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 Mahnbescheid gegen EVU ? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
eifel-solar.de
Fleißiges Mitglied
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Info: Solarteur
Angemeldet: 31.01.2007
Beiträge: 460
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 01.07.2007, 12:18 Nach oben

Hallo,

ich halte diese Frage für so wichtig, das ich ihn hier als Thread poste:

das399igste hat Folgendes geschrieben:
Wenn ja nach Ablauf eine Mahnung schicken - 10 € Mahngebühr sind angemessen und in Verzug setzten. Die Zahlungsempfänger sind dann recht schnell lernfähig, sonst gerichtliches Mahnverfahren androhen.


Nachdem unser EVU uns den (vertraglich vereinbarten) Fassadenbonus (künftig und rückwirkend) versagt hat, haben wir denen `ne Jahresabschluss-Rechnung mit allen nötigen Details geschickt. Meine Überlegung war, die übliche, oben beschriebene Prozedur durchzuziehen.

Arrow Statt `ner Klage auf Einhaltung des EEG, lieber ein Mahnverfahren mit Klage auf Zahlung unter Einbeziehung des EEG, bzw. Verweis auf EEG. Idea Wink

Hat das schon jemand gemacht? Oder- haltet Ihr es für machbar?

Gruss aus der Eifel:

Frank (eifel-solar.de)

_________________
Fassadenanlage 2,96 kWp SSW, 45° MN
16 x Conergy E 185 P an Fronius IG 30 und
Aufdachanlage 5,28 kWp SSO, 40° DN
24 x Solon P220/6+/07 an SB 5000 TL HC
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Solarteur (R) und Fachhandel unweit des Nürburgrings
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Verfasst am: Nach oben

Kollektor
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Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 1715
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 01.07.2007, 12:30 Nach oben

Eine Klage schafft Klarheit. Man sollte sich der Sache aber schon sehr sicher sein. Die Verhältnismäßigkeit sollte beachtet werden, denn ein Rechtsstreit kann sehr schnell ins Geld gehen und jede Menge Zeit kosten ( in der man ja auch was verdienen kann ).

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1324
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 01.07.2007, 14:50 Nach oben

eifel-solar.de hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich halte diese Frage für so wichtig, das ich ihn hier als Thread poste:


Nachdem unser EVU uns den (vertraglich vereinbarten) Fassadenbonus (künftig und rückwirkend) versagt hat, haben wir denen `ne Jahresabschluss-Rechnung mit allen nötigen Details geschickt. Meine Überlegung war, die übliche, oben beschriebene Prozedur durchzuziehen.

Arrow Statt `ner Klage auf Einhaltung des EEG, lieber ein Mahnverfahren mit Klage auf Zahlung unter Einbeziehung des EEG, bzw. Verweis auf EEG. Idea Wink

Hat das schon jemand gemacht? Oder- haltet Ihr es für machbar?

Gruss aus der Eifel:

Frank (eifel-solar.de)


Hallo,
das Mahnverfahren ist zuerst Mal das kostengünstigste Verfahren. Hierzu bedarf es noch keines Anwaltes. Allerdings bekommt man den zeitlichen Aufwand nicht erstattet, bei einem Mahnverfahren über einen Anwalt hat man den Vorteil, das man keine eigenen Aufwende mehr hat, eine einfache Beratung bekommt und sich dann nicht mehr groß kümmern muss, allerdings muss man die ganzen Auslagen für den Anwalt auch erst mal vorfinanzieren. Sind die Ansprüche berechtigt bekommt man aber über den Mahnbescheid alles wieder.

Sollte man eine Rechtschutzversicherung haben, ist abzuklären ob sie auch gewerblichen Rechtsschutz umfasst.

Wie ist der Ablauf? Wenn es über den Anwalt geht alle entsprechenden Unterlagen und Rechnungen/Mahnungen zusammentragen, zum Anwalt bringen und auf die Rechnung des Anwaltes warten. Läuft alles gut, hat man nach ein paar Wochen sein Geld und die Auslagen auf dem Konto.

Oder man macht es selber. Einen Mahnbescheid bekommt man im gut sortierten Schreibwarengeschäft (Quittung geben lassen und aufbewahren). An dem Formular hängt eine Ausfüllhilfe. Eingetragen werden die ausstehenden Vergütungen, die im Mahnverfahren geltend gemachten angemessenen Mahngebühren und der Betrag für die Formulare. Noch nicht zusammenrechen!

Mit dem Formular fährt man zum zuständigen Amtsgericht - in einigen Gegenden gibt auch ein zentrales Mahngericht. Fahrtkosten und Zeitaufwand sind nicht erstattungsfähig. Bei Gericht erfährt man anhand des Streitwertes die Höhe der Gerichtsgebühren. Die Gerichtsgebühren müssen in Form des Kaufs einer Gebührenmarke beglichen werden (Bargeld mitnehmen - Kartenzahlung ist nicht.) Im Internet gibt es Gebührenrechner, damit man entsprechend Kleingeld mitnehmen kann. wenn es geht passend - manche Gerichte können nicht wechseln.

Diese Gerichtsgebühren werden mit auf den Mahnbescheid gesetzt und dann eine Gesamtforderung errechnet. Das Gericht nimmt dann den Antrag an und man bekommt einen Durchschlag.

Auf dem Formular ist eine Frage, ob bei Widerspruch gleich eine Verhandlung durchgeführt werden soll. Vorsichtshalber nein Ankreuzen, kann man immer noch später nachholen.

Der Antrag geht dann zum am Ort des Schuldners zuständigen Gericht und dort in die Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Irgendwann trabt dann ein Gerichtsvollzieher zum Schuldner und stellt den Mahnbescheid zu. Nun hat der Schuldner 2 Wochen Zeit zu reagieren. Über die Zustellung bekommt man eine Nachricht.

Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Schuldner zahlt - alles gut
2. Schuldner tut nichts - nach Ablauf der Frist bekommt man einen vollstreckungsfähigen Titel, den Vollstreckungsbescheid. Der geht an einen Gerichtsvollzieher und der pfändet dann - alles gut
3. Schuldner bestreitet die Forderung. Nun hilft nur noch der Gang zum Gericht und man muss ein Urteil gegen den Schuldner erstreiten.

Alle angaben natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Anleitung ist keine Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, da dazu nur Rechtsanwälte berechtigt sind.

MfG
Harald

_________________
Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Dachneigung 32°, Süd, 26 Ersol/aimex Ganymed225M mono (5,85kWp) SMA SB5000TL HC MS, SL 800e
Der Anlagenvergleich unter http://www.solarlog-home.de/das399igste/
Kollektor
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Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 1715
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 01.07.2007, 15:30 Nach oben

Geht auch online:

http://www.online-mahnbescheid.de/main.html

http://www.letzte-mahnung.de/

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor
eifel-solar.de
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Angemeldet: 31.01.2007
Beiträge: 460
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 02.07.2007, 12:17 Nach oben

Danke Kollektor,

kenn´ ich, hab´ ich auch schon genutzt - aber noch nicht für mein EVU... Wink

Sonst keiner `ne Meinung zum Thema?

Frank (eifel-solar.de)

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das399igste
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BeitragVerfasst am: 02.07.2007, 13:02 Nach oben

Hallo,
wenn das EVU weiterhin nicht bereit sein sollte die vertraglich vereinbarten Entgelte zu zahlen ist des gerichtliche Mahnverfahren das Mittel der Wahl.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren müssen die Ansprüche auch nicht bewiesen oder begründet werden, nur der Ursprung der Forderung wird genannt (Rechnung xxx/xx vom xx.xx.xxxx). Allerdings sollte man sicherstellen, das das EVU die Forderung auch erhalten hat, also einfache Mahnung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Sollte es beim gerichtlichen Mahnverfahren dann zu einem Widerspruch und einer Verhandlung kommen, wäre der Vertrag des Entsprechende Beweismittel.

Ist denn die vertragliche Regelung besser als das EEG? Sonst kann man als weiteres Beweismittel auch das EEG heranziehen, aber da dürfte eine fach anwaltliche Beratung angezeigt sein.

Viel Erfolg wünscht
Harald

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Heidjer
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BeitragVerfasst am: 02.07.2007, 13:15 Nach oben

Hallo zusammen,

günstiger, insbesondere in Hinblick auf Zeit und Wege, geht's hiermit: http://www.atriga.de Very Happy

MfG
Heidjer

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Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 02.07.2007, 13:45 Nach oben

Hallo Harald!

Harald hat Folgendes geschrieben:
Ist denn die vertragliche Regelung besser als das EEG? Sonst kann man als weiteres Beweismittel auch das EEG heranziehen, aber da dürfte eine fach anwaltliche Beratung angezeigt sein.


Nein, die vertragliche Vereinbarung ist nicht besser. Das EVU hat von Anfang an bei 25% der Anlage die `verschattende Funktion´ bestritten und deshalb die 2,95 kWp in zwei Anlagen mit unterschiedlichen Vergütungen aufgeteilt - was wir zähneknirschend akzeptierten. Besser 0,556 € als 0,518 € pro kWh! Wink

Jetzt wollen sie gar nix mehr anerkennen - nicht mal Ihre eigene vertragliche Regelung! Evil or Very Mad

Sonnige Grüsse:

Frank (eifel-solar.de)

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BeitragVerfasst am: 02.07.2007, 14:39 Nach oben

eifel-solar.de hat Folgendes geschrieben:


Jetzt wollen sie gar nix mehr anerkennen - nicht mal Ihre eigene vertragliche Regelung! Evil or Very Mad


Man möge mich korrigieren. Ein Vertrag ist eine zweiseitige für die Parteien bindende Regelung, die durch eine einseitige Willenserklärung (Kündigung) aufgehoben werden kann.

Da gibt es zwei einfache Fragen. Hat der Vertrag eine festgeschriebene Laufzeit oder eine Kündigungsfrist? Wurde der Vertrag gekündigt?

Aber schon klar - alles blinde Theorie und vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

wenn ich es richtig verstehe
2,95 kWp * 0,75% * 950 kWh/kWp * 0,038 € * 20 Jahre macht ~1600€

Zum Vergessen zu viel, zum Ärgern absolut ausreichend und zum richtigen Streiten? Besteht Rechtsschutz? Aber selbst dann bleibt die Zeit (zwei Instanzen - locker 2 3 Jahre), in der man andere gewinnbringende Sachen machen kann.

Ich habe schon wegen 14,90 € jemanden vor Gericht gezerrt - aus Prinzip - und auf mehrere Hundert Euro verzichtet weil ich meine Ruhe haben wollte. Ein EVU wie bei mir E.ON würde aber wohl in die Rubrik Prinzip fallen.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in solchen Sachen einfach das schnellste, risikoärmste und kostengünstigste Verfahren (ohne Anwalt). Vielleicht findet sich ein Sponsor (Haus und Grund, Verband Wohneigentum , andere Hauseigentümervertretung)

Sonnige Grüße
Harald

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