Werbung:
 
  •  Home   •  Forum   •  letzte Themen   •  Modul-Datenbank   •  PV-Wikipedia   •     Downloads   •  PV-Links   •  Impressum   • 
  •  FAQ   •  Suchen  •   Mitgliederliste   •  Benutzergruppen   •  Registrieren  •  Profil  •  Einloggen, um private Nachrichten zu lesen  •  Login   • 
 Blitzschutz nach anerkannten Regeln der Technik Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Autor
sonnenbild
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 16.05.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 22:56 Nach oben

Hallo Leute,

habe mal eine Frage zu einer Kausel im Versicherungsvertrag.

Die LVM hat als Bedingung in ihrer Police:

"Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, das die Einrichtung und der Blitzschutz der Fotovoltaikanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt."

Was bedeutet Blitzschutz für eine PV Anlage nach anerkannten Regeln der Technik?

Muß man eine Blitzschutzanlage haben?

Gruß

sonnenbild
Google-Werbung







Verfasst am: Nach oben

Swemers
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 23:08 Nach oben

Hallo,
tja, das ist nicht klar definiert, und auf Anfrage bekommt man ein ungenaues in sich selbst wiedersprechendes schreiben, welches sich auf sehr interesannte Normen (Din VDE 0815 Wink ) bezieht. Unsere Kunden konnten wir bisher von einen Abschluss mit dieser Klausel nur abraten.

_________________
Mfg
Stefan Swemers
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 441
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 23:18 Nach oben

Hallo Swemers, hallo Sonnenbild,

die Versicherere versuchen auf diesem Weg das Risiko so gering wie nur möglich zu halten. Für den Kunden ist es das Beste, wenn weder Blitzschutz noch Überspannungsschutz verlangt wird.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
sonnenbild
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 16.05.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 23:30 Nach oben

Hallo,

Zitat:
"Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, das die Einrichtung und der Blitzschutz der Fotovoltaikanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt."




kann mir jemand mitteilen welche Versicherung auf solche Kauseln verzichtet.

Gruß

Sonnenbild
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 441
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.06.2007, 23:36 Nach oben

sonnenbild hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

Zitat:
"Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, das die Einrichtung und der Blitzschutz der Fotovoltaikanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt."


kann mir jemand mitteilen welche Versicherung auf solche Kauseln verzichtet.


Die VHV Versicherung (Sondervereinbarung) und die Helvetia Versicherung verzichten auf den Blitz- und Überspannungsschutz.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
Lüttjes
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 223
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 20.06.2007, 06:20 Nach oben

Moin Rosa Die VHV Versicherung (Sondervereinbarung)?? Muss ich das bei der VHV (Sondervereinbarung) für jeden Vertrag extra haben ?? und beantragen? Danke Lüttjes
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 441
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.06.2007, 09:26 Nach oben

Lüttjes hat Folgendes geschrieben:
Moin Rosa Die VHV Versicherung (Sondervereinbarung)?? Muss ich das bei der VHV (Sondervereinbarung) für jeden Vertrag extra haben ?? und beantragen? Danke Lüttjes


Moin, moin, Lüttjes,

nein, die Sondervereinbarung gilt automatisch für alle Anträge auf PV-Elektronikversicherungen der VHV. Voraussetzung ist die Beantragung über www.rosa-photovoltaik.de.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
Thomas Krist
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 12:40 Nach oben

Zitat:
Rosa hat folgendes geschrieben: ..nein, die Sondervereinbarung gilt automatisch für alle Anträge auf PV-Elektronikversicherungen der VHV. Voraussetzung ist die Beantragung über rosa-photovoltaik.de.


Hallo Lüttjes,

hier hat Rosa mal ausnahmsweise nicht recht. Dass die VHV auf einen Blitz- und Überspannungsschutz verzichtet ist richtig. Allerdings ist es ganz egal über wen der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, ob bei "rosa", bei www.krist-versicherungsmakler.de oder bei deinem Versicherungsmakler um die Ecke. Möglicherweise ist aber der Beitrag bei rosa oder bei uns günstiger wie bei deinem Makler.

Zu beachten ist auch, dass die VHV bei Fehlen eines Überspannungsschutzes einen Schaden am Wechselrichter nicht ersetzt.

Bei der Helvetia fallen bei einem Überspannungsschaden eine SB von € 250,- an.

Bei unserem Konzept "Photovoltaik Versicherung "OnlineOnly"" wird ebenfalls auf Blitz und Überspannungsschutz verzichet. Bei einem Schaden am Wechselrichter (ohne Überspannungsschutz) erhöht sich die Selbstbeteiligung von € 200,- auf € 600,-.

Bei "Photovoltaikversicherung ohne Selbstbeteiligung" wird ebenfalls auf Blitzschutz und Überpsannungsschutz verzichtet. Bei einem Schaden am Wechselrichter (ohne Überspannungsschutz) fällt keine Selbstbeteiligung an. Allerdings sind nur kleine PV-Anlagen auf Gebäuden mit BAK1 oder BAK2 versicherbar.

• Bauartklasse 1 (Massiv Mauerwerk, Beton und harte Dachung)
• Bauartklasse 2 (Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus anderem Material als Holz oder Kunststoff (z. B. Profilblech, Asbestzement)

_________________
Photovoltaikversicherung Vergleichsrechner
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung
Thomas Krist
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 12:51 Nach oben

Sorry,

rosa hat doch recht. Wink). Es gibt Sondervereinbarungen mit der VHV.

Nachzulesen hier: http://www.rosa-photovoltaik.de/rosa-news/100/photovoltaikversicherung-sondervereinbarung-mit-der-vhv/

Gruß
Thomas Krist

_________________
Photovoltaikversicherung Vergleichsrechner
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 441
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 13:07 Nach oben

Lieber Thomas Krist,

deine Aussage, was die Photovoltaikversicherung der VHV angeht, ist schlichtweg falsch. Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, haben wir Sondervereinbarungen. Diese haben definitiv den Passus mit den Überspannungsschutzvorrichtungen im Wechselrichter nicht mehr drin!
Hier sind die exklusiv für uns geltenden Bedingungen zur VHV Photovoltaikversicherung (BV). Welche Änderungen im Detail erfolgten, sind in diesem Beitrag zu finden.

Demnach steht meine Aussage nach wie vor:
Zitat:
Moin, moin, Lüttjes,

nein, die Sondervereinbarung gilt automatisch für alle Anträge auf PV-Elektronikversicherungen der VHV. Voraussetzung ist die Beantragung über www.rosa-photovoltaik.de.


Was sagst Du nun?

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 441
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 13:08 Nach oben

Hallo,

die Beiträge haben sich wohl überschnitten ...

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaikversicherung <---
Lüttjes
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 223
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 13:47 Nach oben

Danke Cool habe schon viel bei der VHV. Hoffe nur das mein Berater sich nicht auf den Schlips getreten fühlt.. wenn ich jetzt mit Rosa Mr. Green Danke
Lüttjes
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.04.2007
Beiträge: 223
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 13:48 Nach oben

Danke auch an Thomas
Thomas Krist
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Interessent
Angemeldet: 15.05.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Pfarrkirchen

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 18:56 Nach oben

Kennt jemand noch Wechselrichter ab BJ 2006 die keinen Überspannungsschutz (Varistoren etc.) haben?

_________________
Photovoltaikversicherung Vergleichsrechner
seit 2003 online Photovoltaik-Versicherung
Elektron
Administrator


Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2560
Wohnort: 88457 Kirchdorf

BeitragVerfasst am: 21.06.2007, 19:03 Nach oben

Thomas Krist hat Folgendes geschrieben:
Kennt jemand noch Wechselrichter ab BJ 2006 die keinen Überspannungsschutz (Varistoren etc.) haben?


Der Überspannungschutz mittels Varistor ist nicht mit einem Blitzschutz gleich zusehen!
hier wurde darüber mal geschrieben.

Gruß Elektron

_________________
PV-Forum Banner

kostenlose Flyer vom Forum
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen


 Gehe zu:   



Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Werbung:


Forensicherheit

>>Werben Sie auf dieser Seite<<

Powered by Elektron © 2006, phpBB Group Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Deutsche Übersetzung von phpBB.de
RSS