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 Abnahmeverpflichtung des Netzbetreibers Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Hansel
Öfters hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 11.03.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 01.06.2007, 18:19 Nach oben

Hallo Gemeinde,
mein Netzbetreiber hat mir gesagt es bestünde eine Abnahmeverpflichtung von 30KW Seitens der Netzbetreiber.
Jetzt meine Frage: Gilt dies pro Person oder pro Haushalt? Kann ich einmal als Privatperson verlangen 30KW einzuspeisen und dann nochmals z.B. Firma?
Bei uns sind die Leitungen nicht in Lage mehr als 40KW abzuführen. Ich möchte aber insgesamt 250 KW bauen. Ich soll die Kosten für eine Trafostation bezahlen (ca. € 80.000,-). Wenn ich allerdings erst einmal 30KW oder 40KW baue und dann z.B. meine Firma nochmals 30KW müßte doch eigentlich der Netzbetreiber die Kosten für die Leitungen übernehmen? Hat da jemand Erfahrung?

Vielen dank
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Verfasst am: Nach oben

Willi.K
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 22.12.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 01.06.2007, 18:29 Nach oben

Hallo Hansel,

die Situation stellt sich wie folgt dar.

Du darfst pro Flurstück 30 kW Wechselrichterausgangsleistung montieren, ohne das das EVU zustimmen muss. Kommst Du darüber kann das EVU Dich ans Netz lassen, wenn die Leitung stark genug ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so mußt Du entweder die Leitung auf Deine Kosten verstärken oder Du mußt die Anlage kleiner 30 kW bauen. Hoffe Dir dabei geholfen zu haben.

Aus welchem PLZ- Gebiet kommst Du.

Gruss

Willi
Hansel
Öfters hier
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Info: Betreiber
Angemeldet: 11.03.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 01.06.2007, 18:31 Nach oben

Danke schon mal, hast mir auf jeden Fall geholfen. Komme aus 73
Atommafia
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 585

BeitragVerfasst am: 01.06.2007, 22:34 Nach oben

Tach
Hansel hat Folgendes geschrieben:
Hallo Gemeinde,
mein Netzbetreiber hat mir gesagt es bestünde eine Abnahmeverpflichtung von 30KW Seitens der Netzbetreiber.
Jetzt meine Frage: Gilt dies pro Person oder pro Haushalt? Kann ich einmal als Privatperson verlangen 30KW einzuspeisen und dann nochmals z.B. Firma?
Bei uns sind die Leitungen nicht in Lage mehr als 40KW abzuführen. Ich möchte aber insgesamt 250 KW bauen. Ich soll die Kosten für eine Trafostation bezahlen (ca. € 80.000,-). Wenn ich allerdings erst einmal 30KW oder 40KW baue und dann z.B. meine Firma nochmals 30KW müßte doch eigentlich der Netzbetreiber die Kosten für die Leitungen übernehmen? Hat da jemand Erfahrung?

Vielen dank


ja, die EVUs
So selten sind PV-Anlagen im Jahr 2007 nicht

Bis 30 kW Gesamtleistung ist der vorhandene Elt-Hausanschluß der günstigste Verküpfungspunkt.
Falls zB im Ort dann die Leitung verstärkt werden muss, trägt das das EVU usw

Über 30 kW wird günstigste Netzverknüpfungspunkt berechnet, da kommt es auf den Einzelfall an, und zu diesem Punkt kommt der Betreiber mit seiner Leitung hin, bei 250 KW Leistung muß ein Betreiber durchaus schon mal eine Trafostation errichten lassen, auch wenn diese 80000 Euros koste usw
Eine Aufteilung der Gesamtanlage auf verschiedene Betreiber bringt da
keine Kostenerleichterung

MfG
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