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Autor
modila
Fleißiges Mitglied
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Info: Berater
Angemeldet: 18.12.2006
Beiträge: 433
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 05:42 Nach oben

Hallo!!!

...,ich habe da ein problem!!

Ich habe mir ein Dach bei einem bekannten angemietet,der allerdings schon auf seinem HOF eine 30kw Anlage betreibt. Jetzt sagt mir der Netzbetreiber,das ich keine Anlage (ca.25kw)mehr betreiben kann da schon 30 kw bestehen,ansonsten müßte ich eine neue Stromleitung legen lassen. Kosten der Leitung:: ca.230m = 24000.-eur Shocked Shocked Shocked

(( Ist das normal,was mache ich denn jetzt )))

mfg

_________________
www.pv-korten.de
modila: Inbetriebnahme 2007/Ertrag:2.07-2.08=996,6kwh/kwp // modila1:Inbetriebnahme2008/
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Verfasst am: Nach oben

astrafahrer
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 06:29 Nach oben

Hallo,

kurz gesagt ist es so, dass ab 30 kWp der Netzversorger den Einspeisepunkt bestimmt. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Hausanschluss übereinstimmen sondern kann auch die nächste Trafostation sein. Die Kosten für die stärkere Leitung muss ab 30 kWp pro Grundstück dann der Einspeiser selbst tragen und nicht mehr das EVU.

_________________
Grüße
Dieter
-------------
- 4 Anlagen mit 19,22 kWp; Wechselrichter von SMA; Module von Siemens und Solarworld;
- http://www.solarlog-home.de/pvpilsach/
- http://www.solarlog-home.de/pvdeining/
Swemers
Vielschreiber
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Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 216

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 08:47 Nach oben

Hi,
Zitat:
kurz gesagt ist es so, dass ab 30 kWp der Netzversorger den Einspeisepunkt bestimmt.
nein, es ist so das der Netzversorger die kosten für eine evt. notwendige Erweiterung nicht übernehmen muss. Das bedeutet das wenn die geplante Leistung auch an den Vorhandenen Hausanschluss möglich ist, kann diese auch dort erfolgen. Der VNB muss auf verlangen die entsprechenden Pläne aushändigen, so das der Kunde nachvollziehen kann woran es scheitert. Aber ok in der Region 55 kW kann es mit einen Normalen Hausanschluss schonmal knapp werden.
Der Energieversorger hat übrigens in diesem Fall nicht das recht den Preis/das ausführende Unternehmen vorzugeben, das bedeutet das man an den 24000€ schon noch was ändern kann. Das kann man oft umgehen indem z.B. das schmeissen des Grabens in eigenleistung erbracht wird etc.

_________________
Mfg
Stefan Swemers
Rio
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 1180
Wohnort: Kleve (NRW)

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 08:58 Nach oben

astrafahrer hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

kurz gesagt ist es so, dass ab 30 kWp der Netzversorger den Einspeisepunkt bestimmt. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Hausanschluss übereinstimmen sondern kann auch die nächste Trafostation sein. Die Kosten für die stärkere Leitung muss ab 30 kWp pro Grundstück dann der Einspeiser selbst tragen und nicht mehr das EVU.


Moin
..ab 30 kWp pro Grundstück ? Also egal ob die 2. Anlage über einen anderen Namen läuft (Dach ver-ange-mietet) ?

Gruß Rio

_________________
6,16 kWp 28 Module Suntechnics STM 220
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Gestellsystem Suntechnics STG 80
Standort Kreis Kleve (NRW)
astrafahrer
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.06.2005
Beiträge: 518

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 11:58 Nach oben

Rio hat Folgendes geschrieben:

Moin
..ab 30 kWp pro Grundstück ? Also egal ob die 2. Anlage über einen anderen Namen läuft (Dach ver-ange-mietet) ?


Solange der vorhandene Stromanschluss mit verwendet wird gilt das normaler weise schon. Ob ein eigener Stromanschluss nur für die PV - Anlage realisierbar oder ggf. günstiger ist müsste man prüfen (lassen).

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Grüße
Dieter
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modila
Fleißiges Mitglied
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Info: Berater
Angemeldet: 18.12.2006
Beiträge: 433
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 20:36 Nach oben

...,erstmal DANKE für die vielen antworten,aber wie verhalte ich mich jetzt,was muß ich tun ????

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Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636

BeitragVerfasst am: 23.05.2007, 21:16 Nach oben

Tach
modila hat Folgendes geschrieben:
...,erstmal DANKE für die vielen antworten,aber wie verhalte ich mich jetzt,was muß ich tun ????


bei Anlagen über 30 kW kommt der Anlagenerricher/Betreiber mit seiner Anlage bzw dem Erdkabel etc zum geeigneten Netzverknüpfungspunkt,
und dort wird halt die kundeneigene Zähleranschlußsäule/Trafostation errichtet usw
Ggfs wird der Anschlußpunkt der Altanlage auch umgeschwenkt

Also mit den EVU die Varianten mal durchsprechen etc

MfG
pv-freund
Stammmitglied
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Angemeldet: 24.07.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 31.05.2007, 11:10 Nach oben

Hallo Modila,

les doch bitte auch mal beim Solarenergieförderverein (www.sfv.de) nach; dort gibt es auch einen Kommentar zu den EEG-Vorschriften!
Link: http://sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm

Unter: dem Register "SERVICE FÜR BETREIBER" findet man 'lebenswichtige' PV-Infos und rechtliche Hinweise!

Gruß

PV-Freund
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