprüft werden? Muß er evtl. ganz runter? was gibts da noch zu beachten?
Danke im voraus.
mfg |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
30.07.2007, 18:57 |
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Hallo svh,
da wir hier ausschließlich über Versicherungen reden, habe ich Dir den Passus nochmals unten eingefügt. Daraus sollte alles ersichtlich sein:
[...]Dies gilt vor allem für die vom Photovoltaik-Anlagenhersteller vorgegebenen Vorschriften und Hinweise zur Installation, Wartung und Pflege der versicherten Anlage, des mitversicherten Zubehörs, wie auch für die vom Fachhandel installierten Blitzschutz- und Überspannungsschutzeinrichtungen. Abgeschlossene Wartungsverträge zwischen Versicherungsnehmer und Gerätehersteller bzw. Lieferant sind vertragsgemäß einzuhalten.[...]
Gruß
rosa |
_________________ Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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